Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ehevertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ehevertrag

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Hallo, ich möchte mal fragen, was ein normaler Ehevertrag kostet. Ich habe 2 halbe häuser auf meinem Namen laufen, 6 Pferde, etc..nun weiß ich nicht, ob das als Einkommen gezählt wird, oder als Negativ, da das eine Haus noch nicht abgezalht ist. Würde mich sehr über einen Ca.-Wert freuen, da wir Ende des Jahres noch heiraeten möchten und der Sohn von meinem Freund nicht meine Häuser später erben soll. lg minett


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Wenn es nicht dein leiblicher Sohn ist kann er sowieso nichts von Dir erben. Du müsstest Ihn in dein Testament einbeziehen dann würde er erst erben.


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Bei einer Eheschließung zählt nur der Zugewinn, wenn man keinen Ehevertrag schließt, nicht das Vermögen, das vor der Ehe schon bestand. Es ist also vollkommen unerheblich, was Du jetzt hast, sondern nur, was Du in Zukunft noch erbst oder gewinnst, erwirtschaftest. Gruß Daniela


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Hall Daniela, aber ein Ehevertrag hat genau den Zweck, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft auszuhebeln / zu beschränken! Wobei ein Ehevertrag nichts mit dem Erben zu tun hat, dazu muß man einen Erbvertrag schließen. Grundsätzlich rechnet ein Notar nach den vermögenswerten ab, aber genaue Sätze kebnne ich nicht. Aber: wenn es minett2 so wichtig ist,m daß der Bub nicht kriegt, dann muß ihm das eben mal so ca. 2'-10' EUR wert sein... Viele Grüße Désirée


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Danke, jedoch sind die Antworten nicht so aussagefähig. Er würde wohl was erben, wenn ich vorher sterbe und mein Mann dann meine Häuser erben würde. Ausserdem ist mein Mann selbständig und ich nöchte einfach nicht mit meinem Vermögen haften, falls er mal insolvenz gehen sollte. Also kann ich damit rechnen, dass ein Vertrag um die 500-1000 Euro kostet, oder weniger? lg minett


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Hallo Desiree! Ist mir schon klar, dass ein Ehevertrag dazu da ist den Zugewinn auszuschließen, sonst bräuchte man ja keinen Ehevertrag. Bei einer Trennung ist es in diesem Fall jedenfalls nicht notwendig einen Ehevertrag zu schließen, es sei denn, man erwartet noch einen größeren Zugewinn während der Ehe. Ansonsten würde ich im Todesfall eher ein Testament vorziehen. Da die Angelegenheiten im Erbfall oder SCheidungsfall sowieso sehr komplex sind würde ich zum Notar gehen. Letztendlich kann man nur so das Problem beheben, Gegenstandswert hin oder her. Zwar kostet es etwas, aber dafür ist man auf der sicheren Seite. @minett: Das Vermögen wird zusammengerechnet abzüglich der Verbindlichkeiten. Bei Grundvermögen geht es nach dem Einheitswert, der ist in der Regel nicht sehr hoch. Du findest die Werte im Grundsteuerbescheid. Bei einem einseitigen Testament (vor der Ehe) fallen nicht so hohe Gebühren an, wie im Ehevertrag, der von zwei Parteien abgeschlossen wird. Gruß Daniela


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