Mitglied inaktiv
Hi, ich habe eben im Forum noch ein wenig gestöbert. Ich kann also die Kosten für das Au pair absetzen? Was denn alles? Auch die Versicherung oder den Sprachkurs? Oder nur das Taschengeld? Danke und Grüße Cordula
Ja, den Tipp habe ich hier aus dem Forum, ich glaube von desireekk oder benedikte, kann mich nicht mehr erinnern.
Da sind allerdings noch die alten Beträge verwendet, die nur noch bis 31.12.2006 gelten. aber an der Tatsache der Kinderbetreuung ändert sich auch für 2007 nichts, wenn beide berufstätig sind. http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article1719924.html
Liebe Gastfamilien, wie Sie sicherlich wissen, können Sie ab dem Jahr 2006 teilweise Ihre Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Der Nachweis dieser Kosten ist für Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, leicht zu führen. Die Kosten lassen sich anhand der Gebühren leicht errechnen. Sehr viel schwieriger ist dies jedoch für Eltern, die zur Kinderbetreuung ein Au-pair aufgenommen haben. So sind einerseits unsere Vermittlungsgebühren sowie das monatliche Taschengeld und die Krankenversicherung klar festgelegt uns daher leicht nachzuweisen, nicht so jedoch die freie Kost und Logis. Hierfür gelten nun folgende Pauschal-Beträge, die wir aus einem Artikel der Welt vom 19.06.2006 zitieren möchten: "Für die freie Kost können sie (…) 200,30 Euro pro Monat ansetzen, für die freie Logis 135,94 Euro", sagt Marcus Krohn, Steuerberater bei Ernst & Young. Grundsätzlich lassen sich seit diesem Jahr zwei Drittel aller Ausgaben für die Kinderbetreuung absetzen, jedoch höchstens 4000 Euro im Jahr. Wichtig: "Im Vertrag mit dem Au-pair sollte die Kinderbetreuung klar im Vordergrund stehen - und nicht etwa die Hilfe im Haushalt", rät Krohn. Nur so könnten Gasteltern sichergehen, dass das Finanzamt später bei der Steuererklärung keine Probleme macht." Diese Informationen sandte uns ein Gastvater aus München Herr Dr. Sträußl, dem wir an dieser Stelle noch einmal herzlich danken möchten. Den gesamten Artikel lesen Sie unter: http://www.welt.de/data/2006/06/19/922120.html Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Nachfolgend noch ein Artikel zu diesem Thema: "Seit Jahresbeginn können Selbstständige erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Geburtstag ihres Kindes wie Betriebsausgaben absetzen, wenn sie alleinerziehend oder wenn bei zusammenwohnenden Elternteilen beide Teile berufstätig sind. In diesen Fällen können zwei Drittel der Aufwendungen bis zu einem Betrag von 4.000 EUR je Kind den Gewinn mindern. D.h., die Betreuungskosten mindern direkt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Selbstständiger Arbeit und können im Verlustfall auch in andere Jahre übertragen werden. Dies hat ebenso Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgaben ist die Vorlage von Rechnungsbelegen und ein entsprechender Zahlungsnachweis. Hinweis: Kinderbetreuungskosten können grundsätzlich bei dem Elternteil berücksichtigt werden, der sie geleistet hat. Sofern ein Elternteil gewerblich und der andere als Arbeitnehmer tätig ist, lohnt sich mit Blick auf die Gewerbesteuer eine Zuordnung zu den Betriebsausgaben (Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.4.2006)." Wenn Sie unseren unregelmäßig erscheinenden Newsletter nicht mehr erhalten möchten, der Sie über alle Neuerungen bei der Aupairzentrale auf dem Laufenden hält und Ihnen Tipps für die Suche nach einem geeigneten Au-pair oder auch für den Alltag mit dem Au-pair bietet, dann können Sie ihn unter "Ihr Profil" -> "Einstellungen / Benutzerdaten" selbst jederzeit deaktivieren oder aktivieren. Sie können alle bisher versandten Newsletter auch auf unserer Homepage nachlesen. Mit freundlichen Grüssen Georgios Tzouridis Aupairzentrale Implerstr. 87 81371 München Tel.: +49 89 74140021 Fax: +49 89 74140041 Internet: www.aupairzentrale.de E-Mail: info@aupairzentrale.de
o.T.
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