Mitglied inaktiv
da gibt es doch eine Spalte : Ausgaben für die Ausbildung etc . Kann ich das da reinschreiben? Immerhin werden doch auch die Kinder gebildet. Oder zählt das nicht? Und wenn es nicht zählt, wie kann ich es ändern, das man als eltern die Schulausrüstung der Kinder von der Steuer absetzen kann?
Ich bekam auf diese Frage vom Finanzamt die Antwort, dass die Schulmaterialien wie Bücher usw. mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten wären. Absetzbar sind sie nur von den Kindern selbst, wenn sie selbst Geld verdienen aber noch zur Schule gehen z. B. in der Ausbildung. Gruß Sylvia
Ich würd´s stumpf versuchen (mehr als nicht anerkennen können sie´s nicht). Soweit ich weiss ist Schulgeld doch auch absetzbar (bis 5000 Euro?! ), oder gilt das nur für Expats ??? Es gibt sooo viele Lücken und sooo viele "Interpretationsbereiche" da würd´ich´s auf alles ankommen lassen ....Beileid übrigens - ich wühl mich da auch gerade durch 2010.... Viel Erfolg und einen gutgelaunten Sachbearbeiter wünscht Patty
2010 habe ich Anfang der Woche weg bekommen. Ich bereite gedanklich schon 2011 vor. Viel Spass noch beim Lohnsteuerjahresausgleich. Für mich ist das auch jedes Jahr die Höchststrafe...
Nein kannst du nicht. Dafür ist das Kindergeld da.
So ganz einleuchten will mir die Argumentation "Kindergeld" nicht. Zwei Erwachsene haben einen steuerlichen Freibetrag. Die Kinder nicht. DAFÜR sehe ich das Kindergeld, nicht für die Schulsachen. Denn als Erwachsene kann ich ja auch werbe- und Fortbildungskosten absetzen, obwohl ich den steuerlichen Freibetrag ja schon habe. Verstehst Du, wie ich das meine?
Mit dem Kindergeld hat es auch nicht direkt was zu tun. Den Grundfreibetrag hast du als Erwachsener, weil das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Die Fortbildungskosten kannst du zusätzlich absetzen, weil es berufsbedingte Ausgaben sind, die im Zusammenhang mit deinem zu versteuernden Einkommen stehen. Du musst dich ja weiterbilden, um weiterhin ein Einkommen zu haben, um weiterhin Steuern zahlen zu können. Die Ausbildungskosten der Kinder stehen dagegen in keinem Bezug zu DEINEM Einkommen und können daher auch nicht in DEINER Steuererklärung berücksichtigt werden.
nein.
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