Mitglied inaktiv
Halli Hallo, Mein Partner und ich haben uns getrennt, wohnen jedoch noch zusammen, er will aber irgendwann ausziehen. Die meisten Kosten trage leider ich schon seitdem wir zusammen waren - Lebensmittel, Haushaltsdinge, Hund & seit der Schwangerschaft alles fürs Baby. Miete teilen wir uns. Nun bin ich in Elternzeit, meine Kleine ist 2,5 Monate alt. Nun wollte ich wissen, ob ich jetzt schon Unterhaltsanspruch habe, weil ich es nicht einsehe alles alleine zu zahlen. Gerade jetzt durch die Trennung wird er nun noch weniger als bisher bezahlen und das sehe ich nicht ein. Er kümmert sich auch nicht wirklich ums Kind. Muss einer erst ausgezogen sein, oder kann ich jetzt schon Kindesunterhalt oder sogar Betreuungsunterhalt (falls das so heißt) verlangen? Liebe Grüße
Hallo, man kann auch in einer Wohnung oder Haus gemeinsam getrennt wohnen. Dann ist er dem Kind und Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig. Wichtig wäre die Frage, wer im Mietvertrag steht, ich würde auf jeden Fall sehen, dass ich ihn raus bekomme. Liebe Grüße NB
Kristiiin
Also erstmal würde ich den Guten vor die Türe setzten! Solange er bei Ihnen gemeldet ist, wird es schwer zu "beweisen" dass Sie überhaupt getrennt sind. Betreuungsunterhalt hängt, soweit ich weiß, von Ihrem und seinem Einkommen ab. Ich denke, dass steht Ihnen solange Sie einen Haushalt zusammenführen (wie auch immer das faktisch aussieht) nicht zu. Auch für den Anspruch auf Kindesunterhalt, wäre es dienlich, wenn er nicht bei Ihnen wohnt. Weil so trägt er seinen Teil bei. Wie Sie selbst sagen: Er zahlt anteilig Miete. Was er sonst noch zahlt lässt sich schwer beweisen. Also hat er sein Soll im Prinzip erfüllt. (Mal rein rechnerisch: Warmmiete: 600,-€ - er zahlt 300,-€, dann wäre das evtl. sogar mehr als er Kindesunterhalt zahlen müsste...) Ob und wie er sich ums Kind kümmert und an den Lebenshaltungskosten beteiligt ist gelinde gesagt Ihr Problem, denn Sie führen einen Haushalt bzw. dulden dieses Verhalten.
vomGlückgefunden
Vielleicht wäre es hilfreich, anwaltlich (oder wie auch immer) schriftlich aufzusetzen, dass ihr getrennt seid. Ich denke, dann würde dir bestimmt auch der Kindesunterhalt zustehen und wäre via JA & Co. erstreitbar, wenn er nicht zahlt. VG
Kristiiin
Das mit dem Anwalt kostet doch auch nur unnötig. Wer sollte das übernehmen? Und ich wage auch zu bezweifeln, dass ein Anwalt sowas bestätigt. Der wohnt ja nicht bei Ihnen und prüft, wer wo zu Bett geht. Sie sind getrennt, der Mann kümmert sich nicht. Also entweder raus mit ihm oder die Sachlage akzeptieren. Eine individuelle Prüfung Ihres Status wird auch nur unnötig Zeit beanspruchen.
Strudelteigteilchen
Das mit dem Rauswerfen hat nur zwei Haken: 1. Er zahlt immerhin die halbe Miete - kann die AP die Miete denn auch ohne ihn stemmen? Und würde der Vermieter die Wohnung überhaupt an sie alleine vermieten? 2. Was, wenn der Ex einfach nicht ausziehen will? Er ist dort gemeldet, er zahlt die halbe Miete - die AP hat nicht das geringste Recht, ihn auf die Straße zu setzen.
Mitglied inaktiv
Das stimmt nur bedingt. Wenn sie alleine im Mietvertrag steht ist es ihre Wohnung. Dann kann sie ihn sehr wohl herauswerfen. Das er die halbe Miete zahlt bedeutet ja nicht das er auch offiziell im Mietvertrag steht. wenn er mit im Mietvertrag steht haben die beiden eh ein Problem. Weil dann haften sie eh beide - egal ob sie auch beide dort wohnen. Und der Vermieter muss nicht zustimmen einen aus den Mietvertrag zu entlassen. Frage ist aber wirklich ob sie die Miete alleien zahlen kann.
Mitglied inaktiv
so lange ihr noch in einer Wohnung wohnt hast du weder Anspruch auf betreuungsunterhalt, noch auf kindesunterhalt und auch nicht auf unterhaltsvorschuss. quelle: Jugendamt btdt.
Mitglied inaktiv
(Partner kann natürlich auch der Ehemann sein!), dann kannst du auch mutterseelenallein im Mietvertrag stehen und darfst ihn nicht rauswerfen...egal ob er zur miete jemals beigetragen hat oder nicht.
Kristiiin
Ja, aber sie schreibt doch, dass er ausziehen WILL. Klingt für mich, als würde sie planen alleine in der Wohnung zu bleiben, mit dem Kind. Und das mit der Miete meine ich ja so: Wäre es finanziell "sinnvoll", dass er auszieht und Unterhalt anstatt Miete zahlt.
Mitglied inaktiv
mein nochmann hat sogar vor gericht "versprochen" dass er auszieht, trotzdem hat das Drama dann noch fast ein jahr gedauert..... ausziehen WOLLEN wollen sie meistens nur, wenn sie ins nächste nest schlüppen wollen/können, wenn das nicht geht, ist der aktuellzustand dann doch sehr bequem.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe bisher nur Unterhaltsvorschuss für meine Tocher (8Monate) bekommen. Heute bekam ich einen Brief vom Jobcenter, dass der Vater nach jetzigem Kenntnisstand zu Zahlungen von 225€ für meine Tochter und 215€ für michin der Lage war. Ich bekomme vom Jobcenter 195€. Jetzt schreiben sie, dass sie den Unterhalt in der Höhe der Soziallei ...
Hallo Frau Bader, muss der Kindsvater Unterhalt für die Mutter seines unehelichen Kindes zahlen, wenn sie nach der Geburt ein Jahr in Elternzeit ist und während dieser Zeit Elterngeld bekommt? Wenn ja, wie hoch ist der Anspruch und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Hallo Frau Bader, was muss man unternehmen bzw. muss man etwas unternehmen, wenn die Unterhaltsschulden (Kindesunterhalt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes) vom Kind eingefordert werden wollen? Die Mutter hatte Vollstreckungstitel usw. aber ab 18 gehen diese ausstehenden Beträge auf das Kind über und wie können diese geltend gemacht werden? Muss ...
Hallo Frau Bader, mein Exmann und ich haben ein gemeinsames Kind, 6 Jahre. Seit Beginn der Trennung zahlt der den Mindestsatz an Kindesunterhalt. Zum Beginn des neuen Lebensjahres unseres Kindes wurde auch der Unterhalt automatisch von ihm angepasst laut Tabelle. Wir sind beide voll Berufstätig. Mein Exmann ist letztes Jahr im Sommer zu sein ...
Hallo Frau Bader, ich habe mit meinem Ex-Ehemann zwei Kinder, die inzwischen 19 und 14 Jahre alt sind. Wir sind seit zehn Jahren geschieden, er hat nie auch nur einen Cent Unterhalt gezahlt und wohnt in Großbritannien. Folgende Auskunft bekam ich soeben: Obwohl das große Kind inzwischen volljährig ist und ich somit nicht mehr ihr gesetzliche ...
Guten Abend Frau Bader, es geht um folgendes.. Ich habe eine 7 jährige Tochter mit meiner Exfreundin für die ich natürlich Unterhalt zahle. Nun bin ich seit mehreren Jahren in einer neuen Beziehung und möchte demnächst heiraten und gerne noch ein Kind bekommen. Meine Verlobte promoviert und arbeitet als wissenschaftl. Mitarbeiterin an der Uni und ...
Hallo Frau Bader, stehen einer alleinerziehenden Frau mit Kind durch Samenspende Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss oder Erstattung der Kitagebühren zu? Könnte sie bei der Antragstellung die Wahrheit angeben oder ist da mit Problemen zu rechnen?
Frage: ich lebe in scheidung, scheidung eingereicjt durch anwalt vom nochehemann ich bin schwanger von anderem mann kind kommt im august scheidung bis dahin wohl nicht durch also ehemann wahrscheinlich rechtlicher vater ich habe mit meinem ehemann auch ein kind (5 jahre alt) er zahlt mir unterhalt momentan Trennungsunterhalt. erlis ...
Hallo Frage für einen Freund, er hat seit Jahren leider keinen Kontakt zu seinem Kind. Das Jobcenter fordert einmal im Jahr seine Abrechnungen ein, rechnet neu und sendet ihm die Zahlsumme die er direkt an die Mutter überweist. Nun kam vor ein paar Monaten ein Brief dass der Unterhaltsanspruch nicht belegt wird, die Mutter auf keine Briefe reag ...
Guten Tag, ich war mit meiner Lebenspartnerin 13 Jahre zusammen, habe dementsprechend auch das von Ihr mitgebrachte Kind groß gezogen (13 Jahre alt). Da Sie leider vor einigen Wochen an einer schweren Krankheit verstorben war, bin ich jetzt der gesetzliche Vormund. Dies war jetzt der Gerichtsbeschluss. Der leibliche Vater hatte nur sporadischen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I