Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte gegen das Jugendamt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Rechte gegen das Jugendamt

Mamabärin13

Beitrag melden

Hallo Ich Versuche es kurz zu halten ist aber etwas kompliziert Mein kleiner (heute 7) war von 2014/2015 2 Jahre bei der Tagesmutter, aus welchen Gründen auch immer gab es anscheinend Probleme bei der Zahlung, ich wurde darüber aber nicht informiert. Mit 3 Jahren war das vorbei, bis Anfang dieser Woche habe ich zu diesem Thema nichts mehr gehört. Am Montag dieser Woche war plötzlich mein Konto gesperrt (sollte mit 1770€ belastet werden war aber dank Teilzeitjob nicht ausreichend gedeckt deswegen wurde es gesperrt) und das Konto meines Lebensgefährten (Vater des Kindes) mit eben dieser Summe belastet das auch er durch zahlen von Versicherungen etc nun ohne Geld da steht. Auf Nachfrage wurden dann gesagt das es um die einmalige Summe von 1770 € geht auf Grund ausstehender Zahlung (welche genau konnte man uns noch nicht sagen das mit der Tagesmutter spekulieren wir nur wissen es aber nicht genau). Mich würde interessieren ob ich gegen das Vorgehen des Jugendamtes vorgehen kann nicht direkt gegen die Rechnung (wobei wir einen Gerichtsvollzieher zählen sollen der nie bei uns war oder vom dem wir je was bekommen haben) sondern die Art die Sperren mehr oder weniger beide Konten von uns aprupt nach 5jahren und zwar beide obwohl nur einmal die Summe zu zahlen ist und gehen das Risiko ein das eine 3 köpfige Familie ohne Geld und vll auch essen da stehen weil so eine Aufhebung der Sperrung des Kontos ist erst am kommenden Montag vollzogen. Ich finde das sehr fragwürdig die sollen ja z Wohle des Kindes entscheiden ist ein hungriges Kind der Sinn.? Hab ich da irgendeine Chance das ich mir das so nicht gefallen lassen? Und das das anderen Familien mit weniger Glück (Geld) nicht auch passiert. Es geht nicht drum nicht die Summe zu begleichen (ist bereits passiert) sonderngegen die Art und Weise und vll auch gegen das Zahlens eines Gerichtsvollzieher der nie bei uns war wir also auch nicht reagieren konnten. Achja sind seit 2015 konstant bei der selben Adresse gemeldet man hätte uns finden können . Ich hoffe sie können mir helfen, Mamabärin13


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, seien Sie mir nicht böse, aber das kann ich so nicht glauben. Kein Amt pfändet, ohne dass vorher zahlreiche Mahnungen und Zahlungsaufforderungen mit Forderungsaufstellung stattgefunden haben. Ob die Forderung dem Grunde nach berechtigt ist, kann ich auf die Ferne nicht feststellen. Liebe Grüße NB


Berlin!

Beitrag melden

1. Ihr haftet für so eine Zahlung als sog. Gesamtschulderinnen, von jedem von Euch kann die GESAMTE Summe verlangt werden. 2. Das ihr weder vom JA, weder vom GV noch davon, dassihr überhaupt zahlen sollte, je etwas gehört habt, werte ich als Schutzbehauptung. Zustellungen werden dokumentiert, das ist leicht zu klären. 3. Sie Sperrung wird aufgehoben, wenn ihr zahlt. Ganz einfach.


KielSprotte

Beitrag melden

Sorry, aber du widersprichst dir selbst. Einerseits habt ihr nie was gehört, andererseits weißt du aber von Gerichtsvollzieherkosten, den du natürlich auch nie gesehen hast......finde den Fehler


cube

Beitrag melden

Die Pfändung oder Kontosperrung erfolgt nicht ohne das vorher x mal versucht wurde, euch zur Zahlung aufzufordern. Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Mahnverfahren etc. Einfach so geht das nicht. Und daher wage ich zu bezweifeln, dass ihr tatsächlich nie etwas dazu bekommen habt (wie geht das eigentlich? "gab es anscheinend Probleme bei der Zahlung" - über die du nie informiert wurdest, aber dennoch davon weißt?) Wenn ihr das Ganze nicht mehr nachvollziehen könnt, fordert an, euch die Aufstellung darüber zukommen zu lassen, wann man euch wie über den Zahlungsrückstand informiert hat. Das muss nämlich schon alles ordnungsgemäß vermerkt werden. Dann könnt ihr prüfen, ob es da evt. einen Fehler gab - Namensgleichheit oder Adressfehler zB und alles wurde an den falschen Empfänger geschickt? Ihr seid zB 2015 umgezogen - euer Kind war aber bereits 2014 bei der TaMu und der Vertrag dann noch unter eurer alten Adresse gemacht, oder? Habt ihr allen "Vertragspartnern" wie JA, TaMu etc eure neue Adresse mitgeteilt? Das ist nämlich die Pflicht desjenigen, der umzieht. Kein Vertragspartner wie Sparkasse zB oder Versicherungen sind verpflichtet, sich über sowas selbst zu informieren. Habt ihr euch fristgerecht umgemeldet oder erst 4 Monate später? Evt. liegt da der Hase im Pfeffer. Ansonsten wird das JA sich ganz sicher auf den Standpunkt stellen (nicht zu Unrecht), dass nicht sie die Misere verursacht haben, sondern ihr für jetzt fehlenden Lebensunterhalt verantwortlich seid, da ihr euch eben trotz aller Schreiben nie gemeldet habt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, meine Schwiegermutter hat mir durch unsere Kinderärztin das Jugendamt (Bereich Amt für Soziales) auf die Pelle gehetzt. Unser Sohn ist sehr leicht (hat laut unserer Ärztin) Untergewicht. Nun war ich bei einem anderen Kinderarzt, dieser meinte er sei leicht, aber noch nicht untergewichtig (er wäre gerade an der Grenze zum U ...

Sehr geehrte Frau Bader, das Jugendamt will uns zwingen, daß wir unseren Sohn impfen lassen und ihn auch in den Kindergarten schicken müssen. Unser Sohn hat bis auf die Kinderkrankheiten alle Impfungen bekommen. Da er immer Probleme hatte möchten wir diese Impfungen erst einmal nicht machen. Mir ist auch nicht bekannt, daß es in Deutschland eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich und mein Mann leben zusammen (verheiratet) und haben somit beide das Sorgerecht für den Sohn. Es liegt bisher kein Gutachten noch ein richterlicher Beschluss vor doch das Jugendamt arbeitet daran. Die Kinderärztin und meine Schwiegermutter hatten das Jugendamt informiert, da unser Sohn ein Kilogramm Untergewicht h ...

Liebe Frau Bader, wir sind eine wirklich stinknormale (Vater, arbeitet Vollzeit, Ich die Mutter Teilzeit Vormittags zwei Kinder, Jungen; fast 2,5 und 5,5 Jahre) Familie. Hier geht es manchmal etwas sagen wir mal temperamentvoll zu. Die Jungs sind wie sie sein sollen, brauchen aber auch klare Regeln und Grenzen. Um genau diese aufzuzeigen wird ...

Hallo Fr Bader, wir bekommen vom Jugendamt Hilfe für meinen Sohn im Sinne einer Wohngruppe. Meine Tochter muss jetzt zum Psychiater. Ihr hängt noch vieles aus meiner ersten Ehe nach, wird in der Schule viel gemobbt und hat angefangen sich zu ritzen. Die Betreuerin vom Jugendamt verlangt jetzt eine Schweigepflichtentbindung vom Psychiater. Wo ...

Hallo. Ich habe ein Problem mit dem Jugendamt und brauche Rat. Um die Geschichte kurz zu machen,meine Mutter versucht mein Leben zu Zerstören und hat mich beim Jugendamt angezeigt das ich meine Kinder vernachlässigen und misshandeln würde. (Seit 6 Monaten null kontakt zu Ihr aber habe sie angezeigt,wurde von Gericht eingestellt) Das Jugendamt b ...

Hallo Frau Bader, Der Kindsvater will nun plötzlich das gemeinsame Sorgerecht (das ASR lag bisher bei mir, Sohn ist 5 Jahre alt, KV hatte bisher das GSR nie beantragt/beantragen wollen.) Unser Sohn lebt seit Geburt bei mir alleine. 1. Termin beim Jugenamt musste abgesagt werden da unser Sohn krank wurde und ich ihn und meine 1 jährige Tochte ...

Hallo wir haben das Jugendamt bei uns und sie sehen wegen einem Polizeibericht eine Kindeswohlgefährdung bei meinem Freund und Kindsvater dabei stimmt das was ihm dem Bericht steht nicht. Wie können wir trotz Jugendamt mit unserem Kind zusammenziehen?

Welche Rechte hat man bei Kita-Ausfall (Personalmangel)? Es geht um den Ausfall ganzer Tage, dazu Kürzung der Betreuungszeit, beides über mehrere Wochen (Ende noch offen). Im Internet lese ich etwas von Notbetreuungen - aber gibt es so etwas wirklich? Über welchen Träger, Anbieter, ...? Finanziell scheint sich nichts zu ändern, oder? Das wür ...

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei  Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten.  ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.