Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanerkennung Wiederufen/ Freigabe zur Adoption durch Vater

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftsanerkennung Wiederufen/ Freigabe zur Adoption durch Vater

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe mal eine Frage. Kann eine Vaterschaftsanerkennung bei einem nichtehelichen Kind (Mutter hat alleiniges Sorgerecht; Vater kein Interesse) rückgängig gemacht werden obwohl die Vaterschaft nachgewiesen (mit dem Bewusstsein, dass alle Rechte und Pflichten des Vaters wegfallen - auch der Unterhaltsanspruch)? Oder gibt es die Möglichkeit dass der Kindsvater das Kind zur Adoption freigibt (gibt aber noch keinen neuen Partner der das Kind adoptieren würde - noch nicht)? Beiden Elterteile wäre es recht wenn es keine 'rechtliche' Verbindung mehr gibt... Vielen Dank im Voraus! Mfg J. Becker


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, das kann man nicht rückgängig machen 2. Einme Adoption geht nur mit (neuem) Ehemann. Der muss also schon da sein Liebe Grüsse, NB


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wenn der leibliche vater einer adoption zustimmt entfallen für ihn alle pflichten und rechte, die auf den adoptivvater übergehen. rückgängig machen kann man die vaterschaft nicht, ein kind hat IMMER mutter und vater ( außer vater unbekannt )


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Problem ist daß der Vater demnächst verschwindet ins Ausland geht und nicht auffindbar sein möchte und ohne seine Einverständnis ja keine Adoption. Besteht nicht die Möglichkeit dass er sie jetzt schon zur Adoption freigibt ohne dass ein neuer Partner da ist der das Kind adoptiert? vlg J. Becker


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Nein, das geht nicht prophylaktisch. Man hat bis zur letzten Sekunde die Chance, es sich anders zu überlegen - und das wäre ja ausgehebelt, wenn man das schon im Vorfeld pauschal erlaubt. Es könnte ja sein, daß Du einen Kerl anschleppst, den der Kindsvater als komplett ungeeignet ansieht. Ich finde es auch entwürdigend, für alle Beteiligten. Für den potentiellen Adoptivvater, der ja das Gefühl bekommen muß, daß er nur als Ersatzvater benötigt wird. Für das Kind, das wie auf dem Grabbeltisch feilgeboten wird für jede, der es haben will. Und auch für die Mutter, die doch eigentlich einen Lebenspartner für sich und nicht einen Ersatzvater für das Kind suchen sollte. Ich verstehe auch das Problem nicht wirklich. Dann soll er sich halt vom Acker machen. Tausende von Kindern wachsen auf, ohne jemals ihren Vater zu Gesicht zu bekommen. Ideal ist das nicht, aber es kommt vor und es ist völlig irrelevant, ob der Vater in Timbuktu oder in Berlin wohnt - er ist weg und kümmert sich nicht. Die Kinder werden trotzdem groß - auch wenn dann nicht irgendwann der weiße Ritter in schimmernder Rüstung auftaucht und sie adoptiert. Und FALLS doch ein Ritter aufkreuzen sollte, so ist eine Adoption trotzdem möglich. Wenn der leibliche Vater nicht auffindbar ist, dann gibt es eine öffentliche Zustellung und seine Einwilligung wird von einem Richter ersetzt, wenn er sich daraufhin nicht meldet. Ganz ehrlich, ich finde Dein Ansinnen abstrus. Mein Ex hat sich auch vom Acker gemacht und war knapp zwei Jahre nicht auffindbar - keine Adresse, kein Lebenszeichen, er hätte im Dschungel von einem Tiger gefressen sein können. Okay, er ist dann irgendwann wieder aufgekreuzt - aber in den zwei Jahren hatte ich deutlich wichtigere Dinge zu tun als mich damit zu beschäftigen, was sein KÖNNTE, FALLS ein neuer Mann in meinem Leben auftaucht, der bereit WÄRE, die Kinder zu adoptieren. Tausende von Frauen kämpfen um das alleinige Sorgerecht - und Du hast es und willst es auf Teufel komm raus loswerden, an irgendwen. Verstehe ich nicht..... Gruß, Elisabeth.


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Also ganz ehrlich, ich weiss garnicht was Sie (+emfut+) gerade von mir wollen?! Sie kennen weder mich noch die Situation, ich habe lediglich um eine fachmännische Information gebeten und keinen 'Ersatzvater' für meine Kind gesucht! Und ich gebe mein Kind damit garnicht auf dem Grabbeltisch frei ich geb dem Kind die möglichkeit einen Vater zu bekommen. Sie hat rechtlich einen Vater den sie nicht kennt obwohl er 'nebenan' wohnt und die Person die wie ein Vater für sie ist und den sie seit Geburt kennt ist eben nicht rechtlich ihr Vater und möchte es auch erst werden wenn wir irgentwann mal heiraten. Ich finde es daher ziemlich unangebracht irgentwelche Vorurteile gegen Personen auszusprechen die man überhaupt nicht kennt. Und wenn Sie keine fachmännische Antwort auf meine Frage haben dann sollten Sie es besser lassen zu antworten... Lg J. Becker


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du schriebst aber, daß es noch gar niemanden gibt, der als adoptivvater in frage kommt, auf einmal ist er da und auch noch ein potentieller heiratskandidat, frau becker! da finde ich es auch ziemlich merkwürdig, wenn man sich über ungelegte eier erkundigt. aber egal. der vater MUSS zustimmen. auf verdacht geht das nicht.


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Ich habe geschrieben dass jetzt im Moment niemand da ist der das Kind adoptiert. Hier geht es nicht um Details sondern einfach um die Frage ob es möglich ist dass ein KV sein Kind zur Adoption freigeben kann obwohl keiner da ist der es adoptiert! Ich kann doch nicht hergehen und sagen ich heirate in 3 Jahren und dann ist es nicht so. In der heutigen Zeit kann viel passieren... Ich frage mich ob Sie die Frage nicht verstanden haben?! Der Kindsvater wird weg gehen, ins Ausland und will da nicht gefunden werden da er keinen Kontakt zu dem Kind haben will (da er, wie er sagt, kein Kind hat) und auch er wäre dafür rechtlich von dem Kind getrennt zu werden. Und wenn jetzt der Fall eintritt dass ich heirate und der neue Partner das Kind adoptieren will ist dies nur mit Zustimmung möglich und dann fangen die Probleme an... Also warum das ganze nicht regeln bevor die Probleme anfangen?!


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Die Antwort war in meinem Posting und m.E. auch nicht schwer zu finden: Nein, es ist nicht möglich, jetzt schon die Zustimmung für eine potentielle Adoption in 3 Jahren zu geben. Das ist aber auch nicht nötig. Selbst wenn der leibliche Vater zu dem Zeitpunkt, wo die Adoption dann tatsächlich stattfinden soll, nicht auffindbar ist, ist eine Adoption möglich. Wenn der Vater keine zustellfähige Adresse hat, erfolgt eine öffentliche Zustellung. Wenn er dann nicht reagiert, wird seine Zustimmung ersetzt. Das geht - man staune - u.U. sogar schneller, als wenn der Mann auffindbar ist und erst überzeugt werden muß. Ich finde diese Überlegungen immer noch befremdlich - aber das ist natürlich nur meine ganz persönliche Meinung, die ich mir nicht ausreden lassen muß, die Dich allerdings auch nicht davon abhalten muß, das zu tun, was Du tun willst.


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Danke, jetzt weiss ich was ich wissen wollte :) Für einen Außenstehenden mag es durchaus befremdlich klingen da die Hintergründe ja nicht bekannt sind. Dennoch möchte ich Sie bitte demnächst keine vorschnellen Schlüsse zu ziehen,es kann nämlich durchaus vorkommen dass Sie einem Unrecht tun. Selbstverständlich können Sie Ihre Meinung haben, die möchte ich Ihnen auch garnicht strittig machen, lediglich die Wortwahl war nicht korrekt....


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