Mitglied inaktiv
Wer kennt sich damit aus? Mein Exmann hat sich das Hirn weggesoffen und soll nun ins Pflegeheim?Er brauch jetzt einen gesetzlichen Betreuer.Jetzt sind die Ärzte an meinen Sohn ran getreten,er lehnt es aber ab.Geht das so einfach,oder muß er es machen?Ich kenne Fälle da wohnen die Angehörigen weit weg und die Pflegschaft hat eine andere Person übernommen.
Hallo meinst du sowas wie Vormund? Dazu kann dich eigentlich keiner zwingen. viele Grüße
Ich hab's so gelernt, daß gesetzliche Betreuer vom Amtsgericht bestellt werden und auch festgelegt wird, für welche Lebensbereiche die Betreuung gelten soll. Machen muß das keiner, wenn es niemand von den Angehörigen machen will, macht es jemand fremdes. Man kann sich selbst jederzeit beim Amtsgericht melden, muß bestimme Auflagen erfüllen und erhält dann jemanden "zugewiesen".
er muss gar nix. wenn jemand fremdes das macht, muss der nur bezahlt werden - wenn kein geld da ist, macht das für deinen ex keinen unterschied. wenn er vermögen hat, zahlt er aus eigener tasche.
Hallo Du ;c) also mein Opa wollte mich zum gesetzlichen Betreuer haben, das hat er gewählt. Aber zwingen kann deinen Sohn Niemand das zu machen! Sollte er es wollen, würde letztendlich sowieso das Amtsgericht entscheiden. LG eine genervte Jaelle
Oh man,ich sag dir man hat nur Schei... an der Backe,mein armer Sohn.Ich bin froh von dem Mann geschieden zu sein. Wieso bist du genervt? ;-)
Das glaub ich dir... Ich bin genervt weil ich das Arbeitsamt im Nacken habe und eine Weiterbildung besuchen muß für MS office. Bin doch ab 01.11. arbeitslos und blöd wie ich bin habe ich angegeben, daß ich bezahlt freigestellt bin und somit ja gleich zur Verfügung stehe, stöhn. Nun habe ich eben ein Angebot in Teilzeit gefunden, hat nur leider heute angefangen, werde gleich Morgen früh mal anrufen und nachfragen. Ganz toll, und was mache ich in den Ferien???? Ist alles so kurzfristig, och Mensch, ich will das alles nicht. Bin aber "nicht vermittelbar" weil meine Ausbildung "zu speziell" ist. Was ja witzig ist ist, daß die Beraterin mir empfohlen hat mich nach der Weiterbildung beim Arbeitsamt zu bewerben, die hätten immer mal Teilzeitstellen frei und da passt auch meine Ausbildung, sehr witzig. LG Jaelle
Ok,ich kann dich verstehen mit genervt sein;-)
schön, daß mich mal jemand versteht, mein Mann sieht das nicht so, er versteht gar nicht warum ich mich so hetzen lasse. Der ist gut, bis nächste Woche muß ich mich entschieden haben und bis 05.11. angefangen haben. Er hat mich auch ausgelacht weil ich so doof war und wahrheitsgemäß angegeben habe, daß ich mich mit MS Office nicht wirklich auskenne. Kommentar "Tja die Ehrlichen fallen immer hinten runter, selbst dran schuld" grrr. Bei dir alles O.K.? Was macht der Bauch?
Ich bin auch so eine Erliche die immer auf die Schnauze fällt. Mein Bauch ist zum Glück noch klein.Ich habe gerade ne abnehm Phase,ich kotze über alle Beete und kann kein Essen sehen noch riechen.Aber ich weiß ja woran das liegt.Bin dauer müde und könnte bei jeder Gelegenheit schlafen. Bin etwas von meinem Frauenarzt genervt(kannste nachlesen bei Schwanger ab 35)und überlege zu wechseln.Wollte doch so ein Beschäftigungsverbot,er schreibt mich leiber krank als das.
Hab grad mal gelesen, ich glaube, da würde ich mir auch lieber noch mal eine andere Meinung einholen und das mit den Kostenaufstellungen ohne Infos sind ja auch ein Ding. Zu dem Arzt kann man doch gar kein gutes Verhältnis aufbauen und das ist doch grad in der Schwangerschaft so wichtig. Warum wurde denn so oft Blut abgenommen? Meine Ärztin kann ich dir empfehelen, aber Oberursel ist wohl doch zu weit? Ist aber direkt am Bahnhof ;c)
Die §§1785-1787 BGB regeln die Übernahme bzw. das Ablehnungsrecht eines Vormundes. Sie gelten auch für die rechtliche Betreuung; §§ 1896-1908i BGB (die Vormundschaft für Volljährige wurde ja abbeschafft), siehe hierzu auch §1898 BGB. Kurzfassung: Im Prinzip hat jeder Deutscher eine Vormundschaft (bzw. rechtl. Betreuung) zu übernehmen, wenn er dazu vom Vormundschaftsgericht ausgewählt wurde. Bei Ablehnung ohne Grund kann der ausgewählte für die Schaden verantwortlich gemacht werden, die dem Betroffenen dadurch entstehen, dass sich die Bestellung eines Vormunds/Betreuers verzögert. Ablehnungsrechte sind: -60.Lj. vollendet; -Betreuung von 2 oder mehr schulpflichtigen Kindern, - Personen u/o Vermögenssorge von mehr als 3minderjährigen Kids, - wegen Krankheit verhindert, - Entfernung von eigenem Wohnsitz und dem zu Betreuenden. §1898 Abs.2 relativiert das ganze wieder; denn der Auserwählte darf erst dann zum Betreuer bestellt werden, wenn er sich zur Übernahme bereit erklärt. Dein Sohn sollte die Betreuung ablehnen, wenn er sie aufgrund der (evtl.) nicht intakten Vater-Kind-Beziehung und der dadurch nicht gewährleisteten Betreuung im Sinne und nach dem (eingeschätzten) Willen des Vaters (da er möglicherweise gar nicht weiß, was sein Vater möchte, nicht möchte, und, und, und)durchführen kann. Ist der Vater mittellos und dein Sohn nicht in der Lage die Kosten zu tragen bzw. zum Teil zu tragen, werden die Pflegekosten und die Kosten für die Betreuung von der Staatskasse getragen. LG Nadine (fast ehrenamtlicher Betreuer)
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