Guten Abend,
Mein Arbeitgeber war im Schutzschirmverfahren und somit haben wir 3 Monate lang Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten (laut Abrechnung wurden regulär Steuern abgezogen). Werden diese nun bei der Berechnung des Elterngeld tatsächlich als Nullmonate berechnet, obwohl ich voll gearbeitet und Steuern gezahlt habe?
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
Amy259
am 28.04.2024, 20:28
Antwort auf:
Insolvenzgeld Elterngeld
Hallo,
1. Ja, da es eine Ersatzleistung ist.
2. Insolvenzgeld ist steuerfrei
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2024
Antwort auf:
Insolvenzgeld Elterngeld
Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit ist eine Einkommensersatzleistung und damit eigentlich steuerfrei.
Dann wird es beim Elterngeld nicht berücksichtigt.
Bist du sicher, dass die Steuern nicht nur bei der eigentlichen Berechnungsgrundlage abgezogen wurden?
von
Dojii
am 29.04.2024, 09:24
Antwort auf:
Insolvenzgeld Elterngeld
Dessen war ich mir sicher, aber mir ist inzwischen aufgefallen, dass auf dem einen Schreiben (vom Arbeitsamt) 'Testabrechnung' steht (auch dort sind Steuern ausgewiesen) und auf dem von der Arbeit 'zur Berechnung'. Wir haben bisher keine Jahresendabrechnungen gesehen und in der Personalabteilung ist niemand zu erreichen.
von
Amy259
am 29.04.2024, 09:29