Aimee2010
Hallo. Sollte ich kinderzuschlag Bekommen, wie wird das auf den Unterhalt angerechnet? Ich bekomme von dem Kindsvater Unterhalt bezahlt, wieviel darf er dann abziehen? Lg
Hallo, Unterhalt zählt als Einkommen des Kindes und wird zu 45 % angerechnet. Genaues dazu mit Beispielrechnungen bei der Familienkasse: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiZ-bO7gMrrAhVHqaQKHROnB10QFjABegQIChAE&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fdatei%2Fkiz2-merkblattkinderzuschlag_ba015395.pdf&usg=AOvVaw3DwBIuFqYEBKAJkp27_Dcl Liebe Grüße NB
la-floe
moin, es geht um Kinderzuschlag, nicht um den Kinderbonus? Dann darf er gar nichts abziehen. floe
Aimee2010
Ja um den Kinderzuschlag, nicht um den kinderbonus der im September/Oktober ausgezahlt wird.
Sternenschnuppe
Mit Kindergeld und Unterhalt hat das Kind genug Einkommen. Daher wird dieser in der Regel abgelehnt wenn Unterhalt gezahlt wird.
la-floe
Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet und der Unterhalt nur zu 45% (ich glaube, es waren 45%, früher waren es mehr). Deswegen kann die TO sehr wohl Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Es lohnt sich in jedem Fall das prüfen zu lassen. floe, die Kinderzuschlag bekommt
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