Mitglied inaktiv
Mal ein ganz privater Problem von mir - das aber zur derzeitigen Debatte über bezahlbare medizinische Behandlung für alle bzw. gute Behandlung nur für einige passt, irgendwie... Ich bin Privatpatient und auf der Suche nach einem gescheiten neuen Gynäkologen. Letztes Jahr war ich mit meinem Versuchs-Arzt ziemlich unglücklich, also dieses Jahr nächster Kandidat. Soweit bin ich dieses Jahr zufrieden, der Arzt machte auf mich - soweit ich das als Patient und Laie beurteilen kann - einen ganz kompetenten Eindruck, ging mit Rückfragen gut und informativ um, erklärte mir alle Untersuchungen etc. - war soweit ganz zufrieden. Jetzt habe ich die Rechnung bekommen - preislich ist es zwar teuer, geht aber noch wesentlich teurer (weiß ich vom Kandidaten vom letzten Jahr *grrr*), also noch okay. Allerdings - die Diagnosen, die in der Rechnung aufgeführt sind, kommen mir irgendwie "komisch" vor. Lt. der Rechnung leide ich u.a. unter Zyklusstörungen, intermenstruellen Blutungen und Krebsangst. Ich habe mich erstmal bei Wiki durchgesucht, WAS die aufgeführten Diagnosen eigentlich bedeuten, und kam auf "hormonelle Zyklusstörung" sowie auf "krankhaft übersteigerte Angst vor einer Krebserkrankung", eine hypochrondrische Störung. Äh - wenn ich eine hormonelle Zyklusstörung haben soll, würde ich das gerne wissen, der Arzt hat mir aber freudig versichert, dass alles in bester Ordnung wäre. Und dass die Frage nach einer schlichten "Krebsvorsorge" (bei bestehender familiärer Disposition) gleich als Hypochondrie eingestuft wird...?!? Mit den ganzen Diagnosen wird übrigens begründet, warum die Rechnung einen besonders hohen Zuschlag zum üblichen Mittelsatz enthält. Im Moment neige ich ja dazu, beim Arzt nachzufragen, er solle mir bitte die Rechnung erklären. Ehrlich gesagt - ich lasse mir eigentlich nicht gerne eine hypochondrische Störung diagnostizieren, erst recht nicht in einer Rechnung, die ich anschließend meinem Arbeitgeber vorlegen darf! Und auch wenn ich die Arztkosten erstattet bekomme - irgendwer zahlt die Rechnung ja schließlich doch. Stell ich mich an?
nun ja, eine interessante Form die Abrechnung in die Höhe zu treiben. Was die Zyklusstörungen angeht könnte es ja sogar noch sein, dass es "netterweise" aufgeführt wird, damit beispielsweise Deine Kasse die Pille o.Ä übernimmt (solltest Du die nehmen) Was die gesteigerte Krebsangst angeht: Es scheint ja offensichtlich, dass er es wegen des Abrechnungsschlüssels so eingestuft hat. ICH würde mich sicher auch darüber aufregen, bin aber leider meist zu kleinlaut, im es offen anzusprechen. Wenn Du den Mum hast, und es Dich sehr stört, würde ich definitiv um Aufklärung bitten! Damit signalisierst Du auch eindeutig, dass Du nicht alles ungelesen hin nimmst
Nö, du stellst dich gar nicht an. Ich würde da auch mal ganz konkret nachfragen. LG S
ICH persönlich wäre sowieso dafür, dass jeder patient die abrechnung seines arztes unterschreiben müsste damit man als patient bescheid weiss, was der arzt versucht für einen abzurechnen, einerseits um zu sehen das wirklich alles gemacht wurde, was möglich war und andererseit, damit es möglichst wenig schwarze schafe gibt REALISTISCH gesehen ist mir klar das genau das nicht geht, bei privatpatienten ja auch wohl nur aus dem grund, weil sie die rechnung erstmal selber tragen müssen - soweit ich weiss, bei gesetzlichen vom verwaltungsaufwand her nicht machbar, ist mir klar darf ich fragen, wieso bei dir der arbeitgeber die rechnung bezahlt? also ich würde schon nachfragen warum die abrechnung genau so geschrieben worden ist, weil so "krank" fühlst du dich nicht - und ausserdem ist die angeblich vorhanden phsychose ja noch nciht mal wahr. ich würde das mit sicherheit auch nicht so hinnehmen. lg daggi http://zoo002.mondozoo.com
.... eigentlich der Dienstherr im Beamtenrecht zahlt über die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten - für den Rest versichert man sich privat.
aber so weiss der dienstherr, ja über - ich sag mal - jeden pups von mir bescheid, ob ich das sooo toll finde, lg daggi http://zoo002.mondozoo.com
ist bei uns die Beihilfestelle "outgesourct", um es mal neudeutsch zu sagen..... Ansonsten wird das natürlich streng von der Personalakte getrennt aufbewahrt - muss ja auch so sein......
bei jeder rechnung die ich beim dienstherren abgebe denn er erfährt so ja eben auch sachen, die ihn eigentlich so gar nichts angehen - eigentlich - oder lg daggi http://zoo002.mondozoo.com
Und zwar nicht nur bei Privatpatienten!
Nur SEHEN die es im Gegensatz zum Kassenpatienten.
Ich habe eine Freundin, die die Abrechnung beim Zahnarzt macht. Laut ihrer Aussage ist es so: Würde der Arzt ALLES korrekt abrechnen, würde er nicht die Hälfte verdienen.
Da hat dann eben (nur als Beispiel) alles mögliche "unter erschwerten Bedingungen" (Blutungen oder oder...) stattgefunden, und schon bekommt er mehr von der Kasse bzw. kann beim Privatpatienten den 3,5-fachen Satz abrechnen. Und das ist nur eine vergleichsweise Kleinigkeit. In der Arztpraxis eine rentable Abrechnung zu machen, ist eine wahre "Königsdisziplin"....
Beim Zahnarzt kann der Patient die Begründungen "günstigerweise" oft ein wenig schlechter nachvollziehen bzw. schlechter auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.. In Deinem Fall kann man das wohl nicht behaupten....
Ich würde den Arzt darauf ansprechen.
Ich würde so gern noch mehr schreiben, habe aber ehrlich gesagt keine Lust, wieder Schelte aufgrund meiner Meinung über Ärzte zu kassieren!
Meine Meinung ist da recht eindeutig:
Ich habe vor kurzem mit meinem Zahnarzt (guter Bekannter, Bruder meiner Freundin) gesprochen und wollte ihm 2 Privatpatienten vermitteln. Er ist überhaupt nicht scharf auf Privatpatienten weil er an denen mittlerweile weniger verdient als an Kassenpatienten. Die Sätze für Privatpatienten wurden bei den Zahnärzten seit 1980 nicht erhöht. Das finde ich den absoluten Hammer. Und da wundert es mich dann auch nicht wenn ein (Zahn-)Arzt versucht sich über Zusatzziffern etwas mehr Geld reinzuholen.
Weißt Du denn auch, was er - trotz seiner hammermäßig niedrigen Sätze für Privatpatienten - verdient? Garantiert auch "der Hammer"!!! Ich kann diese Klagegeschichten tatsächlich nicht mehr hören. Aber ich weiß auch um Dein Verständnis für Ärzte...;-)
diese "Preistreiberei" gutzuheißen bzw. auch nur ansatzweise zu tolerieren. Sorry, aber ich gehe jetzt mal von mir aus. Wenn ich für Behörden bzw. Gerichte dolmetsche oder übersetze, dann gibt es fixe Honorarsätze mit jeglicher vorstellbaren Variante. Ist alles sehr sehr fest geregelt. So, und jetzt mache ich also meinen Job und bei der Rechnungsstellung schieb' ich hier ein paar Kilometer rein, da ein paar Warteminuten, hier ein paar Zeilen mehr und da ein besonders fettes Porto. Ääääh, geht's noch?????!? - würde da ein Gerichtler sagen und zu Recht. Sämtliche Angaben, die auf der Rechnung zu machen sind, sind nachvollziehbar bzw. können kontrolliert werden. Also nix mit "Schummeln". Wieso sollte ein anderer Freiberufler (denn auch Ärzte gehören zu dieser Sparte) auf einmal frisch, fröhlich und frei bewerten und hernach kalkulieren dürfen? Weil seit Jahren dieselben Tarife gelten?? Ist bei Gericht nicht anders. LG JAcky
Klar weiss ich das weil ich JEDE Rechnung von Ärzten, Labors, Phsyio, Medikamente etc. von allen Familienmitgliedern erst selbst bezahlen und dann bei der Krankenkasse einreichen muss. Das ist in der Schweiz üblich. Mein Zahnarzt verlangt z.B. keine 30 EUR für die jährliche Untersuchung mit allem drumherum (und er ist sehr gut, ist im Ausschuss der Uniklinik für Rechtsfälle, d.h. wenn ein Patient gegen einen Zahnarzt in Regress gehen will). Die Kinder gehen da auch hin. Ich weiss auch was mein Hausarzt und was seine Frau (Ärztin im KH) verdienen da es meine besten Freunde sind. :-)
Ich weiß auch, was ICH bezahle. Ich meinte, ob Du weißt, was besagter Gyn. tatsächlich verdient. Der, den Du als Beispiel aufgeführt hast! Dass sich Klinikärzte keine goldene Nase verdienen, weiß ich selbst!
Klar weiss ich das nicht aber man kann ja sehen ob die Rechnung exorbitant hoch ist oder nicht. Wenn sie vom Betrag her ok ist so what...
Und es ist die Regel, keineswegs die Ausnahme! Um aus dem Nähkästchen zu plaudern, hab ich heut keinen Nerv mehr. Zu viele Kästchen, zu dick der Hals:-( Und vom Verständnis für diese Unsäglichkeiten mag ich auch nichts mehr lesen.... Zu lang der Arbeitstag, zu blank meine Nerven!
Denn mir ist es zwar egal, ob ich in einer Solidargemeinschaft für Nachbars Brut mitbezahle. NICHT egal ist es mir aber, ob ich für die von Unersättlichkeit geprägte Abrechnung der Ärzte mit bezahle:-( Soweit zur Kassenvariante, denn auch dort findet diese Praxis statt. Was den Privatpatienten betrifft, ist der Schaden aber nicht minder hoch. Ganz abgesehen davon, dass ich es moralisch verwerflich finde. Es geht einfach nicht. Besonders dann nicht, wenn auch auf korrektem Weg mehr als genug verdient werden kann!
Anstellen tust du dich wirklich nicht, aber ich habe es mittlerweile (bei drei privat versicherten Familienmitgliedern) aufgegeben, immer alle Diagnosen nachvollziehen zu können. Manche stehen auch wirklich nur da, damit Beihilfe und / oder PKV die Kosten tatsächlich übernehmen....... LG, j.
Bist du dir sicher, dass ... "Mit den ganzen Diagnosen wird übrigens begründet, warum die Rechnung einen besonders hohen Zuschlag zum üblichen Mittelsatz enthält." .. .? WEnn ja, also wenn du sichergestellte Informationen hast, dass bei einer solchen Diagnose ein besonders hoher Zuschlag angerechnet werden kann, dann würde ich das als extrem vertrauensschädigend empfinden. Sprich: aus einer solchen GEschichte würde ich "personelle Konsequenzen" ziehen und mir einen neuen Arzt suchen. Allerdings nicht, ohne die Angelegenheit mit dem betroffenen Arzt klar und deutlich zur Sprache gebracht zu haben. LG Jacky
... entstanden ist? Daran würde ich es auch fest machen. Manchmal gibt es keine Abrechnungsziffern für etwas was der Arzt geleistet hat und er verrechnet es dann anders. Wenn also die Leistung nicht im krassen Missverhältnis zum geforderten Betrag steht, würde ich vielleicht wegen der Diagnose nachfragen aber die Rechnung generell akzeptieren.
Was soll er zB. geleistet haben, was ihn zeitlich (oder anderweitig) so dermaßen in Anspruch genommen hat, dass er mangels Abrechnungsziffer eine illegale Möglichkeit finden musste, um sich selbst für den enormen Aufwand zu entschädigen??? Eine Fußmassage, um die angebliche Krebsangst zu besiegen?
Mir geht es auch gar nicht in erster Linie um die Höhe der Rechnung (etwa 600 Euro für einen Gyn-Termin mit Krebsvorsorge - letztes Jahr wurde mir von einem anderen Gynäkologen über 1.000 Euro dafür in Rechnung gestellt und das war mir dann definitiv einfach zu teuer!), und die einzelnen Positionen kann ich sowieso als medizinischer Komplett-Laie nicht nachvollziehen. Ich kann also auch gar nicht wirklich beurteilen, welche Leistungen abgerechnet wurden und ob eventuell mangels Abrechnungsziffern oder was auch immer andere Sachen verrechnet wurden. Aber in der Rechnung steht ausdrücklich drin, dass aufgrund der Diagnosen mehr als das 3,5-fache des Regelsatzes abgerechnet wurde, so dass an dem Punkt dann doch wieder die Kostenseite ins Spiel kommt. Ich verstehe das jedenfalls so, dass eben bei einer solchen Diagnose ein besonders hoher Zuschlag abgerechnet werden kann, oder verstehe ich da etwas fehl? Oh je, ich WILL mir eigentlich keinen neuen Gynäkologen suchen, wie gesagt, so machte er auf mich einen kompetenten Eindruck und ging auch auf Nachfragen gut und sachlich ein, aber die Rechnung kommt mir doch hinreichend merkwürdig vor. Ich glaube, wegen der Diagnosen werde ich wirklich nachfragen. (Zumal wir noch Nachwuchs wollen, was ich bei dem Termin auch angesprochen habe, da würde mich eine diagnostizierte Zyklusstörung schon sehr interessieren. Und eine quasi ärztlich attestiere hypochondrische Störung mag ich auch nicht haben!)
Erstens aus den o.g. Gründen.
Und zweitens, weil z.B. ein Ultraschall bei der regulär durchzuführenden Untersuchung beim Gyn mit 48 Euro zu Buche schlägt. WEnn man also nicht nur mal kurz "unten rumgefummelt" habe möchte, sondern auch eine greif- und vor allem sichtbare Untersuchung anstellen lassen will, dann schlägt die 2 Minuten (!) andauernde Ultraschalluntersuchung mit o.g. Betrag zu Buche.
Mir sind die Steuersätze der Ärzte nicht bekannt. Auch kenne ich deren Overheadkosten nicht.
ABer eines isch sicher und das sage ich hier auch ohne Brille, sozusagen. Bei 24 Euro pro Minute kommt ein saftiger STundenlohn raus ... selbst wenn's nur brutto ist
Lg
JAcky
Es SOLL Ärzte geben die sich auch mehr Zeit für den Patienten nehmen als laut Abrechnungsziffer geplant ist oder auch schon Mal eine Untersuchung machen die für die vorhandene Diagnose nicht vorgesehen ist. ;-) Das habe ich auch schon erlebt. Nicht immer gleich so sarkastisch....
da hat man als Frau, die noch einen Kinderwunsch hat, so etwas als Diagnose stehen. Das geht GAR NICHT und ist auch psychologisch NICHT VERTRETBAR !
Ich würde dem Arzt schon sagen, "was das mit einem macht"
Tschuldigung,etwas psychologisch-spirituell...
600 Euro fuer die normale jaehrliche Routineuntersuchung mit Krebsvorsorge??? Wow, die Aerzte hier bekommen nur einen Hungerlohn. Ich (ebenfalls beihilfeberechtigt) bin ueber 200 Euro noch nicht hinaus gekommen. Darf ich mal fragen, wie lange das Gespraech gedauert hat?
...och je, wie lange es gedauert hat? Normal lange, würde ich sagen, vielleicht mit allen Untersuchungen und Drum und Dran insgesamt 15 oder 20 Minuten...
Das ist aber viel. So eine hohe Rechnung hatte ich noch nie. Das übersteigt ja sogar die Schweizer Preise. Ich meine, dass ich jeweils umgerechnet um die 300 EUR für die "Generalüberholung inkl. Krebsvorsorge bezahle. Auf der "anderen" Seite (sprich Deutschland) habe ich immer wesentlich weniger bezahlt.
und verdient etwas weniger als ich mit voller Stelle verdienen würde. Mit Zuschlägen aber gleichviel.
Und ich nage weder am Hungertuch, noch finde ich mich unterbezahlt
Das soll es geben, aber nur, wenn hinterher auch abgerechnet werden kann. Und zwar JEDES Lächeln, das über die "vorgesehene Zeit" hinausging!
Ein Klinikarzt kann m.E. schwerlich "Preise treiben" und schon gleich gar nicht, wenn er ein monatliches Gehalt bekommt. Mir geht es um sich frei entfaltende Phantasie bei der Rechnungsstellung von Dienstleistern. Denn einer muss diese überhöht verrechneten Leistungen immer zahlen und so etwas nennt man dann schlicht und ergreifend Betrug. Lg JAcky
Das ist etwas laenger als normal, die normale Zeit soll ja angeblich 10 Minuten betragen. Aber auch eine laengere Gepsraechsdauer kann der Arzt sich nach der Gebuehrenordnung abrechnen lassen ... Was hat dieser Arzt sich alles einfallen lassen??? Kurz zusammengefasst: Die gestellten Diagnosen sind nicht das einzige, was du anzweifeln solltest. Die Hoehe der Rechnung ist eine Unverschaemtheit.
"beidseitige Tubensterilität " . Hatte mich beschwert und hab der Ärztin einen Brief geschrieben, sogar bei der Ärztekammer angerufen. Hat aber alles nichts genützt....hab dann die Ärztin gewechselt.
Ach und ich bin im ersten Zyklus nach Absetzen der Pille schwanger geworden
. War die Sterilität wohl nur ein "Kurzzeitphänomen".
auch noch eine Ausschabung. KLASSE, dachte ich, wahrscheinlich haben sie es nur vergessen, mir zu sagen.
Die Ausschabung habe ich übrigens NICHT bezahlt....
Im übrigen könnte ich das auch selber mit nem Löffel
Schwarzer Humor in Bezug auf Ärzte.
Aber bei mir wird jede Rechnung geprüft....
Mit diesen Mittelchen wird unser aller Kontingent erschöpft und die Kosten in die Höhe getrieben. Noch ne Schweinegrippe ins Volk gestreut, dann gehts erst recht bergauf mit den Kosten für die KK. Alle leiden letzten Endes unter solch falscher Abrechnerei. Die 2-Klassen-Medizin ist doch längst angekommen. Die kleinen Hebammen müssen sich jede -JEDE- Leistung von der Behandelten unterschreiben lassen. Damit wollten die Kassen Geld sparen...... Mir fehlen (fast) die Worte
so habe ich das letztens in einer Fernsehsendung gehört. Ich habe das auch noch nicht getan, Gründe gäbe es genug 1) ein Arzt hat eine völlig falsche Diagnose gestellt und mich damit in Lebensgefahr gebracht, zum Glück bin ich am Ball geblieben und habe telefonisch von meinem Fall einer Krankenhausärztin berichtet und bin notoperiert worden, die Rechnung vom ersten Doc war überteuert, er hat Ultraschall berechnet wobei er gar keinen Ultraschall gemacht hat 2)Der Kinderzahnarzt hat meinem mutigen Kind besondere Ängstlichkeit berechnet und 2 Bohrungen und Füllungen mehr als tatsächlich gemacht und vieles mehr. Ich bin leider nicht zur Ärztekammer, aber habe mit beiden Ärzten telefoniert. der eine sagte: "beweisen Sie mir das Gegenteil" , der andere Doc hat mir mehrmals gesagt, dass die Beihilfe das zahlen muss und hat mir Vordrucke geschickt mit denen aber auch nicht begründet wurde warum die Beihilfe das zahlen muss, die dann auch nicht gezahlt hat. Ich bin damals auf reichlich Geld sitzen geblieben. Das passiert mir jedenfalls nicht mehr. Mir ist aufgefallen, je schöner die Praxis aussieht, je mehr der Doc von sich hält, desto eher wird die Rechnung hochgeschraubt. Mein Hausarzt und meine Frauenärztin sind dagegen schon aldimäßig billig. Bei der Frauenärztin kostet nur immer viel die Nebenrechnung, die ist von einem Labor.
...was in manchen Praxen so abgeht.
Ich wollte gerade eben erst die Ärzteschaft ein wenig in Schutz nehmen, aber bei diesen total überhöhten Rechnungen bleibt selbst mir die Spucke weg.
Da ich selbst als ZMV in einer ZAP für die Abrechnung der erbrachten Leistungen zuständig bin, weiß ich auch, wovon ich rede.
Das die Gebührenordnung total veraltet ist, wurde ja schon beschrieben.
Das berechtigt allerdings so gar nicht dazu, absichtlich falsch abzurechnen .
Was allerdings berechtigt ist, ist den zeitlichen Aufwand mit in die Gebührenhöhe einzubinden:
§ 4. Gebühren.
(1) Gebühren sind Vergütungen für die im Gebührenverzeichnis genannten zähnärztlichen Leistungen.
(2) Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, kann der Zahnarzt eine Gebühr nicht berechnen, wenn er für die andere Leistung eine Gebühr berechnet.
(3) Mit den Gebühren sind die Praxiskosten einschließlich der Kosten für Füllungsmaterial, für den Sprechstundenbedarf sowie für die Anwendung von Instrumenten und Apparaten abgegolten, soweit nicht im Gebührenverzeichnis etwas anderes bestimmt ist. Hat der Zahnarzt zahnärztliche Leistungen unter Inanspruchnahme Dritter, die nach dieser Verordnung selbst nicht liquidationsberechtigt sind, erbracht, so sind die hierdurch entstandenen Kosten ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.
(4) Kosten, die nach Absatz 3 mit den Gebühren abgegolten sind, dürfen nicht gesondert berechnet werden. Eine Abtretung des Vergütungsanspruchs in Höhe solcher Kosten ist gegenüber dem Zahlungspflichtigen unwirksam.
(5) Sollen Leistungen durch Dritte erbracht werden, die diese dem Zahlungspflichtigen unmittelbar berechnen, so hat der Zahnarzt ihn darüber zu unterrichten.
§ 5. Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses.
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent. Bei der Bemessung von Gebühren sind Bruchteile von Cent auf volle Centbeträge abzurunden.
(2) Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3fachen des Gebührensatzes bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen.
und hier noch etwas:
§ 10. Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung.
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
(2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten:
1. das Datum der Erbringung der Leistung,
2. bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer verständlichen Bezeichnung des behandelten Zahnes sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz,
3. bei Gebühren für stationäre privatzahnärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag nach § 7,
4. bei Wegegeld nach § 8 den Betrag und die Berechnung,
5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 den Betrag und die Art der einzelnen Auslage sowie Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis verwendeter Legierungen,
6. bei nach dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen Kosten Art, Menge und Preis verwendeter Materialien.
(3) Überschreitet die berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nr. 2 das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies schriftlich zu begründen. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. Die Bezeichnung der Leistung nach Absatz 2 Nr. 2 kann entfallen, wenn der Rechnung eine Zusammenstellung beigefügt ist, der die Bezeichnung für die abgerechnete Leistungsnummer entnommen werden kann. Bei Auslagen nach Absatz 2 Nr. 5 ist der Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufiigen. Wurden 2ahntechnische Leistungen in Auftrag gegeben, ist eine den Erfordernissen des Absatzes 2 Nr. 5 entsprechende Rechnung des Dentallabors beizufügen; insoweit genügt es, in der Rechnung des Zahnarztes den Gesamtbetrag für diese Leistungen anzugeben. Leistungen, die auf Verlangen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 und § 2 Abs. 3), sind als solche zu bezeichnen.
(4) Wird eine Leistung nach § 6 Abs. 2 berechnet, ist die entsprechend bewertete Leistung für den Zahlungspflichtigen verständlich zu beschreiben und mit dem Hinweis "entsprechend" sowie der Nummer und der Bezeichnung der als gleichwertig erachteten Leistung zu versehen.
(5) Durch Vereinbarung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern kann eine von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 abweichende Regelung getroffen werden.
Alles andere würde ich nicht gelten lassen und mich über zu hohe Rechnungen def. beschweren!
LG...
Vonny
ich habe eine Ausbildung zur Arzthelferin bei einem Augenarzt gemacht. Der hat bei jedem Patienten eine Bindehautentzündung abgerechnet. Wir haben morgens schon in jede Patientenkarte die Abrechnungsnummer und die Diagnose "Konjunktivitis" schreiben müssen...
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