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Erbe antreten und die Beerdigungskosten?

Erbe antreten und die Beerdigungskosten?

sarahleonie0609

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Hallo zusammen! Habe 2 Fragen zu einem sehr heiklen Thema! Habe gestern von meiner Mutter erfahren, dass mein Vater im sterben liegt! Mein Vater hat mich, meine Mutter und meine Schwester vor 23 Jahren verlassen und auch nie wieder den Kontakt gesucht. Ich war 9 jahre alt! Man hat nur ab und zu von Verwandten wieder von Ihm was gehört! Ich selber hatte nie wieder das Besdürfnis mit ihm Kontakt aufzunehmen! Nun meine Frage: 1. Erfahre ich im Voraus was und ob ich was erbe? (Ich will eigentlich nicht´s von ihm) 2. Wer kommt für die Beerdigungskosten auf? Kann ich mich weigern, die Kosten zu übernehmen? Ich weiß zwar, dass die Kosten für die Beerdigung vom Erbe bzw. vom Erben bezahlt werden. Aber wenn nix zu erben ist- was dann? Kennt sich da jemand aus? Es hört sich hart an- ich weiß, aber nach so vielen Jahren kann ich leider keinerlei Gefühle mehr für ihn aufbringen, obwohl er mein Vater ist (war)! PS. Er ist nicht wieder neu verheiratet! MFG Melanie


Peony

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Antwort auf Beitrag von sarahleonie0609

eines wissens nach brauchst du nur das Erbe ausschlagen, wenn du doch eh nichts von ihm willst, was gibts es da zu überlegen. Dann brauchst du auch nichts bezahlen. Falls du Kinder hast musst du auch die das Erbe ausschlagen. So war es bei meinem Schwiegervater.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sarahleonie0609

Wenn du das Erbe ausschlägst, können trotzdem Beerdigungskosten an dir hängen bleiben, falls er nichts auf dem Konto hatte das dafür verwendet werden kann. Falls er sich damals weder gekümmert hat noch Kindesunterhalt für dich bezahlt hat, ist er "unterhaltsunwürdig" und dir ist nicht zuzumuten, dass du für die Kosten seiner Beerdigung (auch wenn es nur eine sog. "Armenbestattung" sein sollte) heran gezogen wirst. Falls man auf dich zukommt und dir eine Rechnung für die Beerdigung schickt, solltest du vorher klären wie du diese Unwürdigkeit kurzfristig feststellen lassen kannst. Bei einer Bekannten ging das ganz schnell, ich weiß allerdings nicht wie sie das formal gemacht hat. Geh doch mal unverbindlich zum Amtgericht und unterhalte dich mit einem Rechtspfleger darüber wie du dann ggfs. vorgehen musst.


sarahleonie0609

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo! Werde ich machen- danke! Er hat nie was für uns bezahlt- sprich Unterhalt oder ähnliches! Ich werde mich nochmals informieren! Danke euch!! Gruß melanie


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von sarahleonie0609

Frieden schließen!!!!.....du bist noch jung.....solltest du irgendwann einmal Hintergründe erfahren, anders denken.musst du noch eine sehr lange zeit damit leben. Noch ist es nicht zu spät! Alles gute! Lg reni


taram

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Vorsicht - es gibt verschiedenen Urteile, ob Kinder für ihre "nichtkümmernden Eltern" aufkommen müssen oder nicht


shinead

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Antwort auf Beitrag von taram

Das stimmt und selbst wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde und die Kinder in Pflegefamilien aufwachsen, ist das noch keine Garantie dafür, dass man nicht für die Beerdigungskosten der leiblichen Eltern aufkommen muss. Wenn möglich würde ich noch schnell eine Sterbeversicherung für den Vater abschließen und die dann zahlen lassen... Wenn Du Dich weigerst zu zahlen landet das auf jeden Fall vor Gericht. Da würde ich vorab prüfen lassen ob in dem Fall die Rechtsschutzversicherung zahlt (weil keine Garantie auf Erfolg) und wenn nicht lieber die Beerdigungskosten denn den Anwalt zahlen, denn letztere Rechnung ist bestimmt höher...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shinead

Klar sind das Einzelfallentscheidungen. Ich hab ein bisschen rumgestöbert und habe gerade einen Fall gelesen wo der Vater als unwürdig für den Elternunterhalt befunden wurde, obwohl das Kind bereits 18 war als der Kontakt abriß. Im Fall meiner Bekannten war sie ein Kleinkind, im Fall der AP 9 Jahre - ich denke es ist nicht unrealistisch so einen Weg zu gehen und die Unwürdigkeit feststellen zu lassen. Vor allem wenn kein Unterhalt gezahlt wurde, dann schätze ich hat die AP gute Karten ohne Kosten aus der Nummer raus zu kommen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das Amt wird m.E. auf jeden Fall die Sache vor Gericht ausfechten. In Niedersachsen haben sie einen Mann vor Gericht gezerrt, der mit 3.5 Jahren in einer Pflegefamilie untergebracht wurde und fortan keinen Kontakt zum Vater hatte. Grund für die Unterbringung in einer PF war die Gewalttätigkeit des Vaters gegenüber dem Kind. Kein Unterhalt - kein Umgang - nichts. Und trotzdem musste er sich sein Recht einklagen. Aus der Erfahrung mit unserem Kreisamt (die für solche Fälle zuständig sind) kann ich sagen, dass es hier nicht anders wäre. Urteil gibt es hier zu lesen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE090002072&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true Ein anderer Fall (hier wurde die zur Zahlung herangezogene Tochter vom verstorbenen Vater verprügelt), die Tochter verlor vor Gericht: http://www.weka.de/kommunalverwaltung/6586--.html?content_id=92439496&newsletter=kom/oaa/12/11/352569/Tochter_muss_fuer_die_Bestattungskosten_ihres_Vaters_aufkommen%2C_&va=352569 M.E. wird die Unzumutbarkeit immer durch Gerichte geprüft. Das traut sich kein Sachbearbeiter zu...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich habe persönlich keine Erfahrung damit, weiß aber dass meine Bekannte das auch per Gerichtsbeschluss hatte. Das ging bei ihr ganz schnell. Ich könnte mir vorstellen, dass es (je nach Richter) damit in Zusammenhang steht ob das Kind denn selber Unterhalt vom Vater gefordert hat oder nicht. Das sagt mir die Logik - was immer das wert ist. Die AP kann ja ihre Fühler ausstrecken.


sarahleonie0609

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo nochmal! Also was ich so im Internet rausgefunden habe, muss ich wohl oder übel die Kosten übernehemen. Egal ob Kontakt da war oder nicht!!!! Nur wenn er mir körperliche Grausamkeiten zugefügt hätte (Schläge usw...) dann gibt es Ausnahmen! Die müssen dann auch bewiesen werden!!! Das war aber nicht der Fall! Da ich die ältere bin, werden mir die gesamten Kosten anfallen! Es ist wirklich schlimm, dass ich so denke! Natürlich hat man in der Vergangenheit darüber nachgedacht, aber jetzt ist es soweit! Einerseits habe ich nicht die Gefühle für meinen Vater die eine Tochter haben sollte- aber warum sitze ich jetzt mit Tränen in den Augen da? LG melanie


shinead

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Nicht gezahlter Unterhalt spielt nur bei Elternunterhalt, aber nicht bei Beerdigungen eine Rolle... Hier ein Urteil dazu (zwar schon älter, trifft aber den Kern) http://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_1-S-68104_Angehoeriger-muss-Bestattungskosten-uebernehmen.news233.htm?sk=b226910e7bb273194ede4afa6042c662 Das gilt sogar für Geschwister: http://www.n-tv.de/ticker/Geld/Uebernahme-der-Bestattungskosten-auch-bei-wenig-Kontakt-article7759651.html Wir dürfen dann die Beerdigung des Schwagers mal zahlen (super, ich kenn den gar nicht!)


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von sarahleonie0609

weil du nie deinen Frieden damit gemacht hast...dich nie wirklich damit auseinandergesetzt hast. Du hast das als 9 jährige so erlebt und bist einfach so aufgewachsen..ohne Gedanken, ohne Gefühle dazu. ich habs schon oben geschrieben....jetzt hast du noch zeit... Alles Liebe reni


sarahleonie0609

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hallo! Weil es auch die letzte Chance ist die sich bietet! Vielleicht sollte ICH den letzten Versuch starten um nicht ewig mit diesen Gedanken leben zu müssen! Ich danke Dir! LG Melanie


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shinead

shinead, da magst du recht haben. Trotzdem verstehe ich den Link nicht. Der Kläger war mit dem Vater "nicht verwandt"? Dann wieder ist die Rede von "kein eheliches Kind". Da stimmt doch etwas nicht. Entweder ich bin ein uneheliches Kind und verwandt oder ich bin eben nicht verwandt (und auch kein Kind).


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sarahleonie0609

Da kannst du auch rausfinden, ob es etwas zu erben gibt. Man sollte immer praktisch denken.


laina01

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Also Beerdigungskosten wirst du auf alle Fälle tragen müssen, wenn dein Vater noch mehr Kinder hat, müssen alle Kinder einen Anteil dazu beitragen. Mein Mann hatte auch viele Jahre keinen Kontakt mehr zu seiner Mutter und seine ältere Halbschwester auch nicht, sie mussten sich die Beerdigungskosten teilen. Das hat auch nix mit älter sein zu tun! Das wäre ja ziemlich ungerecht, wenn immer nur der Ältere alles zahlen müsste. Erbe haben wir ausgeschlagen (musste ich als Ehepartner auch) und wenn wären auch nur Schulden da gewesen... LG


sarahleonie0609

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Antwort auf Beitrag von laina01

Wir sind nur 2 Geschwister! Ich habe gelesen, dass das ältere Kind als erstes zur Kasse gebeten wird! Aber muss ja nicht stimmen! Hab jetzt -glaub ich- 15 verschiedene Versionen über Erbrecht, Aufteilung der Beerdigungskosten usw. gelesen! So wie es ist- so ist es eben!! Werde es bald genug erfahren! Danke an Euch allen! LG Melanie


PJ2

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Antwort auf Beitrag von sarahleonie0609

Kann dich gut verstehen. Mir ging es ähnlich. Meine Eltern haben sich getrennt als ich 15 Jahre alt war. Mein Vater hat auch jeglichen Kontakt zu mir abgelehnt. Selbst wenn ich ihm mal zufällig (alle paar Jahre) über den Weg gelaufen bin hat er demonstrativ in die andere Richtung geschaut. Ich fand das immer traurig. Er war allerdings in 2.Ehe verheiratet. Als er vor 4 Jahren gestorben ist habe ich das auch von einem Onkel erfahren. Wenn du kannst dann gehe deinen Vater besuchen solange das noch möglich ist. Dann musst Du dir hinterher keine Vorwürfe machen das nicht doch versucht zu haben. Daran muss ich heute immer noch denken, denn ich hatte ja keine Chance meinen Vater nochmal zu sehen, oder mich vielleicht doch mit ihm auszusöhnen. Ich hatte ihm ja nichts getan, außer das ich mich damals entschieden hatte bei meiner Mutter zu leben. LG PJ2