Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide aber die letzten 2 Jahre hier gearbeitet (und auch hier Steuern gezahlt) haben fragen wir uns gerade wie es dann mit den Elterngeld wäre. In der Schweiz bekommt man Elterngeld für 14 Wochen (80% des Gehaltes) und danach müsste ich wieder arbeiten gehen. Unsere Fragen wären dazu: 1. Wie verhält es sich mit dem Elterngeld in Deutschland, wenn wir nach der Geburt zurück gehen würden? Würde uns der Grundsatz von 300€ zustehen oder könnte das Gehalt, welches wir in der Schweiz hatten als Grundlage für die Berechnung dienen? 2. Haben wir dann auch nur Anspruch auf 4 Monate Elterngeld (weil es ja in der Schweiz so geregelt ist?) Also z.B. 4 Monate Elterngeld nach Berechnung des Schweizer Gehaltes und die restlichen Monate 300€ (Mindestsatz in DE) Wir haben eine Rechtssprechung von 2014 gelesen (nach der Gesetzesänderung von 2011) die besagt, dass bei der Elterngeldberechnung nur das Einkommen massgeblich ist, das in Deutschland der Einkommenssteuer unterliegt. Das im Ausland erzielte und versteuerte Einkommen darf bei der Elterngeldberechnung nicht erhöhend berücksichtigt werden. -->heisst das, dass uns 300€ (Grundsatz) zustehen würden, aber nicht mehr? Bevor wir in die Schweiz gegangen sind haben wir jeweils 2 oder 4 Jahre in DE gearbeitet, wird das noch mit angerechnet? Wenn dem der Fall ist, können wir dann jetzt schon proaktiv in irgendwelche Kassen (und wenn ja in welche?) in Deutschland einzahlen, damit wir nacher nicht mit nichts dastehen? Wir würden diese Fragen gerne im Vorab abklären, damit wir uns konkretere Gedanken zu unserem Familienlebensmittelpunkt machen können. Vielen herzlichen Dank im Voraus für ihre Zeit und ihre Antworten :)
von Ella216 am 22.04.2024, 21:08