Für alleinerziehende Eltern

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von Phila83  am 22.01.2024, 2:03 Uhr

Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich

Der Anspruch richtet sich nach dem Kind/dessen Nationalität/Leben.

Da brauchst du keinen "Extra" erfahrenen Juristen.

Es ist egal, ob der Vater in Jamaika, Paris oder Nuuk lebt.

Berechnet den Unterhalt und fordert ihn ein!

Es gilt der deutsche Satz!

 
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