Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf Korrektur Sprachentwicklungsbogen im Kindergarten (Rechtsgrundlage?)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Recht auf Korrektur Sprachentwicklungsbogen im Kindergarten (Rechtsgrundlage?)

M. Maier

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Guten Tag Frau Bader, mein Kind geht in einen Kindergarten, wo sein Sprachentwicklungsstand anhand des BaSiK-Bogens bewertet wird (BaSiK = „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“). Mit diesem Verfahren sind wir auch einverstanden: Wir haben schriftlich der Beobachtung zugestimmt und möchten auch weiterhin, dass die Entwicklung unseres Kindes dokumentiert wird. In mehreren Punkten entsprechen die Angaben im BaSiK-Bogen jedoch nicht den Tatsachen, d.h. der aktuelle Sprachentwicklungsstand wird nicht objektiv wiedergegeben. Das wurde uns auch von einer Kinderärztin und einer Logopädin bestätigt. Ist es aus rechtlicher Sicht zutreffend, dass unser Kind (bzw. indirekt wir) das Recht auf die Korrektur der Einträge im BaSiK-Bogen hat? Ich denke hier an Art. 16 DSGVO (Berichtigung personenbezogener Daten) und an der Tatsache, dass keine Drittschutzinteressen gegen die Korrektur sprechen. Sind die Einträge (Bewertungen) aus rechtlicher Sicht aber überhaupt als personenbezogene Daten einzustufen? Der Erzieher sagt ja immer nur „Das sind meine/unsere Wahrnehmungen.“ Ist das ein Argument, das gegen die Korrektur spricht? Wobei der Erzieher es nicht als „Korrektur“ sieht, sondern als „Änderung“. Hat unser Kind nicht das Recht auf eine objektive Dokumentation? In der Vergangenheit konnten wir schriftlich – anhand eines Sprachtests an der Uniklinik - nachweisen, dass die damaligen Bewertungen nicht gestimmt haben. Trotzdem wurden die damaligen Angaben nicht geändert, unsere Einwände wurden nur in einem Protokoll dokumentiert. Es geht hier doch nicht um ein Schulzeugnis, das nur bei Formfehlern über das Schulamt korrigiert werden könnte. Auf welche Rechtsgrundlage können wir verweisen, wenn wir die aktuellen Einträge korrigieren (bzw. in den Augen der Kita-Mitarbeiter nur „ändern“) lassen möchten? Und noch etwas: Liegt die Nachweispflicht bei uns oder bei den Erziehern? Wir haben ja in der Vergangenheit auch die Ergebnisse eines Sprachtests und die Ergebnisse der U-Untersuchungen vorgelegt, was der Erzieher und die Leitung leider gar nicht zum Umdenken bewegt hat. Wir finden, dass unser Kind durch die Einträge diskriminiert wird, wissen aber auch, dass so etwas schwer nachzuweisen ist. Wir wollen einfach, dass die Einträge zutreffend sind, sind aber etwas überfragt, wenn es um die rechtlichen Grundlagen für Korrekturen geht. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen M. Maier


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei unseren Kindern hatte so etwas nicht gegeben, da das aber "Beobachtung" heißt, halte ich einen Anspruch für eine Änderung nicht für gegeben. Es geht hier ausschließlich um die Ansicht der Erzieher. Auch ist mir nicht klar, inwiefern das Kind diskriminiert ist. Das liest ja niemand außer dem Kindergarten. Einer Weitergabe an die Schule können Sie widersprechen. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Die Erzieher haben innerhalb der Kindertageseinrichtung dokumentiert, was sie beobachtet haben. Was in der Uniklinik diagnostiziert wurde, spielt keine Rolle. Warum siehst du eine Diskriminierung? Diesen Bogen ist für die Zukunft vollkommen irrelevant. Es ist, wie du selber schreibst, eben kein Zeugnis. Welchen Nutzen sollte eine Änderung haben?


WonderWoman

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es ist, wie der name schon sagt, ein beobachtungsbogen. kein beurteilungsbogen (zeugnis) und schon gar kein diagnosebogen. die erzieher*innen diagnostizieren nicht (das dürften sie gar nicht, das macht der arzt), sie beobachten. sie dokumentieren also, wie sie das kind wahrnehmen. sie behaupten nicht dass es so ist. warum ist es dir wichtig diese beobachtungen zu ändern? sie sind ja nun mal da. und man weiß gemeinhin dass beobachtungen im der kita sehr oft von beobachtungen zu hause oder beim arzt abweichen. deswegen sind sie nicht weniger wahr. warum ist es dir so wichtig dass sie dein kind beobachten wenn sie es doch scheinbar falsch machen? müssen diese beobachtungsbögen bei euch ausgefüllt werden? ja, das sind personenbezogene daten und die dürfen nicht veröffentlicht oder anderen personen zugänglich gemacht werden, wenn du es nicht erlaubst. aber §16 zieht mmn nicht, denn die daten sind per definitionem subjektiv bzw. situationsbezogen und daher nicht objektiv falsch. daher entfällt auch eine nachweispflicht der einen oder anderen seite. nochmal: ein beobachtungsbogen beschreibt keinen ist-zustand, sondern die subjektive wahrnehmung bestimmter personen zu einem definierten aspekt.


Neverland

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Es ist doch völlig egal was die in ihre Böden schreiben, das hat null Relevanz. Wo hat das Kind also einen Nachteil? Zumal es ja sogar logopädisch betreut wird, da also etwas auffällig ist.


Pamo

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Ich würde auch die Wichtigkeit in meiner Wahrnehmung korrigieren. Bitte frage dich, was die Änderung oder Korrektur dieses Bogens für eine Bedeutung für dich hat. Wenn du nicht möchtest, dass diese deines Erachtens falschen Beobachtungen der Angestellten des Kindergartens weiter gegeben werden, dann ziehe deine Einwilligung zur Weitergabe von Daten vom Kindergarten an Schule, Arzt etc. zurück. Dann wird ihn nie jemand außerhalb des Kindergartens lesen. Und nächstes Mal stimme eben dem Verfahren der Beobachtung des Sprachentwicklungsstandes nicht zu.


luvi

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Hallo, Warum ist dir dieser Bogen so wichtig? Was verspricht du dir von einer Korrektur? Welche Nachteile hat dein Kind aufgrund dieser Eintragungen? Muss dein Kind im Kindergarten an einer speziellen Sprachförderung aufgrund dieser Beobachtungen teilnehmen? Was empfindest du als diskriminierend? Vielleicht kann man dein Anliegen besser nachvollziehen, wenn du diese Fragen beantwortest. Du selbst solltest dir diese Fragen aber beantworten, wenn du das hier nicht machen möchtest. Ich befürchte, dass du dein Kind durch diese Diskussionen um diese Korrekturen selbst ins Abseits drängst. Wenn du den Beobachtungen der Erzieher nicht vertraust, solltest du die Einwilligung zu diesen Beobachtungen widerrufen. Übrigens kann es auch sein, dass sich dein Kind im Kindergarten anders zeigt, als du es zu Hause kennst. Oder in der Einzelsituation beim Arzt. LG luvi


luvi

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Hallo, Ich hab mir noch eine Erklärung zu diesem Bögen durchgelesen. Hier sollen Beobachtungen von den Erziehern notiert werden. Wie stellst du dir da eine Richtigstellung vor? Entweder der Erzieher hat was beobachtet oder nicht. Wenn du möchtest, dass was geändert wird, würde er die Bögen ja fälschen, da er das so nicht beobachtet hat. Mein Kind verhält sich in der Schule auch anders als zu Hause, dennoch sehe ich es als weitere Facette meines Kindes und nicht als Lüge der Lehrer, wenn sie davon berichten. LG luvi


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