Bella030
Guten Tag, ich entbinde Mitte Oktober 2016, mein Arbeitsvertrag wurde am 15.03.16 eingegangen und läuft nach einem Jahr aus. Wie lange erhalte ich Elterngeld, ein halbes Jahr? Von wem erhalte ich danach Unterstützung? -- Vielen Dank!
Hallo, ganz normal 1 Jahr. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dein Vertrag läuft erst im April 2017 aus. Zum Zeitpunkt Deines ET hast Du ja noch Arbeit. Daher steht Dir ganz normal Elterngeld zu, in dem Umfang wie allen anderen auch.
Sternenschnuppe
Bis Dein Kind 1 ist, wie bei allen. Bist Du verheiratet? Wenn nein , dann solltest Du es splitten. Ohne AG bist Du nur so lange beitragsfrei krankenversichert solange Du Elterngeld bekommst. Bedeutet sonst ab einem Jahr wieder arbeiten oder die Krankenkasse selbst zahlen.
Mitglied inaktiv
Wie lange man Elterngeld bekommt ist völlig einerlei für den Zeitraum wie lange man es dann ausbezahlt bekommt. Selbst wenn Du nicht einen Tag gearbeitet hättest, könntest Du 12 bzw wenn Alleinerziehend 14 Monate Elterngeld bekommen. Aber ob man gearbeitete hat und wie lange entscheidet über die Höhe des Elterngeldes. Du bekommst halt in etwa 67% dessen was Du in den letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz verdient hast. Wenn Du da wenig oder gar nichts verdient hast, unter Umständen nur den Mindestsatz von 300 € Was aber weit wichtiger ist ist die Frage was nach dem Elterngeld. Solange du dieses bekommst, bist Du beitragsfrei krankenversichert. Würde der Vertrag laufen, könntest Du bis zum 3ten Geburtstag Elternzeit nehmen, da dein Vertrag aber ausläuft, hast Du spätestens ab dann keine Elternzeit mehr. Und damit musst Du spätestens wenn das Elterngeld ausgelaufen ist dir Gedanken wegen krankenversicherung machen. Bist Du verheiratet kannst Du evtl in die Krankenversicherung deines Mannes. Wenn Du unverheiratet bist, musst Du dich selbst versichern. Oder dich Alternativ arbeitssuchend melden. Wenn Du dann eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, dann kannst du, wenn die Grundlagen erfüllt sind, ALG1 bekommen. Ansonsten gilt, in erster Linie ist der Kindsvater für dich zuständig. heißt, Unterhalt für dich und für Kind - wenn er es sich leisten kann. Reicht das nicht, muss eben geschaut werden ob Hartz4, Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld zutrifft.
Mitglied inaktiv
Beginne einfach im 1 Jahr des Elterngeldbezuges damit, Dir eine neue Arbeit zu suchen :-) Alles Gute :-)
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