JaNie
Hallo Frau Bader, der Umgang ist gerichtlich geregelt (2 Mal wöchentlich je 3 Stunden), beinhaltet jedoch keine Urlaube.Im Sommer habe ich 2 Wochen Urlaub geplant, der Kindsvater wurde über den Zeitraum informiert.Für meinen letzten Urlaub droht Ordnungsgeld,da ich ihn nicht um Erlaubnis gefragt habe(Absprachen sind nicht möglich,Hintergrund häusliche Gewalt etc,verbietet Urlaub generell).Kann ich formlos eine Einverständniserklärung aufsetzen oder was habe ich für Möglichkeiten einer Strafe für Urlaub vorzubeugen?Jugendamt verweist direkt aufs Gericht und hilft nicht.
Hallo, einvernehmliche Verlegung des Umgangs klappt nicht? Dann würde ich es tatsächlich gerichtlich regeln lassen. Liebe Grüße NB
Neverland
Lass es doch gerichtlich klären. Ordnungsstrafe muss du da nicht befürchten, wenn du den Vater ausreichend frühzeitig informiert hast und im Idealfall ihm sogar noch Ersatzzeiten oben drauf gepackt hast. Ich würde den einfach nett anlächeln, mich innerlich vor Lachen auf den Boden wälzen und den toben lassen. Der Richter wird es wohl - wenn deine Schilderunge stimmen - genauso handhaben. Um Erlaubnis fragen musst du ihn überhaupt nicht. In deiner Umgangszeit darfst du machen was du möchtest. Er im übrigen auch - wenn ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt. Ausnahme ist lediglich wenn du meinst Urlaub in irgendwelchen Kriesengebieten machen zu müssen. Das JA wird an das Gericht verweisen weil das Kindergarten ist was da bei euch läuft. Nichts für ungut, auch wenn du das nun sicherlich nicht hören willst. Du solltest lernen deine Rechte und deine Pflichten zu kenne und diese auch umzusetzen. tritt soveräner auf und der Hampelmann wird irgendwann mit seinen Machtspielen aufhören. Aktuell weiß er, er kann es, weil du da mitmachst.
JaNie
Das Ordnungsgeld gegen mich ist beschlossen, ich werde in Beschwerde gehen.Begründung vom Richter ist,dass ich den Termin mit KV hätte abstimmen müssen(der mir generell Urlaub verbietet) Übergaben sind begleitet,der Träger hatte keine Kapazitäten für Ersatz, daher ist ein Umgang ausgefallen(so ist bei Krankheit etc laut aktuellem Vergleich auch der Ablauf) Umgangsverfahren läuft schon,ich warte nur auf den Termin.Unser Sommerurlaub ist halt aber schon fest und ich hab Angst jetzt das nächste Ordnungsgeld zu riskieren.
JaNie
Wenn der Träger sagt es gibt keine Kapazitäten für Ersatz,sind mir die Hände gebunden.Der Kindsvater akzeptiert eben kein Nein und verbietet daher Urlaub generell.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage! Wenn möglich würde ich gern noch eine Frage zur Verfahrensweise bezüglich des Umgangs des Kindesvaters bei Urlaub der Kindesmutter mit Kind wissen. Ich fahre mit unserem Kind zwei Wochen in den Urlaub. Das ausfallende Wochenende mit dem Vater wird ersetzt. Die Frage ist nu ...
Unser Sohn ist 6, in der Schule. Umgang wurde über das Gericht geklärt seit einem dreiviertel Jahr. Auch der Urlaub/ Ferien. Bisher hat er aber keinen Ferientermin umgesetzt. Sommerurlaub zwei Tage vorher abgesagt. Angeblich wegen des kaputten Autos. Herbstferien hat er garnicht erwähnt, also ist sie umgangen. Per Gericht hatte er eigentl ...
Hallo Frau Bader, Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und der Umgang wurde gerichtlich festgelegt. Alle 2 Wochen am Wochenende und 1x unter der Woche. Unser Kind lebt bei mir. Ich würde gerne mit unserer gemeinsamer Tochter in den Herbstferien in die Türkei verreisen. Benötige ich hierfür eine Vollmacht des Vaters? Hinzu käme dass wir an de ...
Hallo Frau Bader, Kurz zur Situation: ich werde um den 18.5. Rum Vater. Allerdings fange ich am 1.1. Einen neuen Job bei einer Zeitarbeitsfirma an. Probezeit: 6 Monate bis 30.6. Mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Vertrag kommt diese Woche zur Unterschrift via Post. Arbeitsvertag ist unbefristet. Frage 1: Wie erkläre ich taktisch sinnvoll den ...
Hallo Fr. Bader, zur Umgangsausgestaltung hört und liest man immer nur: individuell, von vielen Faktoren abhängig etc. Könnten Sie mir aus Ihrer Erfahrung heraus bitte trotzdem ungefähr sagen, was - im schlimmsten Fall ein Gericht - für ein 3-jähriges Kind festlegt? Also Häufigkeit und Dauer? Es muss doch Richtwerte geben, die sich auf d ...
Vielen Dank für ihre Antwort (siehe unten), das hilft mir sehr. Ich habe gleich noch eine Anschlussfrage: Würde das Gericht ihm dieses jedes 2. Wochenende + evtl. einen Tag unter der Woche auch zusprechen, obwohl ich mich vor der Trennung um alles, was das Kind betrifft, allein gekümmert habe, er extrem aggressiv (aber kein Schlagen) ist und ...
Hallo Fr. Bader, der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht. Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...
Der Vater meiner Tochter möchte plötzlich nach 5 Jahren seine Tochter sehen. Es gibt einen Gerichtsbeschluss von 2019, dieser besagt das er sie 2 mal die Woche über den Kinderschutzbund sehen darf. Er hat das Umgangsrecht nie wahrgenommen. Hat dieser Beschluss noch seine Gültigkeit ? In dieser Form ? Sie kennt ihn nicht und er hatte damals ein ...
Hallo ich wollte mit einem Freund meinem Sohn und seinem 9 jährigen Sohn ins Schwimmbad gehen. Nach langem hin und her sagte er das er sich nicht sicher sei ob er das darf, weil er 2022 auf Bewährung wegen sexual Delikt an einem Kind verurteilt wurde ( nicht sein eigener Sohn). Was genau schreibe ich aber gier nicht öffentlich. Er hat kein Sorgere ...
Hallo! Wie sieht es denn so richtig aus mit dem Urlaub für die Elternzeit? Ich habe schon so viele Artikel usw. gelesen und weiss immer noch nicht so genau. Ich weiss, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, alles schön und gut. Dann habe ich gelesen, er darf das nicht einfach so machen, muss mich darüber informieren. Aber wie? Wann? Ich bin sc ...