Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rauchen im Keller und Hausflur

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rauchen im Keller und Hausflur

Nicolette

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Hallo Frau Bader, wir wohnen in einer Mietwohnung mit zwei Kleinkindern. Ein Nachbar raucht jeden Tag mehrfach bis spät in die Nacht in seinem Kellerraum bei offener Tür, so dass der ganze Keller vollgeraucht wird. Der Keller hat einen Wasch- und Trockenraum, wo ich wegen des Rauches keine Wäsche aufhängen kann. Da die Kellertür immer wieder durch verschiedene Mieter geöffnet wird, zieht der Rauch in den Hausflur (wo unser Kinderwagen steht) und bis in unsere Wohnung, weil unsere Wohnungstür eine einfache ungedämmte Holztür mit großen Ritzen ist. Wir haben uns mehrfach bei der Wohnungsgesellschaft und beim Haussprecher beschwert. Keine Reaktion. (Dieser Nachbar ist dazu sogar noch gegen uns aggressiv und hat mich mit meiner schlafenden Tochter auf dem Arm im Flur massiv geschubst. Die Polizei sagte, ich solle von einer Anzeige absehen, weil es nichts brächte.) Das Rauchen belästigt uns jedoch so sehr, dass ich es nicht mehr hinnehmen kann, und möchte nun schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen verlangen, dass der Vermieter diesem Zustand ein Ende bereitet. Als Konsequenz möchte ich dann, sollte er wieder nicht handeln, die Miete mindern. Meine Frage ist, ob dieses Vorgehen rechtlich richtig ist und um WIEVIEL ich die Miete mindern sollte. 10% oder 20%? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir auch bei diesem etwas anders gelagerten Thema weiterhelfen könnten, es geht ja auch letztlich um Rechte, die unsere Kinder betreffen. Vielen Dank im voraus!


excellence2

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An eurer Stelle würde ich in den Mieterschutzverein eintreten. Die klären solche Probleme zügig. Bei Post von denen reagiert auch jede Hausverwaltung.


Kristiiin

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Von einer Mietminderung deshalb rate ich dringend ab. Das kann zur fristlosen Kündigung führen. Rauchen in Keller und Flur ist kein Grund hierfür. Ist das Rauchen in Keller/Flur laut Hausordnung untersagt? Dann MUSS die Hausverwaltung eingreifen und abmahnen. Auch sofern es nicht so geregelt ist müssen Sie es der Hausverwaltung als Belästigung melden, auch dafür ist eigentlich diese zuständig. Vllt kann man auch bei der Türe ansetzten, eine einfache Holztüre, welche so undicht ist, dass Rauch durchzieht, ist ja auch wärmedämmtechnisch nicht zeitgemäß. Wenn die HV sich querstellt kann nur ein Anwalt oder der Mieterschutzbund helfen.


Mitglied inaktiv

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Stimmt sooooo nicht. Wenn durch das rauchen andere Mieter belästigt werden weil ihre Wohnung durch den rauch mit betroffen ist, kann sehr wohl die Miete gemindert werden. Wenn selbst das Rauchen auf dem Balkon zur Mietminderung führen kann, dann sicherlich erst recht wenn Keller und Hausflur entsprechend mißbräuchlich dafür genutzt werden. Denn ein Keller dürfte eigentlich nicht als "Raucherraum" gedacht sein. Fraglich ist halt in welchem Umfang. Ich würde da auch zum Mieterschutzbund raten.


Kristiiin

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Ja, Rauchen auf dem Balkon KANN im Einzelfall zu Mietminderung berechtigen ist aber kein Grund eigenmächtig einen Pauschal%satz abzuziehen. Ich rate weiterhin von einer eignenmächtigen Mietminderung ab. Lässt der Nachbar garnicht mit sich reden?


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