Entschuldigen Sie, in der letzten Frage habe ich die Hälfte weggelassen. Es geht um Sonderausgaben meiner Tochter (10). Z.B. für die Zahnspange €5.000 oder andere Kosten. Meine Tochter lebt bei ihrem Papa. Ich zahle Unterhalt. Mein Ex Mann verdient ca doppelt oder sogar mehr, als ich. Wie berechne ich meine Kostenbeteiligung an Sonderausgaben oder Mehrbedarf? Also wie quotelt man ? Muss mein Ex Mann Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt bilden? Vielen Dank und viele Grüße
von JWR123 am 25.04.2024, 19:00