Failte
Hallo Frau Bader, leider gibt es das Forum "Steuern" nicht mehr, daher stelle ich meine Frage am ehesten an Sie: Ich habe gelesen, dass man Schulgeld für private, staatlich anerkannte Schulen mit bis zu 30% von der Steuer absetzen kann. Das Schulgeld auf unserer konfessionellen Schule ist aber nicht arg hoch (47 EUR), ich bin aber aus beruflichen Gründen auf den Nachmittagshort angewiesen, der mit monatlich 150 EUR zu Buche schlägt. Kann man diese Kosten der Nachmittagsbetreuung auch steuerlich absetzen? Mein Arbeitgeber übernahm früher die Kiga-Gebühren - für uns beide ein Vorteil, da steuerfrei. Kann er auch die Schul- UND Hortkosten übernehmen (klar - für mich als AN zu versteuern - aber für ihn als Betriebskosten absetzbar? Oder sind nur die reinen Schulgebühren für ihn absetzbar?). VG Failte
Hallo, sorry, bin kein Steuerberater Lieeb Grüsse, NB
Pamo
Lustig, ich habe mich gerade in der letzten Stunde mit dem Thema beschäftigt. Hier meine Erkenntnisse: Bei deiner Steuererklärung trägst du die Betreuungskosten hier ein: Anlage "Kind", Nr. 11 "Kinderbetreuungskosten Zeile 67 bis 74: Kosten für Kindergarten, Haushaltshilfe, Kita, Hort, Au-pair, Krippe oder Tagesmutter, die Sie steuerlich geltend machen können. Riesenvorteil: Ab 2012 müssen Sie nicht mehr begründen, warum Kinderbetreuung sein musste (wie Beruf, Krankheit). Das Kind darf nur nicht älter als 14 Jahre sein. Sie können dann zwei Drittel von 6000 Euro, also maximal 4000 Euro, pro Jahr und Kind als Sonderausgaben absetzen. Wichtig: Sie benötigen auf Nachfrage des Finanzamts eine Rechnung und den Kontoauszug. Barzahlung wird nicht anerkannt." http://www.bz-berlin.de/ratgeber/steuererklaerung/steuer-2012/anlage-kind-mit-nachwuchs-steuern-sparen-article1650368.html
Julisa
Also mein Steuerberater macht sowohl Kita als auch Hortkosten bei der Steuererklärung geltend. Das sind Kinderbetreuungskosten die kannst du absetzen.
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