Trennung vom Partner

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Trennungsunterhalt

Thema: Trennungsunterhalt

Hallo, ich war die letzten 2,5 Jahre Alleinverdienerin (ca. 2500€). Das Kind lebt bei mir, er ist bei seinen Eltern eingezogen. Muss ich Trennungsunterhalt zahlen und wenn ja wie viel? Laut Internet sollen mir noch 1500€ zur Verfügung stehen aber die Miete alleine sind schon 1.000€, Kindergartengebühren die jetzt anfallen noch gar nicht mit inbegriffen. Kann es wirklich sein das ich 1000€ Unterhalt zahlen muss wenn er arbeiten gehen könnte, es aber auf Grund von Faulheit nicht macht? Ich kümmere mich zu 70% im Homeoffice zusätzlich ums Kind. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

von JuliaMayr am 26.02.2024, 16:44



Antwort auf Beitrag von JuliaMayr

Lass dich lieber von einem Anwalt beraten, bevor dein Ex dir auf der Nase herumtanzen möchte. Zuerst einmal wird er sich eine Arbeit suchen müssen - und ja auch können, da er ja nicht für die Kinderbetreuung zuständig ist, wenn ich das richtig verstehe. Du arbeitest und versorgst euer Kind zu 70 %. Selbst wenn er die anderen 30% übernimmt, bleibt doch noch genug Zeit für eine Erwerbstätigkeit. Also lieber ab zu einer fachlich fundierten Rechtsberatung.

von Chaka! am 26.02.2024, 17:39



Antwort auf Beitrag von JuliaMayr

Ich denke schon, dass du Unterhalt zahlen musst. Allerdings lebt das Kind bei dir, das wird natürlich berücksichtigt. Während des Trennungsjahres besteht keine grundsätzliche Erwerbspflicht. Lass das aber von einem kompetenten Anwalt berechnen! Es kann auch unter Umständen sein, dass dein Mann sich Arbeit suchen muss. Wenn er aber wenig verdient, hat er trotzdem Anspruch auf Unterhalt.

von Shanalou am 27.02.2024, 12:48



Antwort auf Beitrag von JuliaMayr

Von den 1000 kannst Du noch den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abziehen: bei 0-5jährigen und Einkommen Netto >2500 504Euro, >2500 528Euro (6-11J. 579/607Euro), wenn ich das richtig sehe. Kreditraten z. B. für in der Ehe angeschafftes Auto kannst Du auch abziehen. Wenn Du nicht verheiratet bist, musst Du m. E. gar nichts zahlen außer Kindesunterhalt, sollte das Kind über 50% beim Vater leben. Ich bin nicht vom Fach, das ist nur 2-min-Googeln! Lass Dich unbedingt anwaltlich beraten!!! Grüße, Jomol

von Jomol am 11.03.2024, 10:42