Guten Tag Frau Bader. Ich werde in den nächsten Wochen entbinden (ET 20.05.) und wir haben uns gefragt, ob es sinnvoll ist, den Vaterschaftsurlaub zu beantragen, um mögliche Ansprüche geltend machen zu können, je nachdem, wie die aktuell laufenden Klagen ausgehen. Und wenn ja, haben sie einen Tip, was mit in den Antrag soll? Oder reicht ein formloser Zweizeiler? Viele Grüße Anna
von annarick am 23.04.2024, 01:24