Sehr geehrte Frau Bader,
mein Opa (der zum Glück noch wohlauf ist) hat in seinem Testament festgelegt, dass sein Sohn und ich (anstelle meiner verstorbenen Mutter) je hälftig erben sollen. Ebenso ist eine fetse Summe für den Enkel und Urenkel festgelegt.
Im Falle des Todes meines Opas:
Bin ich, wenn ich quasi anstelle meiner Mutter das Erbe antrete, auch mit- verantwortlich für die "Arbeit" die anfällt? Z.B. Wohnung ausräumen, Versicherungen kündigen etc.
Kann ich so einfach für mich und mein Kind das Erbe ausschlagen um dem ggf zu entgehen?
Hintergrund: Ich übernehme seit einigen Jahren die Einkäufe, Arztbesuche, Hauswirtschaft usw.
Der Sohn wohnt weit weg und sucht oft Streit, weswegen ich den Kontakt gern entgehen wöllte. Das Geld soll er gern komplett bekommen.
Vielen Dank im Voraus.
von
Mäxie452
am 22.04.2024, 21:58
Antwort auf:
Erbe ausschlagen, Verpflichtungen?
Hallo,
für das Kind bedarf es einer Zustimmung des Vormundschaftgerichtes §1634 BGB, es hängt von der Höhe der Erbschaft ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2024
Antwort auf:
Erbe ausschlagen, Verpflichtungen?
Ja, ihr seid dann eine Erbengemeinschaft.
Aber wieso solltest Du verzichten?
Redest Du von 2.000€ oder das Zehnfache?
Als mein Vater starb gab ich alles komplett an eine Anwältin. Die hat sich mit diversen Halbgeschwistern auseinandergesetzt und am Ende bekam ich eine Überweisung und sie davon ihre Rechnung bezahlt.
Wenn Du Dich eh um ihn kümmerst, dann kann man ja zusammen noch alle Unterlagen ordnen und Geld für Wohnungsauflösung etc. beiseite legen bereits.
Rede mit ihm über Deine Sorgen und Ängste, oder geht das nicht?
Aber generell kannst Du natürlich ablehnen.
Für die Bestattungskosten müssen die Angehörigen soweit ich erinnere aber so oder so aufkommen.
von
Sternenschnuppe
am 23.04.2024, 02:31
Antwort auf:
Erbe ausschlagen, Verpflichtungen?
Setzt dann einfach jemanden ein, der das entsprechend regelt, einen Nachlassverwalter. Für dein Kind wirst du auch nicht einfach so verzichten können, da es zu dessen Nachteil ist. Denke mal, da wird das Amtsgericht Einspruch erheben. Bei Schulden welche zu erwarten sind, sieht das anders aus.
von
Neverland
am 23.04.2024, 18:44