Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umgang Urlaub

JaNie

Hallo Frau Bader, der Umgang ist gerichtlich geregelt (2 Mal wöchentlich je 3 Stunden), beinhaltet jedoch keine Urlaube.Im Sommer habe ich 2 Wochen Urlaub geplant, der Kindsvater wurde über den Zeitraum informiert.Für meinen letzten Urlaub droht Ordnungsgeld,da ich ihn nicht um Erlaubnis gefragt habe(Absprachen sind nicht möglich,Hintergrund häusliche Gewalt etc,verbietet Urlaub generell).Kann ich formlos eine Einverständniserklärung aufsetzen oder was habe ich für Möglichkeiten einer Strafe für Urlaub vorzubeugen?Jugendamt verweist direkt aufs Gericht und hilft nicht.


Hallo, einvernehmliche Verlegung des Umgangs klappt nicht? Dann würde ich es tatsächlich gerichtlich regeln lassen. Liebe Grüße NB


Neverland

Lass es doch gerichtlich klären. Ordnungsstrafe muss du da nicht befürchten, wenn du den Vater ausreichend frühzeitig informiert hast und im Idealfall ihm sogar noch Ersatzzeiten oben drauf gepackt hast. Ich würde den einfach nett anlächeln, mich innerlich vor Lachen auf den Boden wälzen und den toben lassen. Der Richter wird es wohl - wenn deine Schilderunge stimmen - genauso handhaben. Um Erlaubnis fragen musst du ihn überhaupt nicht. In deiner Umgangszeit darfst du machen was du möchtest. Er im übrigen auch - wenn ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt. Ausnahme ist lediglich wenn du meinst Urlaub in irgendwelchen Kriesengebieten machen zu müssen. Das JA wird an das Gericht verweisen weil das Kindergarten ist was da bei euch läuft. Nichts für ungut, auch wenn du das nun sicherlich nicht hören willst. Du solltest lernen deine Rechte und deine Pflichten zu kenne und diese auch umzusetzen. tritt soveräner auf und der Hampelmann wird irgendwann mit seinen Machtspielen aufhören. Aktuell weiß er, er kann es, weil du da mitmachst.     


JaNie

Das Ordnungsgeld gegen mich ist beschlossen, ich werde in Beschwerde gehen.Begründung vom Richter ist,dass ich den Termin mit KV hätte abstimmen müssen(der mir generell Urlaub verbietet) Übergaben sind begleitet,der Träger hatte keine Kapazitäten für Ersatz, daher ist ein Umgang ausgefallen(so ist bei Krankheit etc laut aktuellem Vergleich auch der Ablauf) Umgangsverfahren läuft schon,ich warte nur auf den Termin.Unser Sommerurlaub ist halt aber schon fest und ich hab Angst jetzt das nächste Ordnungsgeld zu riskieren.


JaNie

Wenn der Träger sagt es gibt keine Kapazitäten für Ersatz,sind mir die Hände gebunden.Der Kindsvater akzeptiert eben kein Nein und verbietet daher Urlaub generell.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader! Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage! Wenn möglich würde ich gern noch eine Frage zur Verfahrensweise bezüglich des Umgangs des Kindesvaters bei Urlaub der Kindesmutter mit Kind wissen. Ich fahre mit unserem Kind zwei Wochen in den Urlaub. Das ausfallende Wochenende mit dem Vater wird ersetzt. Die Frage ist nu ...

Unser Sohn ist 6, in der Schule. Umgang wurde über das Gericht geklärt seit einem dreiviertel Jahr. Auch der Urlaub/ Ferien. Bisher hat er aber keinen Ferientermin umgesetzt. Sommerurlaub zwei Tage vorher abgesagt. Angeblich wegen des kaputten Autos. Herbstferien hat er garnicht erwähnt, also ist sie umgangen. Per Gericht hatte er eigentl ...

Hallo Frau Bader, Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und der Umgang wurde gerichtlich festgelegt. Alle 2 Wochen am Wochenende und 1x unter der Woche. Unser Kind lebt bei mir. Ich würde gerne mit unserer gemeinsamer Tochter in den Herbstferien in die Türkei verreisen. Benötige ich hierfür eine Vollmacht des Vaters? Hinzu käme dass wir an de ...

Vielen Dank! Das bedeutet also, den Vater selbst z.B. über ein Musterformular zur Zahlung des Unterhalts aufzufordern ist nicht dasselbe wie Unterhalt über JA / Anwalt geltend zu machen? Also so ein selbstverfasstes Schreiben hätte keine Bedeutung?  Unterhaltsvorschuss kann man dann also auch nicht bekommen? Dankeschön!   

Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...

Hallo, Ich arbeite im öffentlichen Dienst (falls das wichtig ist). Im April 2022 bin ich ins Beschäftigungsverbot geschickt wurden. Am 26.10.2022 kam dann der kleine Mann zur Welt und ich bin nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit gegangen. Diese geht noch bis Oktober 2024. Im Mai 2024 hab ich mit reduzierter Arbeitszeit in meiner Elternzei ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde.  Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...

Hallo, meine Tochter 7 Jahre war 1 Woche beim Vater zum Umgang. Beim Umgang kam es zu einem Reitunfall, was Perser erstmal passieren kann. Der Vater informierte mich jedoch nicht darüber und ging auch nicht zum Arzt, obwohl meine Tochter über Schmerzen klagte,Tage lang. Nun war ich heute beim Kinderarzt, da sie immer noch Schmerzen hat. Es gab ein ...

Hallo Frau Bader, mein 7 jähriger Sohn lebt fast in einem Wechselmodell bei mir und dem Vater. Er ist zu 60% bei mir und zu 40% beim Papa. Wir leben in der gleichen Stadt. Unser Sohn geht hier zur Schule, die nah an meiner Wohnung liegt. Nun hat mir mein Sohn erzählt, der Vater habe ein Haus in einem Dorf 30km weit weg gekauft und werde dort ...

Hallo Frau Bader, Kurz zur Situation: ich werde um den 18.5. Rum Vater. Allerdings fange ich am 1.1. Einen neuen Job bei einer Zeitarbeitsfirma an. Probezeit: 6 Monate bis 30.6. Mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Vertrag kommt diese Woche zur Unterschrift via Post. Arbeitsvertag ist unbefristet.  Frage 1: Wie erkläre ich taktisch sinnvoll den ...