Frage: Vaterschaftsurlaub

Guten Tag Frau Bader. Ich werde in den nächsten Wochen entbinden (ET 20.05.) und wir haben uns gefragt, ob es sinnvoll ist, den Vaterschaftsurlaub zu beantragen, um mögliche Ansprüche geltend machen zu können, je nachdem, wie die aktuell laufenden Klagen ausgehen. Und wenn ja, haben sie einen Tip, was mit in den Antrag soll? Oder reicht ein formloser Zweizeiler? Viele Grüße Anna

von annarick am 23.04.2024, 01:24



Antwort auf: Vaterschaftsurlaub

Hallo, ohne zu wissen, was es für Klagen sind und ob es Sinn macht: EZ kann man einfach schriftlich beantragen, sollte aber genaue Daten für Anfang und Ende angeben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2024



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