Mitglied inaktiv
Hallo, mir wurde empfohlen (Fr.Bader aus dem Forum Recht) hier noch mal nachzufragen. Ich möchte gerne wissen, ob mein Arbeitgeber mich zu einer Dienstreise verpflichten kann, obwohl ich noch stille. Mein Sohn ist ca 15 Monate alt und ich stille ihn abends zum einschlafen bzw. auch nachts nach Bedarf. Wie ist es mit Mehrarbeit und Überstunden, kann mein Chef mich dazu verpflichten? Daraus ergibt sich noch eine weitere Frage, kann das Stillen als Begründung genommen werden, dass eine Arbeitsaufgabe einem nicht anvertraut wird, obwohl ich selber diese ausführen möchte - normale Büroarbeit, kein Labor o.ä.(keine Gefahr für Mutter und Kind). Mit freundlichen Grüßen Nicole S.
Liebe Nicole, danke für Ihr Vertrauen! Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig, denn es gibt zwar ein Gesetz, dass die stillende Mutter schützt, doch es ist nirgends festgelegt, wie lange die Stillzeit sein "darf"...Insofern läuft es letztendlich immer darauf hinaus, dass man sich in Gesprächen einig wird. Der Konfrontationskurs hilft leider nicht. Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat oder eine "Vertrauensperson", die in Konfliktfällen zwischen Arbeitgeber und Angestellten vermittelt? Dann wäre das der richtige Ansprechpartner, um zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vermitteln. Es wird schwer sein, einen Grund zu finden, mit dem Ihr Arbeitgeber Ihnen bestimmte Aufgaben verweigert, aber auch hier ist es eine Ermessensfrage die sich am besten durch eine "gütliche Einigung" lösen lässt. Wenn er Sie tatsächlich zu einer Dienstreise "zwingt", dann könnte vielleicht Ihr Mann oder einder Omas Sie vielleicht begleiten auf Ihrer Dienstreise, damit ihr Kleiner die Nacht mit Ihnen verbringen kann? Trennungen vom Kind müssen nicht zwingend das Ende der Stillzeit bedeuten. Unzählige berufstätige Mütter haben Dienstreisen hinter sich gebracht und nach der Rückkehr wieder weitergestillt. Sollte dies die Lösung sein so können wir Ihnen gern mit ganz praktische Details weiterhelfen. Herzlichen Gruß, Biggi Welter
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