sanni_nanni
Sehr geehrte Frau Bader, der Vater unserer Kinder (1 und 4) und ich haben uns getrennt. Wir haben schon lange keine richtige Liebesbeziehung mehr, doch nun hat er seit ca sechs Wochen ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau. Ich habe von ihm verlangt auszuziehen (gemeinsamer Mietvertrag) , doch er will das nicht, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen (verdient schlecht). Ich selber würde gerne mit den Kindern ausziehen, aber habe Schwierigkeiten eine Wohnung zu bekommen (bin in Elternzeit ohne Einkünfte, keine Sozialhilfe, da kleines Vermögen von meinen verstorbenen Eltern). Die Situation ist für mich unerträglich. Er zahlt jetzt nur noch die Hälfte der Miete, Strom, Internet und die Hälfte der Kita Gebühren für den Großen. Essen für die Kinder und alles Sonstige für Ausflüge, Eis etc zahle ich. Er hat Schichtdienst. In der Woche wo er Spätdienst hat bringt er den Großen hin (nur Hinbringen, alles weitere wie zb Brotdose mache ich). Die Nachmittage verbringe ich mit den Kindern. Bei Frühdienst holt er den Großen zweimal in der Woche ab und verbringt den Nachmittag mit ihm. Die Kleine nimmt er nie (mit). Am Wochenende haben wir sonst alle etwas gemeinsam unternommen, das mache jetzt nur noch ich. Er will nichts mit den Kindern unternehmen. Er macht keine Windeln, kocht nicht, bringt sie nicht ins Bett etc. Ich koche und wasche nicht mehr für ihn und rede nur das Nötigste, meist wenn es um die Kinder geht. Er fängt an mich vor den Kindern schlecht zu machen (Mama kann nix, macht nix ..). Bin zwar auch nicht mehr die Freundlichste aber die Kinder lasse ich außen vor. Ich bin mit Hochdruck dran eine Wohnung zu finden. Die Frage, die sich mir jetzt stellt ist, ob er nicht trotzdem Unterhalt zahlen müsste obwohl wir in einer gemeinsamen Wohnung leben? Er zahlt ja praktisch außer Miete nichts und kümmert sich herzlich wenig um die Kinder. Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Was kann ich konkret machen? Wenn er trotzdem zahlen müsste, würde ihn das vielleicht unter Druck setzen, dass er endlich auszieht. Mit freundlichen Grüßen sanni_nanni
Hallo, zu aller erst einmal ist es wichtig, dass die Kinder den Lebensmittelpunkt bei Ihnen haben. D.h., dass sie sich tatsächlich wesentlich mehr um die Kinder kümmern als er, sonst versucht er, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Ansonsten würde ich Ihnen raten, möglichst schnell eine neue Wohnung zu beziehen, vielleicht wäre es eine Lösung, vorübergehend mit den Kindern ins Frauenhaus zu ziehen. Solange sie mit ihm zusammen einem Haushalt leben, ist es schwierig, Unterhalt zu bekommen, zumal er sowieso schlecht verdient. Ein weiteres erhebliches Problem, dass sie haben, ist, dass sie den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet haben. Er muss auch gemeinsam gekündigt werden. Sonst bleiben Sie Schuldner der Miete. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ich habe es in ähnlicher situation versucht, bin aber gescheitert. sei froh, dass er zur miete beiträgt, war bei mir nicht der fall. an deiner stelle würde ich mir rasch einen job suchen und dann eine wohnung. pass aber auf, dass er aus kostengründen den spiess nicht umdreht und das aufenthaltsbestimmungsrecht für die kinder beantragt! vergiss auch die nicht-kümmerargumentation! interessiert keine maus!
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