Hallo zusammen,
Der Vater unseres Kindes und ich haben uns getrennt. Nun versuche ich, einen Überblick über die finanzielle Situation zu erhalten. da er gerade arbeitslos ist, bin ich mir nicht sicher, ob ich eventuell einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten kann. Das ist natürlich die letzte Option, ich hoffe eher, dass er von alleine bezahlt. Ich möchte mir nur einen Überblick verschaffen und mit dem rechnen, was mir mindestens zusteht um auf der sicheren Seite zu sein.
Ich verstehe nur leider nicht, wie hoch der Mindestunterhaltsvorschuss wäre und was genau noch abgezogen wird (wegen dem Kindergeld).
Ich habe etwas von 230 € gelesen. Würde man dann 230 € Unterhaltsvorschuss bekommen und trotzdem noch 250 € Kindergeld? Denn wenn man kein Kindergeld mehr bekommen würde, dann wäre der Unterhaltsvorschuss ja die schlechtere Option…
Kurze Randformation: bisher habe ich das Kind Kindergeld alleine erhalten (wir waren bisher ja auch zusammen) und der Lebensmittelpunkt unseres Kindes wird auch zukünftig weiterhin bei mir sein.
von
Nina0409
am 07.03.2024, 14:47
Wie alt ist denn das Kind?
Kindergeld wir zusätzlich gezahlt und nicht vom unterhaltsvorschuss abgezogen
von
Eulen2020
am 07.03.2024, 15:30
Das Kind ist 1,5 Jahre alt. Also würde ich quasi 250 Kindergeld bekommen und von ihm bzw. Jugendamt dann 230? Das kommt mir so viel vor….
von
Nina0409
am 07.03.2024, 15:53
Nein, das ist richtig. 230€ UHV + KiGe 250€.
Du solltest sofort den Antrag stellen!
Dein Ex wird unter Garantie nicht freiwillig zahlen. Auf "das Gute hoffen" solltest du dir mit der Trennung abgewöhnt haben.
von
Phila83
am 07.03.2024, 20:39
Sorry aber in Stufe 1 müsste der Kindsvater knapp 350€ zahlen ( und ja da ist das hälftige Kindergeld abgezogen)
Die230€ sind der Bürgergeldsatz
von
misses-cat
am 08.03.2024, 12:51
würden ihr dann aber nicht die 120€ mehr aufs alg1 angerechnet werden?
von
Sue_Ellen
am 08.03.2024, 13:08
korrektur, ich denke bei alg2 wird es angerechnet....
von
Sue_Ellen
am 08.03.2024, 13:16
Ja bestimmt wird das angerechnet, es war eher darauf bezogen das sie ja die Summe von 230+ 250 € als so wahnsinnig viel empfindet, nein das ist halt der Mindersatz für ein Kind in dem Alter.
Um mehr ging es mir nicht
Mein ex und seine Mutter meinten auch immer ich würde mir vom Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss ein tolles Leben machen
von
misses-cat
am 08.03.2024, 13:43
Und das ist der UHV. UHV ist weit unter dem niedrigsten Satzes der Düsseldorfer Tabelle.
von
Phila83
am 08.03.2024, 14:00