Elternforum Baby und Job

Ich dachte die haben mich vergessen...*heul* - Bafög-Rückzahlung !!!

Ich dachte die haben mich vergessen...*heul* - Bafög-Rückzahlung !!!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nun haben sie mich! Heute habe ich ganz unvermittelt eine Mahnung der Darlehenskasse Halle bekommen über einen Betrag von 320 €. Vor einem Jahr hatten wir "Kontakt", ich habe meine Einkommensverhältnisse dargelegt und von meinen beiden Zuckerschnecken erzählt und man wollte mich mit der Rückzahlung noch mal verschonen. Nun auf einmal dieses Mahnschreiben ! Ich habe seid 1 1/2 Jahren nichts mehr von denen gehört ! Die wissen doch meine "Verhältnisse" gar nicht, es könnte doch auch sein ich habe in der Zwischenzeit im Lotto gewonnen und wollte den Betrag auf einmal zurückzahlen...... Rätsel? Versehen? Oder ganz bewusste "Angstmache" ? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Grüße Lora , die gerne zurückzahlen würde es aber gerade einfach nicht kann


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hast du ihnen denn nichts schriftlich eingereicht? bei mir hat es nicht gereicht, nur am telefon die lage zu erklären. ich musste auch alle schriftlich einreichen und dann rechtzeitig selbst um eine verlängerung der aufschiebung der rückzahlungsfrist bitten. (heisst das so?!) also: dass ich während u. nach dem studium kinder bekommen habe, die noch beteruungsbedürftig sind, das familieneinkommen gering ist etc. hat mir der nette mensch am telefon eingebläut, selbst rechtzeitig verlängern. (bin gerade müddelig, kann den genauen wortlaut nicht entsinnen.) alles gute, shortie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Was hast du denn für Anträge gestellt? Es gibt einerseits die Möglichkeit, dass die Raten erstmal ausgesetzt werden und sich die Bezahlung verschiebt, bis man wieder über den Einkommensgrenzen ist. Ich denke, dann ist es normal, dass sie irgendwann wieder ankommen und dein derzeitiges Einkommen wissen wollen. Unter ganz bestimmten Umständen werden einem die Raten auch ganz erlassen, z.B. wenn man ein kleines KInd betreut und nicht/kaum arbeitet. Aber all das muss man selbst explizit beantragen, die genauen Bedingungen stehen eigentlich im Schreiben dabei. Bei mir war es so, dass ich die Raten für die Elternzeit erlassen bekam und hinterher musste ich dann noch einige bezahlen, als ich wieder gearbeitet habe. Vergessen tun die da gar nichts! Ein Bekannter von mir hat sich so richtig schön in die Nesseln gesetzt, weil er diese Briefe ignoriert hat, da summiert sich dann ordentlich was auf.. Aber wenn du nicht zahlen kannst, musst du auch nicht, verschiebt sich die Rückzahlung eben weiter, das musst du nur beantragen. Lg Berit


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

So, wie Du es schilderst, ist "damals" der Rückzahlungsbetrag offenbar gestundet worden! Darüber müsstest Du dann auch ein entsprechendes Schreiben erhalten haben. Guck in Deinen Unterlagen noch mal nach. Sowas vergisst man schnell. Im Regelfall ist eine Stundung für einen bestimmten Zeitraum angesetzt. Danach ist der Betrag wieder fällig (in einer Summe oder in Raten, wie es halt vorher schon ausgemacht war). Ich würde Dir empfehlen, die zuständige Stelle nochmals anzurufen oder dort mit Deinen Unterlagen vorbeizugehen. Ggf. kann Dir nochmals eine Stundung eingeräumt werden oder Du bietest eine Ratenzahlung an (jede öffentliche Stelle ist verpflichtet, kleine, sozialverträgliche Raten anzubieten). Falls Du noch Fragen hast, kannst Du mir gerne eine PN schicken. Ich bin zwar keine Fachfrau für BaFöG, aber ich kenne mich mit ziemlich gut mit öffentlichen Forderungen aus. Viel Glück wünscht, dieElle


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, du musste doch einen Antrag bekommen haben, in dem zu um Stundung des BaFöG bitten musstest und deine Einkommensverhältnisse darlegen musstest. Und dann wirst du wahrscheinlich jährlich (???) einen neuen Antrag ausfüllen müssen, wie deine Verhältnisse sind, bis du irgendwann zahlen kannst. Denn zahlen wirst du müssen. Ich habe mich damals entschieden zurückzuzahlen, obwohl ich es nicht hätte müssen (AE mit Kind, hohe Betreuungskosten, usw.) und habe an anderer Stelle Geld eingespart ("Wohnklo" und olles Auto, kein Urlaub etc.), weil ich die Schulden von der Backe haben wollte. Meine Schwester hat sich damals ausrechnen lassen, dass es für sie (!!!!) günstiger war, die BaFöG Summe sofort zu bezahlen (da bekommt man ja dann "Prozente") und das über die Bank zu finanzieren. War mit den Zinsen und allem drum und dran letztlich günstiger. Alles Gute und vlG Annette


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Danke für Eure Antworten! Daß sie mich vergessen...ich habe es nicht wirklich geglaubt, nur verdrängt. Vor über einem Jahr habe ich per Antrag (Einkommensverhältnisse/Kinder) um die Aussetzung gebeten. Mir wurde ein Aufschub von einem Jahr gewährt. Das ist nun vorbei, schon klar, aber sie haben gar nicht erst erneut nach dem Einkommen gefragt sondern gleich die Mahnung geschickt (ich hätte in der Zwischenzeit ja nochmal Nachwuchs kriegen können !) Werde wohl am Montag gleich mit Halle telefonieren, vielleicht lässt sich nochmal was dingseln. Den Betrag auf einmal zu bezahlen (wegen der Ermässigung) und über die Bank zu finanzieren habe ich mir auch schon überlegt - insgesamt sind es an die 5000 €. Grüße Lora


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein Lora! Wenn der gestundete Zeitraum abgelaufen ist, ist die nächste Rate zum Zeitpunkt X wieder fällig. Wird sie nicht gezahlt, läuft automatisch ein Mahnverfahren an. Das ist schon alles völlig normal! Du bist in der Schuld, daran liegt auch alles weitere an Dir. D.h. wenn es bei Dir Änderungen gab oder gibt, die eine weitere Stundung ggf. rechtfertigen, liegt es an Dir, diese rechtzeitig bekannt zu geben. Wenn Du meinst, Deine derzeitigen Einkommensverhältnisse lassen eine Ratenzahlung weiterhin nicht zu, dann ruf erneut an und lege aktuelle Nachweise vor. Vielleicht bekommst Du noch ein Jahr gestundet. Ansonsten kann ich immer nur raten: es ist nur aufgeschoben und die fällige Forderung wird ja nicht weniger. Vielleicht ist es nicht verkehrt, um niedrigere Raten zu bitten und diese dann auch auch regelmäßig zu zahlen. Ich spreche da jetzt aus meiner eigenen Verwaltungserfahrung. Gruß, dieElle


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Zufällig wurde mein erstes Kind genau "rechtzeitig" zu dem Zeitpunkt geboren, als die Ratenzahlungen für die Rückzahlung des Bafögs beginnen sollten. Das Verfahren war dann etwa so (soweit ich es noch im Kopf habe): Erst einmal wurde die Rückzahlung auf Antrag jeweils für ein Jahr gestundet, nach Ablauf des Jahres konnte ich dann mit Einkommensnachweis einen kompletten Erlass der eigentlich fälligen Raten beantragen. Die Regelung war, dass die Raten komplett erlassen werden, wenn auf Grund der Kinderbetreuung nur ein Einkommen (zählt nur dein persönliches, nicht das des Mannes) unter einer bestimmten Höhe erzielt wurde. Nach dem zweiten Kind und insgesamt 3,5 Jahren mit Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld (je 1 Jahr pro Kind) und Arbeitslosengeld/-hilfe war dann die komplette Ratenzahlung erlassen. Wie gesagt, das geht nicht automatisch, sondern musste jeweils nach Ablauf der Stundung beantragt werden. Viele Grüße, Riki


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Sorry, wenn ich das so krass sage: Aber Du hast Dich einfach nicht gekümmert. Du selber musst nach einem Jahr Deine Sachen wieder einreichen, nicht das Amt muss noch mal nachfragen. Das steht auch alles in den Unterlagen. Aber die hast Du sicher nicht gelesen. Wie unten schon jemand schrieb: Es ist alles glasklar nachlesbar. Andrea


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

das ist eine behörde, da läuft alles nach schema f. zu glauben, dass die was vergessen, ist naiv. für 3 jahre kinderbetreuung bekam ich jeden monat 105,- euro erlassen und wurde von der zahlung der restschulden vorläufig freigestellt. das heißt, wegen meiner kinder habe ich "mal eben so" 3780,- euro erlassen bekommen. das fand ich sehr nett. die restlichen 5500,- euro kann ich jetzt auf einmal zurückzahlen und kriege weitere 22 % erlassen, bleiben nur noch 4290,- euro von ehemals 9280,- euro. weil ich schon seit jahren weiß, was auf mich zukommt, liegt das geld brav unangetastet seit langer zeit in irgendeinem sicheren fond. was ich damit sagen will: man wird von anfang an ins bild gesetzt und jeder weiß, was er wann zu zahlen hat, auf den cent genau. selbst die erlasse und rückstellungen wegen kinderbetreuung sind so genau geregelt und beschrieben, dass man immer, zu jedem zeitpunkt genau weiß, was einen erwartet. man muss ganz genau die (zugegebenermaßen) komplizierten schreiben lesen, dann ist vor überraschungen gefeit.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Danke für Eure Antworten! Habe heute mit der Bafög Stelle telefoniert: Ich muß einfach nochmal einen Antrag stellen, so einfach ist das. Mein aktuelles Gehalt ist zu niedrig um die Raten abzuzahlen. Wenn ich das Geld hätte würde ich selbstverständlich sofort zahlen, aber bei mir ist leider nichts auf der Bank..... Naiv bin ich übrigens nicht, mir war schon klar daß ich noch abbezahlen muß. Grüße Lora