Elternforum Aktuell

Hubschraubereinsatz bei Selbstmordversuch.....wer muß diesen bezahlen?

Hubschraubereinsatz bei Selbstmordversuch.....wer muß diesen bezahlen?

asti_2

Beitrag melden

Vielleicht weiß hier jemand bescheid. Ein Bekannter hat gestern versucht sich umzubringen. Er wurde rechtzeitig gefunden. Es kamen ein Rettungshubschrauber, ein Krankenwagen und Polizei. Er wurde dann mit dem Rettungswagen ins Klinikum gebracht. Wie ist das jetzt mit den Kosten? Übernimmt die Krankenkasse diese? Das er einen Eigenanteil zahlen muss, ist klar. Aber hier gehen die Meinungen auseinander, einige meinen er muss die Kosten komplett selber tragen. VG asti


iriselle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

die krankenkasse wird für die kosten aufkommen, dein bekannter ist psychisch krank. hoffentlich behält er keine schäden zurück und bekommt sein leben wieder in den griff... vg,iris


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von iriselle

bin auch der meinung die KK zahlt da wer versucht sich um zu bringen hat ja meist eine psychische erkrankung und macht sowas nicht aus langeweile


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Krankenversicherung, denke ich. Jedenfalls habe ich noch nie anderweitiges gehört. Zu dem Selbstmord wird es ja sowieso ein psychiatische Diagnose geben. LG S


asti_2

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Eingeliefert haben sie ihn in die Psychatrie.....aber irgendjemand hat wohl für ihn unterschrieben und er ist jetzt wieder zu Hause Er hat mit dieser Aktion seine Zukunft verbaut....keine Ahnung was jetzt aus ihm wird. Aber ich danke euch für die Antworten, eine Sorge weniger für ihn VG asti


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Da kann niemand für ihn unterschreiben, irgendwie hat er selber dann glaubhaft gemacht, dass er es nicht nochmal versuchen wird. Zukunft hat man immer!!! Ich drücke ihm unbekannterweise die Daumen!!!


asti_2

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Doch...es muss jemand unterschrieben haben. Klar hat man immer eine Zukunft...aber er wird seine Arbeit dadurch verlieren


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Wenn er tot wäre, DANN hätte er sich seine Zukunft verbaut. So - nein, hat er nicht. Keinesfalls.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Durch einen bestimmt diagnostisch begründbaren Suizidversuch? Was arbeitet er denn?


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Wenn er mündig ist, muss da niemand für die Entlassung unterschreiben. Und gegen seinen Willen kann man nur eingewiesen werden (über 24 Stunden hinaus), wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Scheint nicht so zu sein. Oder was meinst du mit "muss jemand unterschrieben haben"?


asti_2

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Habt ihr schon mal erlebt, wenn jemand seinen Kopf 5-6 mal gegen eine Hauswand donnert? Das war der Anfang.....danach ist er nach Hause und hat sich wohl die Arme aufgeschnitten. Zwischen den Beiden Aktionen hat er Gott sei Dank einen Bekannten angerufen, der sich bei mir dann seinen Hausschlüssel geholt hat. Er selber hätte die Haustüre nicht mehr geöffnet. Er hat einen Dönerstand auf dem Parkplatz meines Chefs.....der wird ihm, sobald er dort wieder erscheint, kündigen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Das heißt doch nicht, dass er keine Döner mehr machen kann... Ich hoffe, er hat keine bleibenden Schäden!!! Geht er (bitte!!!) in Therapie?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Gibts eigentlich nicht. Was soll der arme Unterschreibende denn leisten? Bewachen? Betreuen?


asti_2

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich weiß nicht, ob er eine Therapie macht....ich halte erstmal Abstand, weil die ganze Sache wegen mir war. Er braucht eine Therapie, und wenn ich ihn darum bitten würde, würde er es bestimmt machen....aber ehrlichgesagt, im Moment habe ich einfach nur Angst vor ihm


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Na wer DAS (unterschreiben, dass er die Verantwortung übernimmt) macht, braucht m. E. selbst Hilfe (beim Denken)! Im Prinzip kann man einen Menschen nur gegen seinen Willen in der Psychiatrie festhalten, wenn richterlich beschlossen ist, dass er eine Gefahr für sich und/oder andere darstellt. Allerdings muss nicht nach jedem versuchten Suizid eine Wiederholungsgefahr bestehen. Wie hat er`s denn versucht? LG S


asti_2

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

So wurde es mir gesagt, das er bei demjenigen wohnt und er ihn unter Kontrolle hat.....wie gesagt, ich weiß es nur durch dritte


Leena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

...wieso, hat er seinen Kopf auf dem Parkplatz Deines Chefs gegen die Hauswand gedonnert und dabei die Kunden angebrüllt und verschreckt, oder warum wird Dein Chef ihm wegen seines Selbstmordversuchs kündigen? Klingt sehr unsympathisch...


asti_2

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Die Pulsadern muss er sich aufgeschnitten haben. Es ist nicht die erste Aktion dieser Art:-(


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Na das ist ja eine wunderbare Last..... ähhh... Verantwortung für denjenigen welchen...... *ironie off* Und nachts hält er dann Sitzwache am Bett, oder wie? Sehr verwunderte Grüße S


asti_2

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Leena

Nein, es war vor meiner Haustür, an der gegenüberliegenden Wand...... Ich kann meinen Chef verstehen.....was ist, wenn er mal Amok läuft??? Ich weiß inzwischen nicht mehr, wie ich ihn einschätzen soll


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Naja, es kommt eben drauf an. Gibt ja auch oft die Fälle, bei denen sich die Betreffenden die Pulsadern mit Längsschnitten aufzuschneiden versuchen und das demonstrativ immer mal wieder tun. Eher im Sinne von Hilfeschrei. Wer sich wirklich umbringen will, schafft das in den allermeisten Fällen auch. Wie kam es denn dazu, dass er gefunden wurde?


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Ähhh... warum soll er Amok laufen? Suizidgedanken und - versuche sind doch nicht gleichzusetzen mit einer von dem Suizidalen ausgehenden Fremdgefährdung! Da werden wieder Dinge miteinander vermischt und vorab ge- und VERurteilt.


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Ähh, da unterschreibt jemand, dass der Suizidale bei ihm wohnt und dann ist derjenige allein????? Verstehe ich nicht.


asti_2

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

der auch zu ihm gefahren ist, mit ihm geredet hat. Derjenige ist dann zu mir gekommen, hat mit mir geredet. Ich habe ihm seinen Hausschlüssel gegeben, damit er versteht, das es vorbei ist. Der Hausschlüssel war mehr oder weniger ein Pfand für ihn, solange ich ihn hatte, waren wir für ihn zusammen. Der Bekannte ist dann wieder zu ihm zurück, hat geklingelt.....er hat die Tür nicht geöffnet. Der Bekannte hat es mit "meinem" Schlüssel gemacht.


Muts

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Gut, wenn er aufgenommen wurde! Mein Schwager hat erzählt, die psychisch kranke Frau seines Kumpels hat sich die Pulsadern am Bein aufgeschnitten, sie wurde im Krankehaus lediglich verbunden und wieder heim geschickt. Es war nciht ihr erster Selbstmordversuch. LG Muts


donnalüttchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Wenn der Mann so schwer verletzt war, dass der Notarzt ihn mit der Flugrettung transportieren ließ - das hat mit einer psychischen Sache schon mal nichts zu -, dann gibt es dafür sicherlich einen Grund, der eine Entlassung auf eigene Verantwortung schon mal eher ausschließt. Ging es wirklich um einen Suizidversuch, bei dem zwei Ärzte unabhängig voneinander ihre Diagnose gestellt haben müssen, die dann einem Richter vorgelegt werden, kann jemand entweder selber wieder auf eigene Verantwortung die Klinik verlassen (wenn der Richter keine Notwendigkeit eines stationären Aufenthalts festgestellt hat, was durchaus schon mal vorkommt) oder er muss weiterhin stationär in Behandlung bleiben bis die von ihm selbst ausgehende Gefahr für sein eigenes Leben nicht mehr gegeben scheint. Dass irgendjemand per Unterschrift die Entlassung bewirken kann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, gibt es in Deutschland nicht. Also wird es diesen wohl nicht geben... Dann bekommt die Geschichte mit den Transportkosten allerdings wieder einen anderen Blickwinkel... hat der Mann seine schwere Verletzung selbst verschuldet und es kommt ein Gutachter zu dem Schluss, dass er nicht wirklich während - wenigstens kurzfristig - unzurechnungsfähig war, dann könnte es durchaus sein, dass er die Transportkosten in Gänze erstatten muss. Mit der Selbstentlassung hat sich der Mann möglicherweise selbst ins Knie geschossen... aber wohl erst damit.


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von donnalüttchen

heißt nicht zwingend, dass die Verletzungen so schwer gewesen sein müssen. Der wird auch geschickt, wenn kein anderes Rettungsmittel zur Verfügung steht (weil unterwegs und "besetzt") Neulich erst beim Spaziergang erlebt. Da war ein Herr ausgerutscht, gar nicht vital bedroht, und es kam der Hubschrauber. LG S


donnalüttchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Transportmittel in die Klinik gebracht wurde, wird ein anderer Grund vorgelegen haben müssen wie bspw. Verdacht auf Wirbelverletzung und/oder unwegsames Gelände. Wenn nur der Norarzt der Luftrettung verfügbar ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass der Patient dann auch mit dem Hunschrauber transportiert wird. In Deutschland gibt es einen Anspruch auf Notarzt, wenn die Rettungsassistenten eine Situation vorfinden, die eine notätztliche Versorgung notwendig machen. Wie der dann zum Patienten kommt, ist zumächst unerheblich und das zählt jede Krankenkase auch brav... Entscheidet der Notarzt dann, dass der Patient mit dem Hubschrauber transportiert werden muss, wird schon geschaut, wer die Kosten zu tragen hat. Meiner Schwester ist im Reitunterricht eine Frau vom Pferd gefallen, die mit Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung abtransportiert werden musste. Der Notarzt entschied, dass dafür ein Hubschrauber angefordert werden müsste. Wenige Wochen später kam dann die Rechnung der Krankenkasse der Reitschülerin, die dann glücklicherweise an die Reitlehrerhaftpflichtversicherung weitergeleitet werden konnte, die dies dann beglich... ich meine, das waren über 18.000 €! Die Krankenkasse zahlt so etwas nicht mal einfach so...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von donnalüttchen

hallo falls er gesetzlich versichert ist - übernimmt seine kk die kosten - mfg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

solch ein transport liegt bei ca. 6.000.- Euro nicht bei 18.000 Euro - ich gehe mal davon aus das es sich bei o.g. Vorgang um eine private Krankenversicherung gehandelt hat - da schaut es mitunter anderes aus


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von donnalüttchen

Nein, der Hubschrauber kam, brachte den Notarzt. Patient wurde dann mit dem (erst eine halbe Stunde später eintreffenden) Rettungswagen abtransportiert und hatte keine schwere Verletzung, schon gar nicht im HWS- Bereich. Der Herr lief noch selbst und stand mehr oder weniger "nur" unter Schock, verbunden mit Blutdruck- Problemen. Der Rest stimmt schon, die Kasse schaut da sicher schon. Aber auch da ist es doch oft Auslegungssache. Auch ein Notarzt vor Ort kann dir Situation (u.a. durch Zeitdruck oder fehlende Möglichkeiten der Diagnostik vor Ort) brisanter einschätzen als sie tatsächlich ist und deshalb den Hubschrauber veranlassen.


donnalüttchen

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das weißt du woher?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von donnalüttchen

woher weißt du über alle dinge so wahnsinnig gut bescheid ??? ich weiß es - weil ich es weiß und ich sehe keinen grund es gerade dir zu sagen


bubumama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Hat der vielleicht den Notarzt gebracht, weil von den Sanitätern der Notarzt nicht da war? Es ist häufig so, dass der Notarzt per Hubschrauber kommt, wenn er schnell vor Ort sein muss oder eben der diensthabende Arzt der Gegend gerade selbst bei einem anderen Notfall ist. Kann ja mal sein.... Ich gehe davon aus, dass die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. melli


Terkey235

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bubumama

Ich glaube kaum, dass der Chef ihn so einfach los wird. Er ist erkrankt und kann nicht einfach wegen einer Krankheit entlassen werden. Was hat das denn bitte mit Amok laufen zu tun? Er legt selbstschädigendes Verhalten an den Tag, hat aber doch niemanden sonst gefährdet oder bedroht, oder? Ich finde es sehr daneben, ihn nun fallen zu lassen und abzustempeln. Er hat sicher Gründe gehabt. Der Mann tut mir leid. terkey


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

Den Einsatz zahlt, abzüglich der Selbstbeteiligung, die Krankenkasse. Nach einem Selbstmordversuch (bzw. der medizinischen Notversorgung) gibt es eine Einweisung für 24 (maximal 72 ohne Richter) Stunden zur Beobachtung. Während dieser Zeit wird der Patient einer ersten Anamnese unterzogen. Normalerweise ordnet ein Richter dann einen Aufenthalt in der geschlossenen Abteilung zur Behandlung an. Der Patient kann nicht "gegen Unterschrift" gehen. Da musst Du was falsch verstanden haben. Wer würde auch so blöd sein, das zu unterschreiben?


asti_2

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Er durfte am selben Abend noch nach Hause!!!! Nachdem er angeblich noch mit einem Psychologen geredet hat. Ich verstehe es nicht, wie das im Klinikum gelaufen ist!!!! Habe ihm auch gestern gesagt, das er etwas machen muß, Therapie oder sonstiges, angeblich geht er morgen zu einem Arzt. Gestern sagte er unter Tränen noch zu mir "Ich wollte doch nicht sterben" ABER was wäre, wenn ich seinen Schlüssel nicht gehabt hätte???? Er hat ja die Tür nicht mehr selber geöffnet. Und es war ja nicht das erste Mal.....ich verstehe es absolut nicht, warum sie ihn entlassen haben!


mandala67

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von asti_2

denn er kann ja im grunde nichts dafür.....er wird mit irgendetwas nicht fertig - es macht ihn krank . sicher würde sonst niemand aus dem leben scheiden wollen...