Küchenweisheiten auf dem Prüfstand

Küchenweisheiten auf dem Prüfstand

© Adobe Stock, Subbotina Anna

Das haben Oma und Mama schon so gemacht! Manche Gewohnheiten und Ansichten werden ganz automatisch in einer Familie weitergegeben - ob das Verhalten tatsächlich noch den aktuellen Erkenntnissen entsprechen, wird häufig nicht hinterfragt.

Wir haben mal weit verbreitete Küchenweisheiten auf den Prüfstand gestellt und gefragt: Ist das wirklich so?

Kuchen oder Pizza backen: Ofen vorheizen oder direkt reinlegen?

Oft wird in Rezepten und auf der Verpackung von Fertiggerichten, wie etwa bei Tiefkühlpizza, darauf hingewiesen, dass der Ofen vorgeheizt werden muss. Aber dies ist für ein perfektes Backergebnis und den vollen Genuss völlig unnötig! Hier sind sich Experten einig. Die Backwaren schmecken genauso gut, wenn das Vorheizen des Ofens übersprungen wurde. Dafür spart man aber nicht nur Zeit, sondern sogar 15 Prozent der Energiekosten, wenn der Kuchen oder die Pizza direkt reingelegt wird und der Ofen erst ab diesem Zeitpunkt aufheizen muss.

Schimmel auf Lebensmitteln: einfach abkratzen oder abschneiden?

Am Käse hat sich an einer Ecke etwas Schimmel gebildet. Darf ich ihn großzügig abschneiden und den Rest einfach essen? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig. Zwar wird davor gewarnt: "Die Schimmelpilze übertragen sich auch über die Luft, deswegen können schon größere Bereiche verunreinigt sein", sagt Heidi Wichmann-Schauer vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Ist ein Brotlaib angeschimmelt, können, nachdem die sichtbaren Teile entfernt wurden, trotzdem unsichtbare Teile und gefährliche Mikroorganismen zurück bleiben. Deshalb empfiehlt das BfR alle mehr oder weniger feuchten Lebensmittel komplett zu entsorgen, sobald Spuren von Schimmel zu sehen sind. Das heißt, man sollte das gesamte Obst aus einer Schale wegwerfen, wenn eine Frucht Schimmel zeigt, genauso wie den kompletten Joghurt und das gesamten Brot. Etwas weniger streng sind die Experten bei sehr trockenen Lebensmitteln, hier können sich die Gifte nicht so stark verbreiten. Dazu zählt der Hartkäse, luftgetrocknete Wurst und Schinken. Hier kann man den Schimmel mit einem Abstand von mehreren Zentimetern großzügig abschneiden - und den Käse aufessen.

Aufgetaut und nicht aufgegessen: Gerichte wieder einfrieren oder wegwerfen?

Produkte aus der Tiefkühltruhe sind beliebt - schnell kann man Gemüse, Fleisch oder Früchte auftauen, zubereiten und servieren. Doch manchmal wird nicht die gesamte Menge an Lebensmitteln gebraucht oder es bleibt vom Gericht ein großer Rest übrig. Das zubereitete Essen kann man problemlos wieder einfrieren. Bei den aufgetauten Lebensmitteln muss man aber genau schauen. So sollte man Fleisch, das zu Hackfleisch weiterverarbeitet werden soll, nicht mehrfach aufgetaut werden. Aber Erdbeeren aus denen Marmelade entstehen soll, werden durch das Auftauen nur etwas matschig, was für Marmelade keine Rolle spielt.

Spinat und Pilze - ist ein erneutes Aufwärmen erlaubt?

Eigentlich heißt es, sollen Spinat- und Pilzgerichte nicht wieder aufgewärmt werden. Für Babys und kleine Kinder sollte man sich auch an diese Regel halten. Denn im Spinat ist Nitrat, welches beim Aufwärmen in Nitrit bzw. Nitrosamine umgewandelt werden kann. Nitrit behindert bei Babys den Sauerstofftransport im Blut, Nitrosamine wirken krebserregend. Bei wieder aufgewärmten Pilzen können Abbauprodukte die Verdauung stören. Doch wenn man sich an bestimmte Regeln hält, können Erwachsene und ältere Kinder durchaus Reste von aufgewärmtem Spinat oder Pilzen verzehren: Die Gerichte sollten zügig gekühlt werden, sollten maximal einen Tag im Kühlschrank aufbewahrt werden und müssen dann auf mindestens 70 Grad Celsius erhitzt werden.

Olivenöl zum Anbraten - oder nur kalt zum Salatdressing?

Auch Olivenöl kann, entgegengesetzt anderslautender Angaben, zum Anbraten verwendet werden. In dem Öl steckt eine hohe Menge an Vitamin E und verschiedene Fettsäuren, so dass Olivenöl tatsächlich ziemlich hitzebeständig ist. Sogar natives Olivenöl kann man problemlos auf 180 Grad erhitzen - perfekte Bedingungen also fürs Grillen, Backen und Braten.

5-Sekunden auf dem Boden: darf man das noch essen oder nicht?

Auch wenn ein Lebensmittel nur ganz wenige Sekunden auf dem Boden lag, sollte es nicht einfach so aufgehoben und gegessen werden. Die Dauer, in der das Produkt auf dem Boden lag, ist nämlich absolut unerheblich, schließlich zählen die Bakterien nicht bis fünf. Eher entscheidend ist, wann der Boden das letzte Mal gereinigt wurde. Laut dem BfR kommt es immer auf die Situation an. "Fällt ein Stück Mohrrübe auf meinen sauberen Küchenboden, wenn ich eine Gemüsesuppe koche, kann ich sie weiterverwenden", so Heidi Wichmann-Schauer. Bevor ein Kleinkind das Gemüse aber direkt in den Mund steckt, sollte die Möhre noch mal gewaschen werden, so die Fachfrau. Außerdem würden Bakterien von einem glatten Boden einfacher übertragen als von einem Teppichboden. "Feuchte Lebensmittel nehmen die Bakterien vom Boden besser auf", erklärt die Expertin weiter.

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