Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Stillbescheinigung

Biggi Welter

 Biggi Welter
Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

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Frage: Stillbescheinigung

Mitglied inaktiv

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Liebe Biggi, und wieder mal unnötige Bürokratie: woher bekomme ich eine Stillbescheinigung für den Arbeitgeber, um die Stunde Stillzeit am Tag zu bekommen? Bislang gins ohne, plötzlich braucht unsere Zeitabrechnung solch eine Bescheinigung. Und für wie lange bekommt man die Bescheinigung ausgestellt? Du weisst ja, wie bei uns die Sachlage ist :-( eilige Grüße und vielen Dank erstmal von Doro


Biggi Welter

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? Liebe Doro, Du arbeitest doch nicht in Österreich. Dort sieht das Mutterschutzgesetz eine solche Bescheinigung bei Verlangen durch den Arbeitgeber vor. Deine Gynäkologin könnte dir eine solche Bescheinigung ausstellen, ebenso deine Hausärztin/arzt. Das deutsche Recht gibt zwar keine zeitliche Begrenzung an, wie lange die Stillzeiten gewährt werden müssen, doch in aller Regel ist bei etwas einem Jahr der Zeitpunkt erreicht, an dem keine Stillzeiten mehr gewährt werden und das wurde auch in einigen Urteilen so bestätigt. LLLiebe Grüße Biggi


Mitglied inaktiv

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hallo doro :) wer soll so eine bescheiningung denn ausfüllen??? kannst ja wohl nur du. würde ich glatt machen! lass deine tochter unterschreiben. im §7 muschg gibt es so eine forderung jedenfalls nicht. ich würde mal sagen: psychoterror! ein fall für den br oder das amt für arbeitsschutz, falls eure personalabt. darauf bestehen sollte. übrigens, interessantes zum thema: oberes zeitlimit, ein kind zu stillen - fand ich im forum von frau bader: Désirées Aussage ist so nicht richtig. Es gibt zwar grds. keine Grenze, es kann aber zu einer Billigkeitsprüfung kommen (Ist es üblic/ gesundheitszuträglich etc, dass KInd so lange zu stillen?). So gibt es ein Urteil über eine Lehrerin, die gerichtlich durchsetzen wollte, ihr 5 jähriges KInd zu stillen und dafür Stillpausen zu erhalten. Sie hat verloren, weil es keinen sinnvollen Grund gibt, ein Kind in diesem Alter noch zu stillen. ES kommt also auch auf den Einzelfall an. na toll! der herr richter braucht dringend eine fortbildung. lg e.


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