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Unterhaltsvorschuss - wer versteht es?

Thema: Unterhaltsvorschuss - wer versteht es?

Hallo zusammen, Der Vater unseres Kindes und ich haben uns getrennt. Nun versuche ich, einen Überblick über die finanzielle Situation zu erhalten. da er gerade arbeitslos ist, bin ich mir nicht sicher, ob ich eventuell einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten kann. Das ist natürlich die letzte Option, ich hoffe eher, dass er von alleine bezahlt. Ich möchte mir nur einen Überblick verschaffen und mit dem rechnen, was mir mindestens zusteht um auf der sicheren Seite zu sein. Ich verstehe nur leider nicht, wie hoch der Mindestunterhaltsvorschuss wäre und was genau noch abgezogen wird (wegen dem Kindergeld). Ich habe etwas von 230 € gelesen. Würde man dann 230 € Unterhaltsvorschuss bekommen und trotzdem noch 250 € Kindergeld? Denn wenn man kein Kindergeld mehr bekommen würde, dann wäre der Unterhaltsvorschuss ja die schlechtere Option… Kurze Randformation: bisher habe ich das Kind Kindergeld alleine erhalten (wir waren bisher ja auch zusammen) und der Lebensmittelpunkt unseres Kindes wird auch zukünftig weiterhin bei mir sein.

von Nina0409 am 07.03.2024, 14:47



Antwort auf Beitrag von Nina0409

Wie alt ist denn das Kind? Kindergeld wir zusätzlich gezahlt und nicht vom unterhaltsvorschuss abgezogen

von Eulen2020 am 07.03.2024, 15:30



Antwort auf Beitrag von Eulen2020

Das Kind ist 1,5 Jahre alt. Also würde ich quasi 250 Kindergeld bekommen und von ihm bzw. Jugendamt dann 230? Das kommt mir so viel vor….

von Nina0409 am 07.03.2024, 15:53



Antwort auf Beitrag von Nina0409

Nein, das ist richtig. 230€ UHV + KiGe 250€. Du solltest sofort den Antrag stellen! Dein Ex wird unter Garantie nicht freiwillig zahlen. Auf "das Gute hoffen" solltest du dir mit der Trennung abgewöhnt haben.

von Phila83 am 07.03.2024, 20:39



Antwort auf Beitrag von Nina0409

Sorry aber in Stufe 1 müsste der Kindsvater knapp 350€ zahlen ( und ja da ist das hälftige Kindergeld abgezogen) Die230€ sind der Bürgergeldsatz

von misses-cat am 08.03.2024, 12:51



Antwort auf Beitrag von misses-cat

würden ihr dann aber nicht die 120€ mehr aufs alg1 angerechnet werden?

von Sue_Ellen am 08.03.2024, 13:08



Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

korrektur, ich denke bei alg2 wird es angerechnet....

von Sue_Ellen am 08.03.2024, 13:16



Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

Ja bestimmt wird das angerechnet, es war eher darauf bezogen das sie ja die Summe von 230+ 250 € als so wahnsinnig viel empfindet, nein das ist halt der Mindersatz für ein Kind in dem Alter. Um mehr ging es mir nicht Mein ex und seine Mutter meinten auch immer ich würde mir vom Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss ein tolles Leben machen

von misses-cat am 08.03.2024, 13:43



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Und das ist der UHV. UHV ist weit unter dem niedrigsten Satzes der Düsseldorfer Tabelle.

von Phila83 am 08.03.2024, 14:00