Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ohno am 17.01.2024, 17:24 Uhr

Pflegegeld

Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, musst Du ihn sicher nicht darüber informieren. Aber Du bekommst für diese Zeiten das Pflegegeld gekürzt. Für alle fremdbetreuten Zeiten, die länger als 8? Stunden andauern, musst Du die Pflegekasse imformieren. Um diese Differenz wird dann die Kürzung vorgenommen, weil Du in der Zeit das Kind nicht pflegst. Wiederum dazu könnte der Vater für seine Betreuungszeiten Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Aber er weiß ja rein theoretisch nichts davon.

Wg. der Kürzung ruf am besten bei der Pflegekasse an.

VG ohno

 
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