Butterflocke
Ich habe heute eine Lieferung eines kleinen, sonderbarerweise auch nachverpackten, Teilchens bekommen, das ich angeblich über Ebay bestellt habe. Ich habe aber seit Wochen nichts bei Ebay bestellt - ein Blick auf meine Seite beweist es. Ehrlich gesagt, auch wenn´s paranoid klingt, hab ich bis jetzt nicht einmal gewagt, das sonderbare kleine Päckchen zu öffnen. Es ist von außen mein Name sichtbar, eine Artikelnummer, die es bei Ebay gar nicht gibt - und der Preis. Dann steht noch drauf: "wenn unzustellbar, dann zurück an Postfach 2007 in 36243 Niederaula" und unter dem Rechnungsbetrag steht "www.EachBuyer.com" (kenne die Seite nicht...). Ich hab keine Ahnung, warum ich Angst hab, es zu öffnen. Vielleicht ist es ein Bömbchen...(ich sollte mich behandeln lassen;-)) Aber ganz im Ernst: ich hätte es gar nicht angenommen, aber es wurde bei einer Nachbarin abgegeben. Würdet Ihr öffnen? Oder einfach ungeöffnet zurücksenden, da ja nichts bestellt wurde?
Huch...also ich wäre ja viel zu neugierig. Aber hätte vermutlich auch ein mulmiges gefühl, bei dem was so alles passiert.
Ich stell mir gerade vor wie es von sprengstoffexperten geöffnet wird, und dann befindet sich nur eine packung secondhand unterhosen darin ...
Lg
Auf Eachbuyer.com kauft glaube ich mein Mann öfter mal was, mir kommt die Seite bekannt vor. Ich glaube, die haben Elektrozeug. (Mein Mann kauft nämlich sonst nix). Ich wäre auch zu neugierig und würde es öffnen. Gib doch mal die Nummer auf der Homepage von Eachbuyer.com in die Suche ein und schau, was passiert ;) Wenns größentechnisch passt (zum Paket) kannst Dir ja denken, was drin ist. Vielleicht hat ja auch jemand auf Deinen Namen bestellt?
ist ein laden für elektroniksachen (meist aus china) meist über ebay verkauft. wenn du da n ix gekauft hast dann war das wohl ein versehen
Ein süßes kleines Spielzeugauto ist drin, mit Mini-Fernbedienung. Och ja, ich könnts für Weihnachten behalten, aber ich habs nunmal NICHT bestellt....
Herr Flocke auch nicht....
Und auf dem Ebay-Konto ist auch nichts zu sehen. Wirklich komisch..., sowas hab ich noch nie erlebt.
Was ich damit mache, weiß ich jetzt noch nicht.
Aber zumindest sind wir nicht in die Luft geflogen....;-)
Rechtlich gesehen bist du nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen, geschweige denn zurückzuschicken, wenn du etwas erhältst, was du nicht bestellt hast. Würde ich persönlich aber wahrscheinlich trotzdem machen (zumindest mal nachforschen).
kannst du's tatsächlich für Weihnachten behalten und FALLS sich jemand bei dir melden und das Ding zurück fordern sollte, kannst du ihm sagen, dass du dich dessen entledigt hast, weil du es gar nicht haben wolltest und damit ist die Sache gegessen.
Vielleicht wollte dir jemand ein Geschenk machen?
Aus schule, beruf, Forum, Kiga etc? geschenk von Oma, Tante usw???
Nein, da gibt es niemanden...; vielleicht sollte mir das zu denken geben...;-)
Oder vielleicht gibt es doch jemanden??
Oder hab ich einen Verehrer??? Wow, das wäre toll...;-) Ist aber leider auszuschließen, da DER mir sicher kein Spielzeugauto schenken würde...hm...oder?
Nicht bekommen...ich würde es zurückschicken...
Es steht MEIN Name darauf.....
Ja vielleicht hat der Absender den Namen verwechselt?
Du musst das Paket zwar nicht zurueck schicken, aber du musst es abholbereit deponieren. is nich mit "entsorgen". ich weiss grad nivht,wie lange man das paeckchen bereit stellen muesste. aber mit weihnachten wirds knapp. Flocke-ich wuerde es unfrei zurueckschicken mit dem vermerk, dass die lieferung ein versehen war. hatte dein mann schon mal dort was bestellt? so dass ihr in den adressen steht? das sind letztendlich auch nur menschen, die die logistik machen (oder *ueberleg, kann man diesen vorgang komplett automatisieren???)
Mich würde eher interessieren, woher der Absender MEINEN Namen und meine Anschrift hat...
Niederaula ist so ein großes Paket - Umpackzentrum der Post. Ich rate: das Paket kommt aus China / Hongkont und kann von Niederaula aus nicht zurückgeschickt werden, weil dort der Absender nicht bekannt ist....
...hab nur grade keine Lust, mein BGB rauszukramen ;-)
Erhält man Ware, die man nicht bestellt hat, ist man verpflichtet, diese aufzubewahren und dem Versender auf Verlangen auszuhändigen. Wie lange diese Aufbewahrungsfrist gilt, weiß ich allerdings nicht... Da muß ich selbst erst wieder nachschlagen.
.
Seit einer Gesetzesänderung muß man nicht mehr aufbewahren. Man darf unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Ware nutzen! Sorry, ich habe mein "Altwissen" benutzt. Sollte man nicht tun. Böse Falle!
Ich hab natürlich auch das gemeint, was ich im Studium dazu gelernt hatte.... (ist das denn schon soooo lange her?!?!?!?) Ok, wenns nun anders ist, auch gut.
wann war die? 99? 2000?
vor lauter PF hab ich meinen eigenen Beitrag hier vergessen;-) Wir werden das Päckchen zurückschicken....
Die letzten 10 Beiträge
- Kopfhörer Reiseetui
- Formulierung Text - Aktion
- Sitzhase ?
- Pflichtteil
- Blutdruck plötzlich erhöht, 4 Tage nach einer Impfung
- Papst Franziskus ist tot
- Meta bei whatsapp
- KI-Tools von Ebay dürfen alle pers. Nutzerdaten einschl. Bankverb. benutzen. Widerspruch möglich!
- An die Reaktion überarbeitet mal eure Auflistung über den Koalitionsvertrag
- Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung