Toadie
Hallo zusammen, ich habe für mich ein sehr brennenes Thema und möchte euch fragen ob ihr vielleicht stichfeste Ansätze habt, dass es noch klappt mit der Schule. Ich habe es ziemlich ausführlich beschrieben, und hoffe dass alle Fragen im Vorfeld beantwortet sind. Es geht um folgendes: Wir wohnen in NRW (falls es wirchtig ist) und genau an der Grenze von Gemeinde zu Gemeinde. Unser Tochter (geb. mitte August 2008) wurde an der Wunschschule (Privatschule in freier Trägerschaft) abgelehnt. Es war überhaupt schwer eine Entscheidung zu treffen, sie ist sehr still, ziemlich sensibel, sehr in sich gekehrt, überlegt 20 mal über etwas nach- bevor sie sich äußert, schriftlich gut. Sie ist schon all die Jahre so. Wir haben schon zwei Kinder auf weiterführenden Schule, da war die Entscheidung sehr einfach. Wir haben uns alle möglichen Schulen in Erreichbarkeit angesehen. Bei der Sekundarschule hat sie sich sehr unwohl gefühlt (sie ist nur bei mir geblieben, ich musste immer mit) , laut, sehr groß und auch unübersichtlich. Angebot finde ich dort Top, aber Ganztag (passt eigentlich nicht zu unserem Familienleben). Realschule A Gemeinde 2 (nicht unsere Gemeinde) Aufnahme von nur ca 50-54 Kindern Anmeldung vom 2.2.18- 9.2.18 Realschule B Gemeinde 1 (fallen wir noch drunter) Ist eine privat Schule Träger katholische Kirche mit Gymnasium Aber nur 2 Klassen Realschule ca 56 Kinder. Anmeldung 2.2.18 - 5.2.18 Unsere Große geht zu der Schule auf den Gym Zweig. Sah hier die Chancen besser. Gymnasium C Gemeinde 2 - zu der Schule geht unser anderes ältere Kind. Anmeldung 19.2- 2.3.18 Zu diesem Gymnasium Gemeinde 2 wollte unsere Tochter, dies hat sie sehr früh und sehr deutlich gesagt. Und dies heißt verdammt viel, wer ein stilles und schüchternes Kind hat, kann es vielleicht nachvollziehen. Problem: sie hat aufgrund der mündlichen Mitarbeit eine Realschulempfehlung bekommen, dies war mir klar. Und ich sage auch ganz ehrlich, ich muss sie nicht auf dem Gymnasium haben. Es geht hier nicht ums Gymnasium SONDERN um die Schule in der Gemeinde 2, sie hat sich da sehr wohl gefühlt, war sehr offen, hat sich frei bewegt und mit den fremden Lehrern gesprochen. Ich habe im Januar mit dem Schulleiter ein Gespräch geführt, ob eine Anmeldung überhaupt möglich ist mit der Realschulempfehlung. Es wurden sich die Zeugnisse angesehen, es wurde mir erklärt, dass es vor kommen kann dass sie 3 Jahre in der Erprobungsstufe bleibt, unteranderem auch weil sie jung ist. Sie mussten mich darüber aufklären. Ende des Gesprächs war, die Noten sind gut, das Intresse was man aus den Zeugnissen lesen konnte ist da. Ja, sie können ihre Tochter bei uns anmelden, wir werden sie aufnehemen und es mit ihr versuchen, wenn das Zeugnis so bleibt und nicht schlechter ist. Ich habe mir trotzdem einen Anmeldetermin für die Realschule B Gemeinde 1 (Schule von unserer Großen) geholt für Montag 5.2.18. Zeugnisse gab es am 2.2.18 Zeugnis war noch mal besser wie die anderen, sie wird von Halbjahr zu Halbjahr besser. Ich war so hin und hergerissen, was ist richtig, was ist falsch. Was machen, wo anmelden... . Schriftlich ist sie besser wie ihre Freundin, die eine reine Gym Empfehlung hat. Ihr inniger Wunsch war die Schule C. Ich hatte bei Schule B wenig Hoffnung, die Veranstaltungen waren bei der Schule so überlaufen, wie noch nie. Das ganze Wochenende hin und her überlegt. Am 5.2.18 morgens bei der Wunschschule angerufen, ich habe gefragt ob es steht, wie beim Gespräch erzählt, dass ich unsere Tochter anmelden kann und sie genommen wird. Kurz noch über das Zeugnis gesprochen. Antwort, wir haben das ja alles schon besprochen. Ich, in Ordnung, ich wollte nur noch mal sicher gehen. Nach dem Gespräch habe ich bei Schule B angerufen und meinen Anmeldetermin abgesagt. Am 19.2.18 bin ich zur Schule C Wunschschule hin. Angemeldet, Schulleiter: wir haben das ja alles schon besprochen. Wie gesagt es kann sein dass sie 3 Jahre die Erprobungsstufe macht statt 2 Jahre und dass sie vielleicht im 2. Halbjahr der Klasse 5 bei einer Deutsch AG für das mündliche mit macht, aber bis dahin ist ja noch etwas Zeit. Einschulung wäre der 29.8 morgens in der Kirche, danach Begrüßung auf Schulhof, die Kinder gehen für 45 Minuten in ihre Klassen und für sie gibt es eine kurze Infoveranstaltung. Brief mit weitern Terminen und Anmeldebestätigung bekommen sie per Post am 5.3/6.3.18. Ich kann meiner Tochter (hier wurde der Name genannt) ausrichten, dass sie genommen ist. Ich zu ihm, die Freude ist viel größer wenn sie die Post aufmacht und es selber liest. Wir hatten danach über etwas anderes noch kurz gesprochen, danach bin ich nach Hause. Freitag 2.3.18 kurz vor 15 Uhr erhilt ich den Anruf vom Schulleiter, dass er unsere Tochter (hier wurde der Name erwähnt) nicht aufnehmen kann, da es zu viele Anmeldungen sind. Ich zu ihm, sie sind ja nett, sie haben unserer Tochter den Platz zugesichert, es war NIE die Rede von einem Risiko, wir waren im Januar bei ihnen, ich habe am 5.2 noch mal angerufen, da hatten beide Realschulen noch Anmeldetermine. Hätten sie etwas von einem Risiko gesagt ich hätte mich NIE darauf verlassen. Ich habe mich auf ihr Wort verlassen, sie haben nie erwähnt, dass noch etwas dazwischen kommen kann, nie wurde es erwähnt, egal welches Gespräch wir geführt haben. Wie stellen sie sich das nun vor. In Gemeinde 1 sind die Anmeldefristen schon lange rum. Und in Gemeinde 2 ist nur noch eine Schule von uns aus erreichbar, die wir so gar nicht kennen. Schreiben haben wir noch nicht. Nur das Telefonat. Bei dem Gepräch im Januar war mein Mann mit, die anderen Gespräche habe ich alleine geführt. Zeugen habe ich keine. Hat jemand vielleicht gute Ansätze dass ich unsere Tochter noch an dieser Schule unterbekomme. Natürlich ist es mir bewusst, dass er Pflichen und Vorschriften hat, die er einhalten muss. Dann hätte er sich aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen dürfen. Vielen Dank schon einmal im Vorfeld.
Es tut mir leid, im Text sind ein paar Tippfehler enthalten.
Hilft dir jetzt nicht mehr, aber ich hätte mich nie nur auf die mündliche Zusage verlassen, erst recht, wenn die Voraussetzungen deiner Tochter eher wackelig sind. Wir standen vor derselben Wahl, und haben den Brief abgewartet bzw. parallel an einer 2. Schule angemeldet. Allerdings kam die Zusage schon vor Weihnachten und es wurden viele Tests gemacht. Bei uns in der Gegend werden Privatschulen überrannt - die können sich die Kinder tatsächlich auswählen. Einen Tipp habe ich nicht, nur, dass ihr eure Tochter darauf vorbereitet, ggf. eine andere Schule zu besuchen, falls es nicht klappt. Vielleicht redest du nochmal in Ruhe mit dem Rektor?
Du hast leider nichts schriftliches. Ärgerlich aber ich denke ihr habt da einfach Pech. Hier sind die Privatschulen auch sehr überrannt. 3 mal so viele Anmeldungen wie Plätze. Da einen Platz zu bekommen ist schwer. Ich denke ihr könnt da leider gar nichts machen und müsst eine andere Schule nehmen.
In NRW hat man freie Schulwahl bei den weiterführenden Schulen und ebenso haben die Schulen freie Wahl bei den Schülern. Mehr Anmeldungen als Plätze: Dann siebt die Schule nach ihren Vorgaben. Machen kann man dagegen gar nichts! Kinder mit Realschulempfehlung fallen da an den Gymnasien leider meistens zu erst heraus. Eine mündliche Zusage zählt da leider gar nichts. Zumal Aussage gegen Aussage stehen wird. Ich fürchte, Ihr habt leider Pech gehabt. Ich selber hätte auch NIEMALS die Bewerbung in Schule B abgesagt. Lieber mit doppelter oder dreifacher Anmeldung fahren und am Ende möglicherweise wählen können, als sonst am Ende da hin zu müssen, wo noch Plätze frei sind. Ich selber habe auch 3 Kinder an einer weiterführenden Schule in NRW und bange gerade mit dem Sohn auch darum, wo es den Platz für die Anschlussbeschulung (nach Klasse 10) geben wird. Wir haben 3 Bewerbungen laufen und hoffen, dass wenigstens eine klappen wird. Wünschen würde ich meinem Sohn eine Auswahl! Auf mündliche Zusagen verlasse ich mich nach Vorerfahrungen gar nicht mehr! LG leaelk
Hallo, wir können NUR einmal anmelden. Wir bekommen einen vierfach Anmeldebogen und der muss bei der Anmeldung abgegeben werden, ist man nicht genommen, bekommt man den unausgefüllt wieder. Wir können nicht doppelt oder dreifach anmelden. So nimmt man die Schule wo die Chance am höchsten ist, und das war definitiv die Wunschschule. LG
Hallo, wir sind auch in NRW und hier kann man sowohl an den privaten Schulen anmelden, als auch an EINER städtischen Schule. So gehen hier mehrere Anmeldungen gleichzeitig. LG leaelk
Hier leider nicht. Sonst hätten wir es gemacht. den Anmeldeschein gibt es nur einmal und bei nicht aufnahme wieder zurück und dann kann man zur nächsten Schule damit.
Hier auch NRW, wir können auch nur an einer Schule anmelden, wobei Gesamtschulen und die Privatschulen den selben Anmeldezeitraum haben, falls man da dann Absagen bekommt, bekommt man den Anmeldeschein jungfräulich zurück und muss dann sein Kind an den städtischen Schulen anmelden (Gymnasium, Real- oder Hauptschule), hier ist dann der Anmeldezeitraum später.
huhu nutzt Euch in dem Fall aber nichts. Dennoch würd eich mich nochmals freundlich hinwenden mit bezug auf die mündliche Zusage und den Hinweis auf geschwisterbonus und dass Ihr anderswo Eure Bewerbung deswegen zurückgezogen habt. Evtl springt ja jemand anders ab ? dagmar
Widerspruch § 40 VwGO analog (Rechtsmittel) sind nicht möglich, ich lese nirgendwo etwas von einem Bescheid (Verwaltungsakt). Kein Bescheid, kein Widerspruch, keine Klage. Schulrecht ist Ländersache, heißt in jedem Bundesland kann es zu Anmeldung, Zulassung andere Regeln geben, ich kenne mich mit NRW nicht aus. Käme noch ein Ablehnungsbescheid, dann Widerspruch einlegen, Klageweg wäre danach - sofern keine Abhile - möglich. Fraglich ist halt, was ne normale Beschwerde im zuständigen Ministerium bringt. Realschulen gehören bei uns zu den Städten, Gymnasien zum Landkreis. Also wäre auch ein Bürgermeister oder Landrat für eine Lösungsfindung zuständig. (Eure Zuständigkeiten beachten). Direktwahlkreisabgeordnete geben auch gern Hilfestellungen in solchen Angelegenheiten. Zumindest bei uns in der Region versucheb sie es gleich selbst zu klären. Lg
Achso, ich habe jetzt nicht herausgelesen, dass Wunsschule C eine Privatschule ist... Antwort bezieht sich daher auf ne normale Schule
Ist in NRW anders. Bei den öffentlichen Schulen gibt es den Schulträger, der sich um die äußeren Schulangelegenheiten (Gebäude, nicht-pädagogisches Personal wie Sekretärin und Hausmeister) kümmert. Die inneren Schulangelegenheiten (Lehrereinstellung, Unterrichtsversorgung, Aufnahmeverfahren) sind Ländersache, angesiedelt bei den Bezirksregierungen. Für die Grundschulen gibt es noch die untere Schulaufsicht, verortet bei den Landkreisen, allerdings unter Weisung der Bezirksregierungen. Für öffentliche Schulen gibt es auch ein geregeltes Aufnahmeverfahren. (Private) Ersatzschulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft haben da ziemlich "Narrenfreiheit". Da ist die Schule bzw. der jeweilige Träger Herr des Verfahrens. Da hilft es auch nicht, wenn ich sage, dass am hiesigen bischöflichen Gymnasium vorrangig alle Geschwisterkinder (zumindest mit der "passenden" Empfehlung) aufgenommen wurden. Ich würde versuchen, nochmal mit den Schulleitern eurer beiden privaten Wunschschulen zu sprechen, um zumindest bei einer Schule einen Platz zu erhalten.
In NRW bekommt man die schriftliche Mitteilung, dass man leider keinen Platz erhalten hat. Widerspruchsfristen enthalten diese Ablehnungen nicht und es sind ja auch keine Bescheide im herkömmlichen Sinne, da man in NRW freie Schulwahl hat und NICHT vorrangig auf eine Sprengelschule angewiesen ist. Wunsch und Wirklichkeit gehen da manchmal auseinander, ABER man hat eine Garantie auf einen Schulplatz, aber der muss eben nicht an der Wunschschule sein, wenn diese voll ist.
@ leaelk Du meinst ne Rechtsbehelfsbelehrung enthalten die Schreiben nicht ;-) Logisch wenns kein Verwaltungsakt ist. Ich bin nur darauf eingegangen, weils die Fragestellerin in der Überschrift ansprach. Viele Menschen glauben man könne bei "jedem" Schreiben Widerspruch einlegen... Ich glaube auch nicht das es ein Bundesland gibt, wo das per Bescheid läuft und wie ihr nun bestätigt in NRW gibts ne Zu- oder Absage, außer Druck machen, kann man da gar nichts. Muss man aber aufpassen, sich nicht zu verkämpfen. @Julie Auch bei uns: Sekretärin, Gebäude, Hausmeister = Kommune Rest Schulverwaltungsamt = Land... Dennoch kümmern sich BM und LR bei Problemen, sollten gewählte Volksvertreter immer ;-)
Wenn sich alle doppelt und dreifach anmelden: Habt ihr die Chance auf einen Nachrückerplatz an Wunschschule C?
Man kann sich bei uns nicht mehrfach, gleichzeitig anmelden. Sonst hätte sie natürlich an alle drei Schulen angemeldet. Wir bekommen mit dem Zeugnis einen vierfach Anmeldebogen, der wird bei Anmeldung an der Schule abgegeben, nur wenn man nicht genommen wird, bekommt man den zurück. Angemeldet ist angemeldet. Somit auch sehr gering dass noch ein Platz frei wird.
Hallo, das ist ja echt doof. Was ist denn mit: "auch mündliche Verträge sind Verträge"? Ich finde,so einfach kann der Schulleiter sich da nicht rausreden. Was ist denn jetzt dir Alternative? Gibt es in Schule 1 oder 2 vielleicht noch eine Ausnahme? Was sagt deine Tochter dazu? Alles Gute!
Natürlich ist sie schulpflichtig und wird im Sommer eine Schulplatz haben - aber entweder an der Schule die überhaupt nicht in Frage kam oder - das andere Gymnasium in der anderen Gemeinde ( sind die einzigen staatlichen Schulen die noch aufnehmen müssen) Aber ganz ehrlich, dann würde ihr Bruder oben an der Wunschschule aussteigen sie weiter runter zum Bahnhof und von da zur anderen Schule laufen. Das schafft sie seelisch gar nicht. Somit bleibt nur die Schule, die gar nicht in Frage kommt.
Toadie Die Lösung kann Dir hier niemand liefern, nur Ansätze. Es handelt sich ja nun um ne Privatschule... Da ist theoretisch Vertrag, eben Vertrag. Auch mündl. Verträge gelten. Privatrechlich auf Erfüllung Klagen - geht. Du hast nur ein Beweisproblem.
"Das schafft sie seelisch gar nicht." Was soll mir das denn sagen ? Es geht um ein Kind, welches die weiterführende Schule besuchen wird. Das Kind wird selbständig werden, auch ohne ihren Bruder.
Das hat nichts mit dem Bruder zu tun. Sondern mit der Schule Wie gesagt, sie ist sehr in sich gekehrt. Ich hätte sie lieber noch ein Jahr in der Grundschule, bekomme ich aber nicht durch Noten sind zu gut. Schon zwei Mal versucht.
Was für ein Mist :(. Mich würde interessieren, was der Rektor auf deinen "ich habe mich auf Ihre Zusage verlassen"-Text geantwortet hat? Ich glaube, ich würde noch einmal um einen persönlichen Gesprächstermin bitten und die Lage schildern, so wie du es hier getan hast. Vermutlich wirst du zwar nur als Antwort hören, dass sie nicht mit so vielen Anmeldungen gerechnet hätten, und was solle man denn machen, man könne ja keine Kinder aus der eigenen Gemeinde/mit Gym-Empfehlung deswegen ablehnen... aber dann hast du es wenigstens versucht. Und parallel dazu natürlich schnell Kontakt zu den Alternativschulen aufnehmen und versuchen, da noch zu retten, was zu retten ist. Ich wünsche dir viel Glück! LG sun
Meine Kinder besuchen eine private Ersatzschule ( auch NRW ). Da es nur um die 15 Schulplätze für Klasse 5 für externe Schüler gibt, die nicht die Grundschule der Einrichtung besucht haben, finden die Aufnahmehospitationen und Elterngespräche im November statt, so das bei Ablehnung zu den normalen Anmeldezeiträumen die Anmeldungen erfolgen können. Privatschulen können entscheiden wie sie möchten, der Vertrag kommt zustande wenn man den Vertrag gegengezeichnet vorliegen hat. Man muss natürlich nicht diskutieren das das Verhalten des Rektors fragwürdig ist, aber eine Handhabe sich da "einzuklagen" hast Du nicht, da privat und nicht aufnahmepflichtig.
Vertrag kommt zustande durch Antrag und Annahme - BGB. Der Rektor hat mündl. zugesagt. Unstrittig ist daher - Vertrag kam zustande. Natürlich kann sie auf Erfüllung klagen, hat aber ein Beweisproblem, daher fast aussichtslos... aber Klagen kann sie theoretisch. Ist nicht öffentlich-rechtlich mit Widerspruch, Klage möglich aber privatrechtlich klagen geht.
Die Frage ist doch auch, ob man sein Kind auf einer Schule haben möchte, wo man es reingeklagt hat?! Beim Anmeldegespräch des Großen, sagte uns die Schulleiterin durch die Blume, dass er einen Platz bekommt, wenn wir ihn anmelden. Zum Kind sagte sie, dass sie uns dass jetzt aber nicht wirklich zusagen darf, da wir sonst Klagen könnten, wenn es eine Absage gibt. Es scheint also möglich zu sein. Ich sehe aber die Gewinnwahrscheinlichkeit wie du, plus den oben genannten Punkt.
Ja genau, was für ein stand hat dann unsere Tochter wenn wir es einklagen. Es spricht sich rum, hier ist Dorf. Das möchte ich auf keinen Fall. Ich möchte einfach noch mal ein Gespräch mit dem Schulleiter, er soll mir erklären warum es jetzt zu dieser Absage gekommen ist und welche Lösungsansätze er jetzt für unsere Tochter hat. Denn ich finde in gewissermaßen ist er an der Situation, die jetzt herscht schon irgendwie mitschuld. Er hätte nur einen Zweifel äußern müssen und ich hätte es so nicht gemacht.
Ich würde in dem Gespräch schon sehr deutlich darstellen, welche Problemlage sich nun für Euch auf tut und das der privatrechtliche Bereuungsvertrag mündlich geschlossen wurde und gilt! Vielleicht knickt er ein aus Angst vor Klage. Tut er es nicht, kann er Euch nicht weiterhelfen. Wie auch. Er kann keinen Platz an einer anderen Schule für Euch auftun. Liegt nicht in seiner Macht. Versuch doch mal die anderen Wege parallel.
Beschulungsvertrag nicht Betreuungsvertrag
>> und das der privatrechtliche Bereuungsvertrag mündlich geschlossen wurde und gilt! Das wird auf Erklärungsirrtum raus laufen. Sprich: er hat es nicht so gemeint wie es bei der TE angekomen ist. >>Vielleicht knickt er ein aus Angst vor Klage. Nicht bei der Beweislage. Ganz ehrlich: es gibt Dinge, die glaubt man erst wenn man sie schriftlich vor sich hat. Eine Zusage für eine Privatschule gehört dazu. Ggf. steht sogar in den AGB das mündliche Absprachen nicht gelten. Ich würde nichts tun und dafür versuchen im kommenden Jahr zu wechseln.
dann kannst du ja eigentlich drauf pochen das deine Tochter dahin kommt. Ne Ablehnung wirst Du jawohl schriftlich haben, also widerspruch einglegen, mit der Begründung "Geschwisterkind" und der Familienjähren Tagesabläufen. Gruss Chrissie
Warum? Geschwisterbonus gibt es nicht. Man hat da kein.Recht drauf. Wenn das Kind nicht auf diese Schule passt dann ist es so. Zumal sie ja noch ein anderes Kind auf einer anderen Schule hat. Wenn sie jetzt auf Geschwister pocht kann man ihr auch kommen das es ihr vorher auch egal war.
Nicht gegen jedes Schreiben hat man Rechtsmittel (Widerspruch). Siehe Ausführungen oben. Es ist ein mündl. Beschulungsvertrag zustande gekommen. Nachweisproblem. Privatrecht, Klage auf Erfüllung möglich. Aussichtslos wegen mangelnder Beweise. Bg
>>Es ist ein mündl. Beschulungsvertrag zustande gekommen. Kannst du nicht sagen. Vielleicht sehen die AGB ausdrücklich nur schriftliche Zusagen vor. Da es sich um eine Privatschule handelt, können die mündlichen Vertragsabschluss ausschließen.
Wir können gern ne Runde BGB machen ;-) Ich kenne keine Privatschule mit AGB's. Ich glaube auch nicht das der Rektor am Telefon zu der Frau gesagt hat: Ihr Kind hat den Platz, beachten Sie aber unsere AGB's. Hängen im Schulhaus oder sende ich Ihnen zu. Der Antragende kann ja nicht riechen, dass es evtl. welche gibt, da ist schon der Annehmende in der Pflicht. Es muss bei Vertragsabschluss ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB's erfolgen. AGB's werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der ... §305 Abs. 2 BGB ... sofern es AGBs gibt, sind diese nicht Vertragsbestandteil geworden. Der Rektor hat nämlich nur gesagt: Sie hat den Platz. Das war die Annahme des Antrags = Vertrag. Klar ist, es ist keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit = kein Widerspruch.
Privatschulen können selber entschieden wen Sie nehmen. "Reinzwingen" halte ich für strategisch schlecht. EVTL. nochmal Gespräche mit Vater, Mutter und Rektor anstreben, wird aber mMn nix bringen. Gerade bei Privatschulen kann man sich nur auf schriftliche Zusagen verlassen. Blöd gelaufen. :-/
Abgesehen von allem Rechtlichen, vom dem ich keine Ahnung habe, würde ich es noch mal schriftlich versuchen und mich in dem Schreiben auf die mündliche Zusage beziehen. Es könnte ja sein, dass das, was euch passiert ist, auch anderen Familien passiert ist und doch noch das eine oder andere abgelehnte Kind einer sich beschwerenden Familie nachrückt. Dann würdest du dich ärgern, es nicht versucht zu haben. Außerdem ist es gut, wenn man ein sehr ruhiges Kind hat, sich auch mal für etwas deutlich einzusetzen und nicht nur still und untätig zuhause zu sitzen. Schlimmeres als einen nochmalige schriftlich Absage kann dir nicht passieren. (Und dann kehrst du in dich und überlegst, ob du dein sensibles Kind überhaupt wirklich auf einer Schule haben möchtest, die von solch einem Rektor geleitet wird...). Bei der anderen Schule (bei der du den Anmeldetermin zurückgezogen hast) würde ich auch noch mal nachfragen, ob es nicht doch noch mit der Anmeldung klappen könnte.
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