Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wegeunfall

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wegeunfall

malini

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Bei einem (bzw. 2) gelöschten Threads ging es um einen Unfall, den ein Schulkind beim Abholen des Geschwisterkindes aus dem Kindergarten erlitt (ich glaube, es war ein ausgeschlagener Zahn). Das Schulkind stand wohl in der Nähe eines (ungesicherten?) Rohres, das Kindergartenkinder als eine Art Wippe benutzten. Die Frage wäre hier: ist es als Wegeunfall zu zählen oder gilt die Abholung eines Geschwisterkindes in Begleitung der Eltern schon als Umweg? Müsste hier evtl. der Kindergarten bzw. die Versicherung des Trägers die Kosten der Zahnbehandlung übernehmen? Vielleicht wissen andere User noch mehr Details der ursprünglichen Frage, ich hatte die nur kurz überflogen und auch die Folgeantworten nicht gelesen, weiß deshalb nicht, warum die Fragen gelöscht wurden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ein Vershulden des Kindergartens vorliegt, haftet der Träger. Frage ist aber, ob es abgesprochen war, dass das grössere Kinmd das kliene abholt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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So ist auch meine Erinnerung an den Sachverhalt... Ein Rohr, welches im Kindergarten als Wippe fungierte und die Fragestellerin bezog sich auf die Haftung, da das "Spielgerät" ja nicht geprüft ist. Kind klein wurde abgeholt, Kind groß stand neben der "Wippe". Zahn abgebrochen. Die Mutter war wohl in der Nähe. Gern Korrektur bei fehlerhafter Wiedergabe.


Tini_79

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Bei Wegeunfällen bei Arbeitnehmern gibt es ja, so meine ich zumindest, Urteile, dass auch ein kleiner Umweg zum Tanken oder Kind abholen erlaubt ist. Ich würde also erwarten, dass das auch für Schüler gilt. Hier musste in der GS zu Beginn des Schuljahres ein Zettel mit den in Frage kommenden Wegen ausgefüllt werden, allerdings aktuell am Gym wurde das nicht verlangt. Bzgl des Unfalles in der Kita finde ich es schon krass, dass die Mutter jetzt so anfängt und offenbar gegen die Kita schießen will, wenn das Ganze nicht als Wegeunfall über die Schule laufen kann. Ihr großer Sohn hatte ja gar nichts dort im Spielbereich zu suchen und wäre er von einem geprüften und zugelassen Gerät gefallen, hätte er sich ebenso verletzen können. Die Kita versucht, den Kindern mal etwas neues und spannendes zu bieten und hat dann A...Karte. Außerdem sollte ihre Versicherung ja für die betreuten Kinder gelten und nicht für fremde. Hier durften Geschwisterkinder beim Abholen gar nicht in die Spielbereiche- vermutlich u.a. eben aus solchen versicherungstechnischen Gründen.


cube

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Die Mutter fragte auch, ob der KiGa nicht haften müsste, da diese Rohre im Rahmen von Arbeiten in einem Bereich des Außengeländes gelagert wurden. Wobei sie implizierte, die Kinder würden generell damit spielen. Die Frage, ob dies wirklich von den Erzieherinnen als Spielzeug geduldet wurde oder ob es ein einmaliger Fall an diesem Tag war, wurde nicht beantwortet. Ihr Sohn stand neben diesem Rohr und unterhielt sich mit seiner ehemaligen Erzieherin, als ein Kiga-Kind auf ein Ende des Rohres trat/sprang und das hochschnellende Rohr den Jungen, der sich gerade darüber beugte, im Gesicht traf. Auch hier ist unklar, ob er sich zu dem Zeitpunkt überhaupt noch mit der Erziehrin unterhielt oder ob das Gespräch bereits beendet war und er seinerseits eher das Rohr „untersuchte“. Die Mutter fragte, ob dies entweder ein Wegeunfall sei bzw. Der KiGa hier nicht fahrlässig gehandelt habe. Der Kiga hatte bereits eine Verantwortung gegenüber dem nicht zur Einrichtung gehörenden Jungen abgelehnt.


Mitglied inaktiv

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Cube. Wir kennen die Gegebenheiten nicht aber "Baustelle" wäre natürlich zu sichern... Vielleicht meldet sich die Frau nochmal?


Felica

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Könnte hier so gar nicht passieren. Weil solche Sachen vor Kindern geschützt, heißt sie können nicht dran. Und weil Geschwisterkinder nichts alleine im KiGa zu suchen haben. Wenn mal eines dabei ist, dann in der Nähe des Elternteils das das andere Kind zügig abholt.


Tini_79

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ihr hatte ich gar nicht mehr gesehen, nur die beiden ersten Posts. Klingt für nach weiterer Ausschmückung des Falles, denn so hatte sie es ja am Anfang nicht beschrieben. Und wenn ihr Kind neben dem Rohr stand und mit einer Erzieherin sprach, haben die Kinder ja wohl nicht heimlich oder erst seit ein paar Minuten damit gespielt. So oder so würden Anwälte und Gericht eh die ganz genauen Umstände betrachten. Interessant wäre einfach generell, ob ein Schul oder Kitaheimweg mit kleinem Umweg/ Stop noch versichert ist.


cube

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Das war ja ein bisschen für mich das Problem: zuerst schrieb sie, ihr Sohn hätte sich an diesem Rohr verletzt, wobei das offenbar zu einem "Materiallager" (so nannte sie es) gehörte. Im weiteren Verlauf dann hörte es sich so an, als wenn die Kinder dort generell spielen dürften und das Rohr bereits öfter als Wippe benutzt hätten. Dann wieder trat das Kiga-Kind nur auf das Rohr, was ja auch zum ersten Mal so hätte passieren können. Für mein Empfinden war die ganze Geschichte in ihrem Verlauf sehr davon geprägt, das sie sich aufgeregt hat und nach einem Schuldigen gesucht hat, der die evt. Kosten übernimmt und auch nicht mehr wirklich von Fakten geprägt. An echten Fakten gab es nur: - Mutter holt Kind A von der Schule ab und geht auf dem Heimweg zusammen mit Kind A KInd B aus dem Kiga abholen - Kind A läuft zu einer ehem. Erzieherin, um sich mit dieser zu unterhalten - Kind A beugt sich über ein am Boden liegendes Rohr, ein weiters Kind tritt auf dieses und verletzt Kind A am Zahn Die offenen Fragen waren - handelt es sich wirklich um Baustellenmaterial (also mehrere umherliegende Teile), welches ungesichert war? - spielten die Kinder bereits öfter mit dem Material als Wippe, was vom Kiga geduldet wurde? - wenn ja, woher wußte die AP des? aus Erzählungen ihrer Tochter oder selbst gesehen? (daraus würde sich ja ergeben, das sie selbst hätte ebenfalls eingreifen können/müssen, wenn ihr Kind sich an eine in ihren Augen offenbar gefährliche Stelle begibt) - hat Kind A das Gespräch mit der Erzieherin bereits beendet und sich dann weiter (unbeaufsichtigt durch die Mutter) auf dem Gelände bewegt oder stand die Erzieherin daneben und hätte evt. zumindest in ihrer Aufsichtspflicht für das Kiga-Kind eingreifen können/müssen? Leider wurden diese Fragen eben nicht mehr beantwortet. Ich bezweifle auch, das sie sich hier noch einmal meldet. Schade, wo wir doch jetzt alle so neugierig sind, was aus dem Fall geworden wäre :-)


Mitglied inaktiv

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Huhu Cube, ja, dann habe ich gefühlt 75 % verpasst zu lesen :-D Danke für das Update. Schöne Tage Dir :-)


Mitglied inaktiv

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Ob ein Umweg über die Kita, um das Geschwisterkind abzuholen, noch als Schulweg gilt, das erfährt man über die BG der Schule. Einfach mal auf der Internetseite nachsehen. Außerdem kann man bei der BG anrufen und bitten, dass ein Gutachter vorbeikommt, um sich den Sachverhalt vor Ort anzusehen. Ausgeschlagene Zähne passieren leider öfters mal. Das ist nun kein seltener Fall an sich.


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