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Darf die Kita nach dem Infektionsgesetz eine Gesundschreibung für Läuse verlange

Darf die Kita nach dem Infektionsgesetz eine Gesundschreibung für Läuse verlange

Tigerchen2020

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Hallo Herr Busse, ich habe gerade einen Anruf bekommen von der Kitaleiterin das meine Tochter Läuse hat. Ich soll alle 3 Kinder abholen und auch gleich die ganze Familie behandeln. Für meine Tochter wo die Läuse aufgetreten sind wird in jeden Fall eine Gesundschreibung verlangt. Die Kitaleiterin beruft sich auf das Infektionsgesetz. Ich habe nichts darüber gefunden und ich habe von verschieden Menschen erfahren das die Kita dazu nicht berechtigt ist. Beim Elternsprechtag war das auch ein viel diskutiertes Thema wo auch gemeint wurde das die Kita bei Läusen keine Gesundschreibung verlangen kann, da es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Daher wollte ich fragen ob die Kita tatsächlich im Recht ist und eine Gesundschreibung verlangen darf? Lg Tigerchen2020


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

https://www.kindergesundheit-info.de/themen/faq/darf-die-kita-ein-aerztliches-attest-verlangen-dass-ein-kind-wieder-laeusefrei-ist/ Eine "Gesundschreibung" gibt es nicht. Aber die Leitung darf verlangen, dass das Kind ein Attest mitbringt aus dem hervorgeht, dass das Kind die Einrichtung wieder besuchen kann. Leider halten sich Läuse in vielen KiTas hartnäckig, da die Kinder nicht ordentlich behandelt werden....


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Die Kita kann und darf eine solche Gesundschreiben verlangen. Das ist nicht im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt, sondern in dem des Bundeslandes, in dem ihr wohnt. In welchen Bundesland wohnt ihr? Zudem kann die Kita aufgrund des Kitavertrages mit Dir eine solche Gesundschreibung verlangen.


Tigerchen2020

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Wir wohnen in Berlin und da waren sich viele Eltern uneinig wie das gehandhabt wird. Ich weiß das es in Schulen teilweise noch extremer ist als in Kitas.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Schau mal hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/328070/standort/326383/ Da hast Du Deine Rechtsgrundlage.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

und wo liegt das Problem so einen "Lausfreizettel" vorzulegen? Ist es nicht für einen als Eltern auch viel angenehmer und beruhigender, wenn ein Arzt bescheinigt, dass das Kind keine Läuse mehr hat? Ich glaube hier in Berlin gibt es sogar dafür n Laden... der sucht dir sogar die Nissen ausm Haar. Google mal (kann mich aber auch irren, aber ich hab damals vor einigen Jahren danach gesucht) Wenn eine Institution wie Schule oder Kiga sich absichern möchte, und das ärztlich, ob das Kind lausfrei ist, finde ich das durchaus legitim. Wir haben in der Grundschulzeit die wirklich unfassbarsten Sachen erlebt, was den Umgang mit Läusebefall angeht. Von "Mütze auf, geht schon klar so" über "ich habe durchgekämmt, da ist nichts.." war alles dabei.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

in dem link steht allerdings, dass bei einmaligem Befall eine Bestätigung der Eltern über die ordnungsgemäße Behandlung ausreichend ist. So kenne ich es auch aus der KiTa in BW und der Schule in Bayern


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Dir Kita kann das individuell vertraglich anders regeln. Voilá, Rechtsgrundlage #2


ak

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Selbst wenn es nicht rechtlich ist... Ich würde es sehr begrüssen, wenn jedes Kind erst zum Arzt müsste, um sich ein entsprechendes Attest zu besorgen. Ich kann immer nur mit dem Kopf schütteln... die Eltern sind teilweise so fahrlässig, und wollen das Problem gar nicht ordentlich behandeln. Meine Nachbarin ist Erzieherin und die erzählt manchmal echt Horrorgeschichten. Die Kinder werden viel zu früh wieder los geschickt....nur damit die Kinder aus dem Haus sind, bzw. die Eltern wieder arbeiten gehen können. Ich finde es klasse, wenn die Erzieherin darauf bestehen. Daumen hoch.


Cothaila

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Holzkohle das ist mir auch aufgefallen. Die Eltern versuchen heutzutage nicht mehr auf die erzieher irgendwie einzugehen und deren Handlung zu verstehen... siehe wie das hier. Da wollen die Erzieher sicher gehen dass die Kinder wieder Läusefrei zurück kommen um eine neue Ausbreitung zu verhindern (was auch gewiss im Sinne der Eltern wäre). Und da wird allein schon ein Bescheid ziemlich kritisch hinterfragt und gleich nach Rechtslücken gesucht um dies zu umgehen. Finde ich schon ziemlich Sinnfrei... ist ja nicht so als ob man für so einen Bescheid 50€ zahlen müsste oder es in irgendeiner Weise schädlich fürs Kind oder der Familie wäre. Bei uns wurde am Elternabend angeprangert, weil Eltern ihre Kinder krank wieder rein geschickt haben und der Kindergarten ein halbes Jahr dauerkrank war. Den Eltern reichts wenn die kleinen keinen Fieber mehr haben. Dabei sind vom Gesundheitsamt ganz andere Anzeichen vorgegeben ab wann man Gesund genug für Krippe/Kita/Schule/Arbeit ist und ab wann man Krank genug ist um am besten zu Hause zu bleiben um die Ansteckungsgefahr zu redizieren. Und keiner hinterfragt die angeforderte AU die man vorzeigen muss, wenn man Krank ist und nicht zur Arbeit kann. Aber anstatt das irgendwie zu beherzigen wurde dem Kindergarten unterstellt die Hygienemaßnahmen seien zu wenig und nur deswegen stecken sich die Kinder da an... das habe ja nichts mit dem bisschen Husten zu tun... vor allem waren das dann genau die Eltern, die ihre Kinder krank rein schickten und erst bei Fieber zu Hause lassen. Also man kann den Eltern sagen was man will, wenn was ist ist allein der Kindergarten Schuld und für Verbesserungen sind die Eltern total Beratungsresistent. Also ich würde es höchst begrüßen, wenn Kindergärten und Schulen generell solche Bestätigungen verlangen würden. Auch vom Arzt einen Attest verlangen, wenn sie krank sind, damit die Kinder sich auskurieren können und solche Geschichten wie in unserem Kindergarten vermieden werden kann. Beim AG wird ja auch nicht gleich hinterfragt wenn er Bescheide von einem verlangt. Warum darf also eine Einrichtung wie die Kita oder die Schule das nicht?


Carmar

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

https://www.kopflaus.info/erkennen-behandeln-vorbeugen/ Im Normalfall darf das Kind nach der erfolgten (richtig durchgeführten) ersten Anwendung des Mittels am nächsten Tag wieder die Einrichtung besuchen. Nach einigen Tagen muss wieder mit dem Mittel behandelt werden. Ausgekämmt werden muss auch mehrfach. An welchem Tag sollte es also gesund geschrieben werden?


Tigerchen2020

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Ich kenne das von einer Bekannten das beim Läusemittel so ein Zettel drin ist, der bestätigt dass das Kind behandelt worden ist. Das Thema wird hier immer wieder heiß diskutiert da ich auch einige Horrorgeschichten aus den Schulen gehört habe. Kann man das Läusemittel vorab eigentlich kaufen und das beim Arzt einreichen damit man das Geld wieder bekommt?


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Das Problem ist, dass es leider Eltern gibt, die den Zettel unterschreiben, die Behandlung aber nur nachlässig stattgefunden hat. Viele ErzieherInnen kennen Kinder, die alle paar Wochen Läuse "bekommen"....


cube

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

das reichst du dann bei deiner Kraken-Kasse ein und bekommst den Betrag erstattet.


cube

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Die Kita und auch die Schule kann die Betreuung/Beschulung verweigern, wenn nicht nachweislich für eine Behandlung gesorgt wurde. Dazu reicht eigentlich der unterschriebene Zettel, der dem von der Kasse als erstattungswürdig eingestuften Läusemittel beiliegt (zB Nyda, Mosquito). Also von dir mit Datum der Behandlung und Unterschrift bestätigten Behandlung mit diesem Mittel. Und das ist so gemäß Infektionsschutzgesetz. Es muss keine ärztliche Gesundschreibung vorgelegt werden - aber die Eltern müssen die Behandlung bestätigen und "haften" sozusagen dafür, wirklich behandelt zu haben.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Etwas off topic: Ich glaube, es wird sich kein Arzt finden, der die Läuse "gesundschreibt"...


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Etwas off topic: Ich glaube, es wird sich kein Arzt finden, der die Läuse "gesundschreibt"...


mutti6

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Das Problem ist, dass die "Gesundschreibung" keine Kassenleistung ist, weil das so nicht vorgesehen ist, und je nach Aufwand die Kosten dafür von den Eltern getragen werden müssen. Ich arbeitete auch in einer Arztpraxis und wir haben hier das Thema regelmäßig, 1. kann der Arzt auch nicht besser oder schlechter sehen als erfahrene "Läuseeltern", ob das Kind komplett lausfrei ist, und auch hier haben wir schon öfter Läuse im Anfangsstadium übersehen, weil es eben nicht typisch aussieht und 2. müssen wir das den Eltern nach der GOÄ in Rechnung stellen, und das darf eine Einrichtung nicht verlangen, dass die Eltern dafür die Kosten tragen müssen. Wir machen das aus diesen Gründen nicht mehr, 1. Diskussionen mit den Eltern über die Kosten und 2. keine absolute Sicherheit, hier reicht die Versicherung der Eltern, dass das Kind behandelt wurde aus.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von mutti6

"und 2. müssen wir das den Eltern nach der GOÄ in Rechnung stellen, und das darf eine Einrichtung nicht verlangen, dass die Eltern dafür die Kosten tragen müssen." Ob die Eltern die Kosten tragen müssen, kann "der Einrichtung" ziemlich egal sein. Sie dürfen sich auch auf ihr Hausrecht beziehen und die Annahme des Kindes verweigern, bis ein entsprechendes Attest vorliegt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

huhu bei uns auch üblich, kostet um die 5.- und unser Arzt gibt den Zettel nicht raus wenn er noch eine Nisse sieht - hatten wir schon zu früheren Zeiten. Das mag für Eltern nervig sein aber solange es Eltern gibt die unterschreiben was sie gerade wollen und die nicht nochmals behandeln die es erst garnicht melden etc Wir hatten einmal im Kiga diese Läuse Epedemie über Monate und Erzieher düfen ja nicht danach Kinder duchsuchen - Eltern ggf angesprochen regens ich auf und erzählen aber den Nachbareltern dass sie das schon lange wissen aber melden es nicht ? dagmar


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das Problem: Die Nissen die man sieht, sind eh schon ausgeschlüpft. Die, die noch relevant sind, sieht man nicht. Das Vorhandensein von sichtbaren Nissen beweist nur dass das Kind Läuse hatte, nicht dass es jetzt noch welche hat. Lausbefall sieht man bei normaler Untersuchung nur wenn der Befall extrem ist. Einzelne Läuse sieht man nur, wenn man mit Pflegespülung feucht auskämmt. Welcher Arzt macht das denn? Ich verstehe die Forderung nach einer Bestätigung vom Arzt bei Familien, deren Kinder ständig wieder Läuse haben. LG Inge


Häsle

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Eben. Lausfrei bedeutet nur, dass man aktuell keine Läuse rumkrabbeln sieht. Das heißt noch lange nicht, dass die Eltern dann auch die notwendige zweite Behandlung zum richtigen Zeitpunkt durchführen werden, und uU dann auch noch eine dritte und vierte, falls das Kind sich zwischendrin nochmal beim Kumpel frische Läuse geholt hat. Die ärztliche Bescheinigung ist bei Läusen also eh nix wert. Wir hatten das Thema vor 10 Jahren oder so mal. Meine Tochter hatte Scharlach, wurde mit AB behandelt und blieb sogar die ganze Folgewoche daheim (nicht nur die zwei Tage, die wegen Ansteckungsgefahr vorgeschrieben sind). Wir sollten eine Gesundschreibung vom Arzt bringen. Der sagte, er würde keine gesunden Kinder für so etwas in die Praxis kommen lassen. Das sollte ich dem Kindergarten mitteilen und gleich noch von ihnen eine Kostenübernahmeerklärung für die Untersuchung verlangen, falls sie damit nicht einverstanden wären. Es reichte dann tatsächlich meine Unterschrift. Bei Läusen müssen hier auch nur die Eltern unterschreiben dafür, dass die Köpfe abgesucht und ggf. die Behandlung wie vorgeschrieben durchgeführt wurde und wird. Unser Kinderarzt würde da gar nix machen. Der Hausarzt vermutlich schon. Danach würden wir aber vermutlich alle wegen eines in der Praxis aufgeschnappten Keims flachliegen. Ich würde es also definitiv ohne Arzt probieren. Den Arzt, der sich durch den Pelz meiner Tochter wühlt, würde ich aber echt gerne mal sehen ;-) Kein Wunder, dass die meisten Eltern dann nicht zugeben, dass ihre Kinder auch Läuse haben. Bei solchen übertriebenen Regeln. Als ob alle Eltern unfähig wären und Ärzte nichts zu tun hätten.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Bei so manchen Kindern krabbelt es munter auf den Köpfen - und die Eltern erklären, dass das nicht sein könnte.... Dabei müssen die Erzieherinnen nicht einmal nach Läusen suchen.... Noch besser fände ich es allerdings, wenn das Gesundheitsamt, wie damals üblich, in Einrichtungen kommt, die Kinder mit Läusebefall melden.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Das machen sie auch, wenn das Problem nicht in den Griff zu bekommen ist. Übrigens: nicht allen Läusen kann man mit allen (eigentlich geeigneten) Mitteln den Gar aus machen. Auch da gibt es mittlerweile Resistenzen. Ob ein Kind wirklich mit Erfolg behandelt wurde sieht man aber trotzdem nur beim feuchten Auskämmen mit Pflegespülung und Läusekamm. Auch das Gesundheitsamt kann da nicht zaubern. LG Inge


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Bei uns war das Gesundheitsamt damals mit zwei Personen den ganzen Vormittag für eine Gruppe. Es macht auf jeden Fall Eindruck auf Eltern, die mit dem Thema lax umgehen. Resistenzen sind heute eher nicht mehr zu befürchten, wirken die Mittel heute doch meist so, dass sie die Läuse ersticken.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

bei uns kam damals das Gesundheitsamt auch in den Kindergarten weil das Thema nicht wegzubekommen war hat Broschüren verteilt etc Manche Eltern behandeln nur mit Hausmitteln... Leider war das gesundheitsamt nur bei den Kindern ich würde mir wünschen dann verpflichtende Elternabende zu haben vielleicht dass man auch einsieht dass einmal behandeln nichts nutzt, so jemand war bei uns in der Grundschule beide Akademiker und meinten alles nur Geldmacherei... dagmar


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich wäre entschieden gegen verpflichtende Elternabende. Die müssten sich da ja auch diejenigen antun, die ihre Kinder (und Familienmitglieder) absolut sachgerecht behandeln.