lolorossi
Liebe Frau Bader, Ich bin in Folgender Situation. Ich habe mein Referendariat als Lehrerin im Februar begonnen und bin nun theoretisch im Zweiten Semester. In den Sommerferien allerdings in den Mutterschutz gekommen. Mein Stichtag ist am 18.9. D.h. dass ich bis Mitte Ende November im Mutterschutz sein werde. Nun würde ich gerne danach mein Referendariat weiter machen. Ich werde im Vollzeit Referendariat bleiben müssen da ich nicht wechseln darf. D.h. ich habe eine 40 Std. Stelle. Allerdings würde ich nur 12 Stunden (laut Vorgabe im Referendariat) unterrichten. Der Rest ist Vorbereitungs-und Nachbereitungszeit so wie Seminarzeit. Jetzt lese ich immer wieder, dass ich pro Tag 1 Stunde fürs Stillen freigestellt bekommen muss. D.h. für mich, dass ich nur noch 7 Stunden unterrichten dürfte, da diese Freistellung nicht so gelegt werden darf, dass ich etwas nacharbeiten muss. Wenn die Stillstunden also in der Vor oder Nachbereitungszeit ist oder Seminarzeit müsste ich das ja irgendwann anders nachholen. Sehe ich das richtig? Gibt es dazu irgendwelche offiziellen Regelungen? Für Referendare (lehrer im Vorbereitungsdienst)? Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, da ich an anderen Stellen keine Antworten bekomme. Beste Grüße Lolorossi
Hallo, § 7 MuSchG: Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird. Für die Zeit, in der Sie in der stillen, sind Sie freizustellen. Stillzeiten werden nicht nachgearbeitet. Es ist aber auch nicht so, dass Ihnen 7 Stunden/Woche zustehen und Sie deshalb an einem Tag mit 7 Std nicht kommen brauchen. Nur an Tagen, an denen Sie ind er Schule sind, stehen Ihnen diese Freistellungen jeweils bis zu 1 Std/tag zu. Da die Zeit außerhalb der Schule frei von Ihnen verfügt werden kann, bedarf es dafür keine Stillfreistellung. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Guten Morgen, ich an deiner Stelle würde mich an den Personalrat deiner Schulform wenden. Aus welchem Bundesland kommst du? Das TZ-Referendariat ist eigentlich im Gesetz verankert und feste Möglichkeiten der Ausbildung.
Lena_1922
Schau mal bei der GEW - schullexikon/stillzeit - ansonsten hilft das offene Gespräch mit der Schulleitung - vielleicht mußt du gar nicht auf den Recht pochen, sondern ihr findet eine einvernehmliche Lösung, die für alle paßt - 12 Stunden sind ja nicht viel - je nach Verteilung mußt du in der Zeit gar nicht abpumpen/stillen
Ally79
Ich habe eine Referendarin als Mentorin betreut, die nach dem Mutterschutz direkt wieder eingestiegen ist. Sie hat im Stundenplan Stillpausen eingeplant bekommen. Die eigentliche Wochenstundenzahl mit Unterricht wurde nicht verringert. Die Stillpause steht einem ja erst nach einer bestimmten Arbeitszeit zu. So war sie eben jeden Tag mit weniger Stunden geplant. Ihre 13 Wochenstunden wurden auf 4 Tage (Seminartag ausgeplant) verteilt. Das war hier rechtlich so ok. (BW)
lolorossi
Vielen Dank für die Antworten, nein, ich hatte nicht gedacht, dass ich 7 Stunden frei bekomme, sondern dass wenn ich Vollzeit arbeite pro Tag eine Stunde Stillzeit bekomme. Bei einer 5 Tage Woche sind das 5 Stunden. Da ich an Tagen an denen ich eventuell nicht zur Schule muss entweder Seminare habe oder Unterricht vorbereiten oder nachbereiten muss steht mir die Zeit nicht frei zur Verfügung. Wenn ich da Stillpausen einlegen muss, muss ich die Vor- und Nachbearbeitungszeit so wie Seminarzeit in den Abendstunden oder am Wochenende nacharbeiten. Dies soll aber laut Mutterschutzgesetz nicht der fall sein. Einzige Möglichkeit diese Zeiten nicht nach zu arbeiten wäre somit die Kürzung der Wochenstundenzahl. Nein 12 Stunden sind nicht viel. Im Referendariat in dem man noch Seminare Refelxionszeiten, Module, Lehrertrainings Hospitationen und Beratungsgespräche hat füllt sich der Stundenplan doch ganz schnell. Auch wenn es nur 12 Stunden sind hat man mindestens eine 40 Stundenwoche. Was das Referendariat in Teilzeit angeht. Ich glaube es geht nur in einigen Bundesländern. In Hamburg ist es auch möglich aber nur zu Beginn des Referendariats. Hier darf man nicht wechseln. Vielen Dank auch für den Erfahrugsbericht von einer Anderen Refernedarin die es mit Säugling und in Vollzeit ohne Stundenkürzung geschafft hat. DAs macht Hoffnung. Ich glaube auch fast, dass es einfacher ist sowas durchzuziehen mit Säugling. Allerdings habe ich auch noch einen 2,5 Jährigen. Der ist nicht so tolerant wenn ich am SCchreibtisch sitze. Wenn er da ist ist arbeiten unmöglich. Ich werde mich noch mal mit dem Personalrat und auch der Schule beraten welche Möglichkeiten es gibt. Ich hatte schon mit verschiedenen Stellen Kontakt aber irgendwie scheint keiner so richtig für meine Fragen zuständig zu sein und es gibt wohl auch keine klare Regelung für Referendare. JEdenfalls habe ich grade diesen Eindruck. VG lolorossi
desireekk
Hallo, Vorne weg: ich bin bei beiden Kindern direkt wieder nach acht Wochen eingestiegen, habe beide Kinder über ein Jahr gestillt, meine Arbeitsstätte über 100 km von zu Hause weg. Ich habe jetzt noch nicht so genau verstanden, wo dein Problem ist. – Hast du Sorge, dass du nicht abpumpen kannst/stellen kannst während der Arbeitszeit? Dass du da keine Pause dafür findest – hast du Sorge, dass du dein Arbeitspensum nicht schaffst in 40 Stunden minus 5 Stunden Stillzeit? Wenn das Erstere: sprich mit der Schule, damit sie dich hoffentlich so einplanen können, dass du zwischendurch einen kurzen Moment hast, um abzupumpen. In zweiteres: Mei, wenn man das Pensum nicht in der vorgegebenen Zeit schafft, dann muss man eben etwas länger arbeiten. Gerade dann, wenn man noch im beruflichen Aufbau ist. Weißt du, wenn man möchte, dann geht ganz viel. Ich war zweimal schwanger, danach jeweils ein Jahr stillen…, etc. Und trotzdem war ich auf Dienstreisen über Nacht, bin teilweise am Tag über 500 km gefahren, habe teilweise im Auto an einem ruhigen Ort abgepumpt. Ich sage nicht, dass du das so machen musst, aber wenn man eine Lösung finden möchte, dann geht das schon. Auch wenn die eventuell nicht immer strikt auf Prinzipien beruht. Ich habe damals mit meinem Vorgesetzten eine sehr flexible Lösung für meine Stillzeiten gefunden, die in der Lösung, die wir hatten, so nicht im Gesetz stand, aber uns beiden am besten geholfen hat. Aber gerne Kannst du noch mal erklären, wo genau jetzt das Problem für dich sitzt… VG D
roza_soza
Ich finde, da ist ein Denkfehler in der Rechnung. Wenn man statt 12 h nur 7 h unterrichtet, hat man doch effektiv auch noch die Vorbereitungszeit für diese fünf Unterrichtsstunden gespart. Also man würde viel mehr als fünf Stunden freigestellt werden. Wenn überhaupt müsstest du überlegen, wie viel Zeit die Vor- und Nachbereitung einer Stunde dauert und das in die fünf Stunden mit einrechnen. Also auf mehr als 2 maximal 3 Stunden weniger unterrichten würde ich da nicht kommen. Wenn das überhaupt möglich wäre...
lolorossi
Hallo D danke erstmal für deine Antwort. Ja, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ich habe schon ganz andere Sachen gemacht. Es geht mir aber nicht rein darum, was geht, sondern um die Regelung, die es in meinem Fall an meinem Institut nicht zu geben scheint. Dies habe ich versucht in Erfahrung zu bringen, es gibt aber anscheinend keine Antworten. Ich fange in 2 Wochen wieder an und weiß nicht, wie ich arbeiten werde. (Weder wie viel, noch wann, noch was für Klassenstufen, das ist aber noch eine andere Baustelle). Das ist eben blöd, klar kann ich auch einfach alles ohne Mutterschutz machen, da frage, ich mich aber, wo die Gleichstellung ist (die es auch mit Regelung nicht gibt, wie ich jetzt am eigenen Leib erfahren muss). Das kann es ja aber nicht sein...als Frau Klappe halten und sich kaputt machen, weil es geht ja schon irgendwie. Muss aber jeder für sich selbst wissen, Verstehe ich das richtig, dass du mit zwei Kleinkindern bzw. Kleinkind und Baby das Referendariat weiter gemacht hast? Wenn das so easy war, macht mir das ja Mut. Ich bin allerdings nicht so der Überflieger, was so eine "Ausbildung" angeht und da sind schon viele auch ohne Kinder, geschweige denn zwei Kleinkindern dran zerbrochen. Was meinst du denn aber mit Dienstreise? Meinst du eine Klassenreise? Wie hast du das mit Baby gemacht? Das hast du ja sicherlich nicht mitgenommen, oder? Da musst du doch auch irgendwie abgepumpt haben. Es ist ja alles kein Ding, wenn es Regelungen gäbe, die man mir sagen könnte und die auch gesetzeskonform sind. Darum geht es mir hauptsächlich. Ich habe leider bis heute keine Antworten, und ja ich bin mit 3 Instituten, Gewerkschaft, Personalrat, 3 Seminarleitern, Schulen etc. inzwischen im Gespräch gewesen diesbezüglich. Ich werde mich jetzt erstmal überraschen lassen müssen. ;)
lolorossi
ja, der Denkfehler ist mir auch irgendwann aufgefallen. Auf genau die Zeit bin ich auch gekommen :) Die Regelung fänd ich auch super. K.A. aber wie es jetzt in mittleriweile nurnoch 11 Tagen letzendlich aussehen wird. Ich gebe nach einem Jahr nachforschen und nachfragen wie der Weidereinstieg bei mir aussehn wird allerdings auf. Es ist alles vergebene Leibesmühe. Ich habe jetzt tatzächlich ein Jahr verschwendet um Antworten zu bekommen und keiner kann etwas sagen. Es gibt kein Konzept und ich habe bis heute keins, bin mal gespannt wie es weitergeht. Danke aber für deine Überlegung, habe es leider erst jetzt gesehen. VG