Mitglied inaktiv
Hi, könnt Ihr mir mal einen Tipp geben, an wen sich meine Cousine wenden muss wenn sie von ihrem Sachbearbeiter erpreßt wurde? Einen Dispokredit gibt es nur gegen Abschluss eines Bausparvertrages oder einer Rentenversicherung ..... Sie hat die Rentenversicherung wieder gekündigt da sie als Sozialhilfeempfängerin das eh nicht zahlen kann und jetzt hat sie nur noch Probleme. Der direkte Vorgesetzte macht mit. Oder ist sowas üblich. Danke für Infos Marianne
hallo, kenne ich auch... einiger meiner verwandten hatten genau das gleiche problem, u. a. bei der sparkasse und bei der raiffeisenbank. ich würde mal den verbraucherschutz kontaktieren. allerdings ist es auch nicht normal, daß jemand mit sozialhilfe einen dispo-kredit bekommt. war das vor der sozialhilfe? claudi
FIndest Du es nicht etwas übertrieben, den Sachbearbeiter gleich der Erpressung zu beschuldigen? BEvor man solche Behauptungen aufstellt, sollte man mal überlegen, dass man jemanden damit als Straftäter übelster Sorte bezeichnet (der, sollte ihm das zu Ohren kommen) rechtliche Schritte gegen Dich einleiten könnte. Dass das Geschäftsgebaren der Bank vielleicht komisch ist, mag sein. GLG RObina
§ 253 StGB Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird... Subsumtion: Drohung mit einem empfindlichen Übel = du kriegst kein Dispo Handlung: Abschluß eines Vertrages Vermögensnachteil: Gesamtbetrachtung der Vermögensverhältnisse mit und ohne monatl. Beitrag Bereicherung: Provisionierung des Vertrages Einiges jur. Problem ist ab wann diese Drohung rechtswidrig ist. Hier gibt es aber einige Urteile, dass die Bank tatsächlich in einer solchen Machtposition ist, dass Rechtswidrigkeit angenommen wird. NUR was nützt das wenn man zwar Recht, dann kein Darlehen, Dispo u.ä. bekommt. Erpressung darf man aber getrost sagen. (o;
...sondern sind halt (leider) die Gepflogenheiten dieser Bank. Ist bei unserer örtlichen VoBa nicht anders. Das ist aber keine Erpressung. Ihr wurden vor Abschluß des Kreditvertrages die (wenn auch schlechten) Bedingungen genannt, und sie hat trotzdem aus freien Stücken unterschrieben - und nicht, weil sie etwa mit vorgehaltener Waffe dazu genötigt wurde (übertrieben ausgedrückt). Selbst wenn sie mit dem Bankdirektor persönlich spricht - an den Geschäftsgebaren dieser Bank wird sie nichts ändern können. Diese Praxis ist so gewollt. Da hilft in Zukunft nur: vor Abschluß eines Kredit- oder sonstigen Vertrages Angebote mehrerer Anbieter einholen und gut vergleichen. Einen günstigen Kredit ohne solche Zusatzklauseln wird man vermutlich nur bei einer Internetbank (entsprechende Bonität vorausgesetzt) bekommen...:( LG Murmeline
Also, laeuft der Aschbearbeiter wild in der gegend herum und will Leuten Disokredite andrehen und zwingt sie dazu, weitere Vertarege einzugehen? Nein. Die Kundin ist zu ihm gekommen und will einen Dispokredit. Dispokredit bedeutet, damit wird keine Immobilie oder so gekauft, an dessen Wert man sich als Bank schadlocs halten kann, wenn die Tilgung schiefgeht, Dispo bedeutet, jemand will ueber seinen Kontostand hinaus verfuegen.Ad muss der Bank ei recht gegebenw erden, sich abzusichern. Und- bedrohung mit einem Uebel- ich halte es nicht fuer ein Uebel, wenn einem Schuldner in schlechter finanzieller Situation verwehrtt wird, weitere Schulden zu machen.Ich finde es eradezu vernuenftig, wenn eine bAnk einem Kunden, der nicht selbstkritisch genug ist, sagt, dass er sicvh keine weiteren Schulden erlauben kann. Und einen Vermoegensnachteil hast Du ja eher, wenn Du einen Kredit aufnimmst und abzahlen musst. Schliesslich zahlst Du mehr als Du gekriegt hast- das ist ja das Wesen des Kredites. Deine finanzielle Situation ist also in der gesamtbnetchtung ohne Kredit und mit Ansparen guenstiger. Ich sehe also weder Rechtswidrigkeit noch Noetigungshandlung noch Rechtswidrigkeit- bei der Mittel- Zweck Ralation eh nicht. Im ueberigen wundere ich mich. Ich bin auch bei Volks, Raiffeiesen und Soardabanken ud habe um gewahrung eines Dispo gebeten weil wir ein groesseres BAuprojekt haben und ich alle Rechnungen immer puentlich zahlen will. Da hiess es nur- als ich angerufen habe- was wollen Sie haben und das wars. Auf dem naechsten Kontoauszug stand dann unten, dass und in welcher Hoehe ich einen Dispo habe. Voellig unbuerokratisch- allerdings sieht meine BAnk natuerlich, was ich fuer eine Bonitaet habe- meine ist gut. Vielleicht sollte die Antragstellerin sich mal ueberlegen, wie das mit ihrer Bonitaet aussieht. Manche Leute sollten sich weitere Kredite sparen. Und wenn eine bank beim Geldverleihen trallala macht, gibt es meist einen sachlichen grund. Normalerweise leben BAnken anemlich vom Geldverleh und machen das gerne. Benedikte
Hi, ja ich denke auch dass die Bank sowas wie eine Sorgfaltspflicht an den Tag legen könnte. Meine Sachbearbeiterin würde klar ja oder nein sagen zu einem Dispo aber nicht meine Notlage ausnutzen um Bonuspunkte für Vertragsabschlüsse zu kassieren und nur darum geht es in meinen Augen. Marianne
also erstens kriegen bei uns keine sozialhilfeempfänger keinen dispo,weil man das geld eh nicht wieder sieht u bei anderen "auffälligen" wird ein sparkonto eingerichtet,um diesen dispo wieder auszugleichen,da gehen dann im monat weiß ich vielleicht 20 euro drauf oder so...wird das nicht eingehalten,sind wir auch fix dabei den dispo zu streichen!!! das hat ünerhaupt nichts mit erpressung zu tun,sondern müssen wir auch zu sehen wo unser geld bleibt u wenn man keins hat,kann man keins ausgeben,ganz einfach
Wenn Ihr sehen müßt wo Euer Geld bleibt, was ist dann an der Kreditwürdigkeit anders, wenn derjenige einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung abschließt. Das sind ja noch zusätzliche Zahlungen jeden Monat die die Zahlungsfähigkeit noch weiter heruntersetzt. Dispo ja oder nein wäre die Antwort gewesen. Marianne
aha, also von Sozialhilfeempfängern sieht man das Geld eh nie wieder! Was soviel bedeutet, daß sie sich nur schnell bereichern wollen und nie vorhaben was zurückzuzahlen oder wie darf man das verstehen? Im übrigen ich habe auch mal einen Dispo bekommen, trotz nur Sozi und zwar nur auf Grund des Erziehungsgeldes, sprich das Dispo war dreimal so hoch wie das Erziehungsgeld, und das ganz ohne irgendwelche anderen Verträge etc. einzugehen. War übrigens die Commerzbank! LG Nina
wird aber geld angespart,welches dann zum ausgleich genommen werden kann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn sie Geld hätte zum Sparen bräuchte sie keinen Dispo! Die Abschlußgebühren für den Bausparvertrag beliefen sich übrigens auf 250 Euro, was in meinen Augen ziemlich hoch ist.
es gibt solche u solche u wenn jemand langjähriger kunde ist kann man schon beurteilen ob ja oder nein,wenn es nie probleme gab dann kriegt auch sicher ein spzihilfeempfänger nen KLEINEN dispo,aber das ist bei uns nicht die regel...wollt kein s.empfänger damit auf den schlips treten
kommt auf den endbetrag drauf an...aber wenn man sag ich mal einen dispo von hundert hat,dann kann man doch 20 euro davon sparen also bei uns wird das so gehabt habt,bei den "schlechten" kunden wird ein sparbuch eingerichtet...die,die nie auffällig waren bekommen natürlich nen dispo
Aber Dein Text strotzt davon, so das man kaum den Sinn des Textes erkennen kann. Wie kommt man denn so zu einer guten Bonitaet? Solltest Du aus dem Ausland stammen, so entschuldige ich mich schon im vorraus. Ansonsten sollte man sich überlegen warum Leute einen Dispo oder Kredit brauchen, weil sie fett Kohle haben sicherlich nicht.
man darf man sich nicht mal verschreiben???????entschuldige bitte das meine tastatur klemmt einige buchstabent geschrieben werden...und man kann den sinn jawohl verstehen,es sei denn man ist dumm
Laß das mal nicht Deinen Prof sehen... *zwinker* Das ist keine Erpressung! Die Bank bietet eine Ware an. Einen Kredit. Unter welchen Bedingungen, ist ihre Sache. Wem das nicht passt, dem steht es frei die Bank zu wechseln. Wenn die Versagung eines Dispos ein empfindliches Übel wäre, müsste ja jeder einen bekommen. Ob und in welchem Rahmen die Bank einen solchen Kredit einräumt, darf sie aber vollkommen frei entscheiden. Es wäre sogar möglich, dass eine Bank einen solchen Dienst überhaupt nicht anbietet... Gruß Corinna
Sorry, Dich meinte ich gar nicht. Ich wollte mein Posting unter das von Benedikte setzen.
prof kann ich nicht bieten, wer weiß vielleicht noch nicht. Aber zumindest die Fachrichtung. Der Begriff der Erpressung ist eigentlich recht eindeutig. Selbst "wenn Du nicht artig bist, dann darfst Du nicht fernsehen" ist juristisch das in Aussichtstellen eines empfindlichen Übels. Dieses muß aber rechtswidrig sein. Das ist der Knackpunkt. Eindeutig rechtswidrig ist der Fall dann, wenn die Bank einen in einer Art und Weise in der Hand hat, dass man es sich nicht aussuchen kann und andere Verträge (die nicht eindeutig ein Risiko abdecken, wie z.B: eine Risikolebensversicherung, und selbst hier je nach Konditionen kritisch)abschliessen muß, um ein Darlehen (und ein Dispo ist nun nichts anderes)gewährt zu bekommen. Im Einzelfall zu prüfen, ist es aber so, dass es immer bei einer Kreditabfrage sowohl auf die Schufa, als auch auf einen Bankeninternen Pool zugegriffen wird. Genau diese Prozedur führt dazu, dass man eben nicht die Bank wie jeden Aldi nach dem richtigen Angebot abklappern kann. Und gerade hier im Fall war es doch so, dass dem Dispo vom Grundsatz her nicht viel entgegen stand, aber die Zusage eindeutig vom Abschluß weiterer (provisionsbringender) Verträge abhängig gemacht wurde.
die Einrichtung eines Dispo nur unter der Bedingung einses provisionierten Vertragsabschlusses ist die "in Aussichtstellung eines Übels". Das kann jeder gerne mal googeln es gibt genug Gerichtsurteile dafür. Und eine Abschlußgebühr von 250 plus laufende Spareinlagen (LV 1881 hat als einzige 3,75% verzinsung) an Sonsten 1,9 % bedeutet die Schlechterstellung der Bonität bei einer Inflation von 2,75 %. Also bitte dann hätten die Bankherren wenigstens einen Sparplan auf Rentenbasis bedeutet ca.: 6% Dividende. Also bitte googelt selbst, wenn ihr mir nicht glaubt: ES WURDEN BANKEN WEGEN DER ABGABE IHRER WILLENSERKLÄRUNG UNTER DER BEDINGUNG DES ABSCHLUSSES EINES ANDEREN VERTRAGES DER ERPRESSUNG VERURTEILT.
Also, anders als im common law, wo es ein case law gibt und auch normalen zivilrechtlichen Streitereien normsetzende Wirkung beigemessen werden kann, sieht das im nGueltigkeitsbereich des BGB anders aus- also in D. Und selbst, wenn es solcvhe Urteile gibt- leg doch mal einen link, ich ahbe keines auf die Schnelle gefunden- ist das lange nicht allgmeinverbindlich. Und hier die Antragstellerin kann dem Unheil doch megaleicht entegehen, es zwingt sie doch keiner, bei dieser Bank einen Dispokredit aufzunehmen. Sie kann ganz locker zu jeder anderen Bank- und viele rauemen einem schon bei Kontoeroeffnung einen Dispo ein. Hier treibt sie aber den SB in die Enge indem sie ja sein geld will und wenn er Verteidigungs- Sichertungsmassnahmen ergreift, ist sie boese. Ich finde das auch alles happig und wuerde das nie machen- aber diese Konsequenz sollte die Antragstellerin auch ziehen. Sich den Kredit woanders holen. Und wenn das nicht eght, ihr keiner Kredit gibt, sollte sie ueberlegen, warum nicht. Was man aber definityiv nicht machen kann, ist, einfach ohne entsprechende Bonitaet auf einen Kredit bestehen und dann schreien" ich zeig Dich an" wenn der andere sein Risiko minimieren will. Benedikte
Hallo Juli ich weiß nicht, ob Deine juristischen Kenntnisse eine solide Basis haben oder sich auf Google gründen. Ich habe dort nichts unter den Stichworten "Bank Dispokredit Erpressung" gefunden. Wäre mal interessant, Deinen Link zu lesen - vor allem den, aus dem sich ergibt, dass eine Bank (?) als Erpresser verurteilt wurde. Wieviele Jahre soll die Bank den hinter GItter *g*? LG Robina
einen gegoogleten Satz einfach mal abzuschreiben in der Hoffnung damit klug auszusehen bringt es in diesem Fall leider nicht. Den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht solltest selbst du kennen oder? § 253 StGB (Strafgesetzbuch) hat also nichts mit der Setzung normativer Wirkung von zivilrechtlichen Belangen gemein. In diesem Fall ist es so, dass die Bank ja ein Unterlassen in Aussicht stellt (Nichtvergabe) Dazu bedarf es wie du sicherlich NICHT wusstest einer Garantenstellung. Diese ergibt sich automatisch aus dem Vertrags-und damit Vertrauensverhältnis zwischen der Bank und ihrem Kunden. Das Vorsprechen bei einer ANDEREN Bank würde ja bedeuten, dass bereits eine SCHUFA-Anfrage für 14 Tage hinterlegt ist; die andere Bank dementsprechend davon ausgehen muss, dass es einen wie auch immer gearteten Grund für die Ablehnung gab. Innerhalb dieser Zeit ist die Kundin auf Gedeih und Verderb auf das Wohlwollen der Bank bzw. des Sachbearbeiters angewiesen und deshalb in besonderem Maße (vertrauensverhältniswidrig) von der Diktion des Bankberaters abhängig. "Megaleicht" zu einer anderen Bank? Fehlanzeige! LG MT
Benedikte, Du weiß schon noch den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht, oder? Mann passt der kluggeschissene erste Satz nicht. Sorry Link muß ich schuldig bleiben, aber Urteil von 25.10.2007 AG Köln Urteil von 07.03.2007 AG Hamburg (Sitze Gerade an einer Semesterarbeit)
nein, juristische Personen werden natürlich nur zu Geldstrafen verurteilt. Wobei Prügelstrafe für den Vorstand wär auch nicht schlecht.
Ich wurde nicht gefaked. Habe aus Versehen das t klein geschrieben. LG MT
Juli, Du hast geschrieben, dass Banken wegen Erpressung verurteilt wurden, weil sie Kredite nur unter Auflagen abschliessen wollten- also dass Vater Staat die "Bank" strafrechtlich abgeurteilt hat. Ich habe das bezweifelt- bezweifle das- aus den unterscheidlichsten Gruenden- ich halte die Verweigerung eines Vertragsabschlusses- anders als Du- nicht fuer ein boeses unangmessenes Uebel. Ich glaube naemlich an die Kontrahierungsfreiheit. Ist Dir dieser Terminus bekannt? Lernt man bei Paragraph 433 in der ersten Stunde Zivilrecht- . Aber selbst wenn- und darauf bezog sich mein Hinweis- selbst wenn ir4gendwo mal eine Bank wegen Erpressung verurteilt wurde, dann erstreckt sich diese Rechtswirkung nicht auf den vorliegenden Fall. Vor Gericht in Deutschland werden Einzelfaelle verhandelt- eine Rechtskrafterstrecvkung auf Dritte gibt es nicht. Oder nur in absluten Ausnahmefaellen- bei oberstgerichtelicher Rechtssprechung im Fall einer Luecke oder ener auslegungsbeduerftigen Farge- aber sonst doch nicht. Und das ist in anderen Rechtssystemen anders. Und genau so laeuft doch Dein Argumentationsstrang- das hat schonmal irgendein Gericht so enhtscheiden, also gilt es hier auch. Und das ist falsch. Benedikte
Kontrhierungszwang bei § 433 ?? Ich mußte diesmal sogar laut lachen, § 433 regelt einen KAUFVERTRAG ich freue mich schon auf deinen nächsten Versuch klug zu wirken
Was erwartest Du bei einem Studienabschluß mit 4??? Die rasende Reporterin kann gut recherchieren und freut sich über künftige Juristen, die wirklich Ahnung haben! *freu*
schonmal was von teleologischer Reduktion bzw. analoger Anwendung von Rechtsvorschriften gehört? In Deutschland hat einzig das Strafrecht einen fragmentarischen Charakter, nicht das Zivilrecht. LG MT
Juli, Du verstehst mich nicht. Ich habe auf den Kontrahierungszwang , der ein wesentliches Element unserer Zivilrechtsordnung ist, hingewiesen weil Du den begriff nicht zu kennen scheinst. Der wird aber ganz am Anfang des Studiums erlaeutert- eben dann, wenn man in der zweiten Vorleseng mit so Sachen wie Angebot und Annahme ueber Gruebndzuege der Vertragslehre spricht. Und wenn man das gelernt hat, weiss man bei den anderen schuldrechtlichen Vertaregen ebenfalls, dass man das Wort Kontrahierungsfreiheit im Hinterkopf haben muss. Oder meinst Du,solche Prnzipien gelten immer nur fuer einen bestimmten Typus von Vertraegen? Im uebrigen- Deine Urteile habe ich nicht finden koennen, bezweifele also die Richtigkeit Deiner Aussagen nach wie vor.Du weisst, dass man Geschaeftszeichen nennen muss, um die zu finden- denn in einem Gericht werden an einem Tag zig Urteile gesprochen, nicht nur eins. So ganz korrekt ist Deine Zitierweise nicht, oder ? Und selbst wenn- amtsgerichtliche Urteile. Bitte, wen willst Du damit erschrecken? nun denn, Benedikte
Wir reden hier nicht über Kaufverträge. Wir sprechen über Darlehen. Ich sagte es gibt Fälle, die sehr ähnlich diesem ist, in denen die Bank wegen Erpressung verurteilt wurde. Dann kommst Du mit der normativen Wirkung der Rechtsprechung in Zivilrecht. Hat gerade mit dem Fall hier aber auch gar nix zu tun, wir sind ja im Strafrecht. Dann der Hammer, Kontrahierungszwang. Einfach mal als Begriff fallen gelassen. Aber hier vor Zeugen, alle die es lesen: Wenn Du mir jetzt erklärst, was diese Ausnahme des Grundsatzes der Privatautonomie in diesem strafrechtlichen Zusammenhang zu tun hat, ich meine konkret und nicht irgendeinen neuen Begriff aus den ersten 50 Seiten von Brox BGB AT, einwirfst; dann kannst Du uns alle hier (es stehen mittlerweile 14 Jurastudis und sind seeeehr gespannt) mal beeindrucken. Lass uns nicht zu lange warten.
Juli, Du bist diejenige, die behauptet, dass Banken wegen Erpressung verurteilt worden sind, die den Abschluss eines Darlehensvertrages verweigert hatten. Und Du bist diejenige, die das durch Urteile des AG sowieso vom soundsovielten beweisen will - obwohl Du mit Urteilen anderer Leute in D eh nichts anfangen kann und kein Mensch ein Urteil gerade eines grossen gerichts ohne Aktenzeichen finden kann. Ich bin die, die behauptet, dass eine BAnk keinem Kontrahierungszwang unterliegt und sich die Bedfingungen aussuchen kann, unter denen sie Kreditvertarege abschliesst- 607 ff- waren es etwa diese HAsunummern ? Habe ich mal von gehoert, doch.. Und ich bin die, die nicht erkennt, weiso ein zulaEessiges zivilrechtliches Verhalten- Ablehnen eines Angebotes auf Abschluss eines Kreditvertrags, das eben von der Privatautonomie geddeckt ist- nicht zu strafrechtlichen Konsewuenzen fuehren kann. Bitte- das hast Du getan. Und ich habe nur gesagt- selbst wenn- was ich eben bezwifele- nuetzt es Dir nicht. Eben weil Du aus irgendfeinem Urteil nix fuer Deinen Fall ableiten kannst. Nochmal- es ist deine Aussage, dass die BAnken nach StGB wegen erpressung verurteilt werden bzw. einige wurden, die sich geweigert ahben einen Kreditvertrag abzuschliessen.Nicht meine. Benedikte
Da geben wir dir so schöne Vorlagen und dann das als Antwort. Nur so am Rande, wenn man (Bank) es sich aussuchen kann, mit wem man einen Vertrag (433 BGB sorgt immer noch für Heiterkeit auf unserer Weihnachtsfeier) abschließt nennt man das Privatautonomie. (War die Vorlage übrigens!) Hier hättest du ja mal punkten können. Aber nix. Stattdessen erzählst Du immer noch die Bank unterliegt genau deswegen einem Kontrahierungszwang. Mal eben das Gegenteil. Damit hast du dein, ich fürchte, gesamtes (Nicht-)Wissen preisgegeben. (Eine Bank, wenn sie öffentlicher Natur ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen zu gewähren. Selbverständlich mit Spielraum, keine Frage. Wird der Ermessensspielraum auf Null reduziert, ist sie unter Zwang ein weiteres Rechtsgeschäft((Darlehen)) zu dem bestehenden ((Kontoführung)) einzugehen. Das nennt man dann ....NAAAAA??? Kontraduweißtschon.) Aber o.k. Noch mal eine kleine Chance. Kontrahierungszwang und Garantenstellung im Sinne einer Unterlassung ergibt?
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