Frage: Kostenquotelung

Entschuldigen Sie, in der letzten Frage habe ich die Hälfte weggelassen.    Es geht um Sonderausgaben meiner Tochter (10). Z.B. für die Zahnspange €5.000 oder andere Kosten.    Meine Tochter lebt bei ihrem Papa. Ich zahle Unterhalt.    Mein Ex Mann verdient ca doppelt oder sogar mehr, als ich.  Wie berechne ich meine Kostenbeteiligung an Sonderausgaben oder Mehrbedarf? Also wie quotelt man ?   Muss mein Ex Mann Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt bilden?    Vielen Dank und viele Grüße     

von JWR123 am 25.04.2024, 19:00



Antwort auf: Kostenquotelung

Hallo, man quotelt nach den Einkünften im Dreisatz. 5000 € Zahnspange kommt mir sehr viel vor. Zumal die Krankenkasse Teile übernimmt. Mein Sohn hat die Wellness-Variante mit besonders schonenen Brackets etc und wir zahlen um die 3.000 € (ich weiß gar nicht, ob wir da noch was zurück bekommen). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2024