lipo310
Hallo Frau Bader, gilt die Neuregelung, dass man bei erneuter Schwangerschaft innerhalb der Elternzeit diese zu Beginn der Mutterschutzfristen vorzeitig beenden kann auch für Beamte? Wenn ja, gilt das für alle Bundesländer (Niedersachsen)? Vielen Dank und viele Grüße Linda
Hallo, ja. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Das gilt auch für Beamte! Auch wenn etliche Landesverordnungen da noch nicht angepasst sind. Kannst dich aufs BEEG berufen. Etliche Länder haben aber an ihre untergeordneten Stellen schon Anweisungen raus geschickt, dass ihren Beamtinnen die Unterbrechung der EZ "zu gewähren" ist. Such mal zB für NRW (da ist es schon seit Jahren raus), 2013 kam das für RLP. Gruß Sabine
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