homungkulus
hallo! ich bin in der 13.ssw und mein arbeitgeber hat mir ein beschäftigungsverbot zum 14.2. ausgesprochen da ich in dem pflegeheim wo ich arbeitet nicht mehr beschäftigt werden kann. ich bekomme 1900 euro grundgehalt (brutto) plus zuschläge. laut arbeitgeber gekomme ich einen durchschnitt der letzten drei monate. aber was ist der durchschnitt bei einem gleichbleibendem grundgehalt? denn ich habe jetzt weniger geld als vor dem beschäftigungsverbot. vor drei jahren hatte ich ebenfalls ein beschäftigungsverbot jedoch von einem frauenarzt ausgesprochen. da bekam ich ganz normal meinen grundlohn (damals 1700 brutto) fortgezahlt... ohne irgendwelche durchschnitte. gab es eine änderung oder macht es etwas aus wer das verbot ausspricht? mfg dm
Hallo, ein allgemeines BV kann auch der AG aussprechen. Aber Sie müssen den Lohn so weiterbekommen, als würden Sie arbeiten. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB
Sunmoonstars
Das BV kann u darf nur der Frauenarzt aussprechen! Du bekommst 1900€ plus den Durchschnitt der letzten 3 Monate deiner Zuschläge! (also du rechnest alle Zuschläge deiner letzten 3 Monate zusammen Bsp Dez, Jan, Feb , da du bis 14.2. Ja noch bearbeitet hast , u dann teilst du das durch 3 u rechnest das zu deinem Grundgehalt dazu .) 1900€+ die Zuschläge ist dann der Bruttolohn auf dn du Steuern zahlen musst! Das ist das Geld, was du bis zur Auszahlung des Elterngeld's erhältst!
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