Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurze Geburtenfolge - Berechnung Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kurze Geburtenfolge - Berechnung Elterngeld

Julido

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Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 22 auf die Welt gekommen. Geplant sind 14 Monate Basis Elterngeld, die letzten vier Monate als ElterngeldPlus; beruflicher Wiedereinstieg dann 09/23. Ich wende mich nun mit der Frage nach der Höhe bzw der Berechnung des Elterngeldes für ein potentielles zweites Kind an Sie. Je nachdem, wann eine zweite Schwangerschaft eintritt, sind folgende Szenarien von Interesse: - Kind 2 kommt innerhalb der 14 Monate des Elterngeldbezugs von Kind 1 auf die Welt - Mutterschutz für Kind 2 beginnt kurz vor Ende des Elterngeldbezugs von Kind 1 - Mutterschutz für Kind 2 beginnt kurz nach Ende des Elterngeldbezugs von Kind 1 - Kind 2 kommt ca 18 Monate nach Kind 1 auf die Welt. Wie berechnet sich das Elterngeld in oben genannten Szenarien und in welchem Fall bekomme ich den selben Elterngeldbetrag wie bei Kind 1 (ohne und/oder mit kurzfristiger Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit)? Wann ist der Arbeitgeber über eine erneute Schwangerschaft zu informieren? Da sich der Elterngeldbezug doch sehr individuell berechnet und ich es für ein potenzielles 2. Kind etwas undurchsichtig finde, bedanke ich mich ganz herzlich für Ihre Hilfe. Herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB


KielSprotte

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Du hast keinen Anspruch auf 14 Monate Basis EG, schon da ist der erste Denkfehler.


Julido

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Ich meine die 14 Monate von Geburt bis zum beruflichen Wiedereinstieg wie folgt: nach der Geburt 2 Monate Mutterschutz, dann 8 Monate Basis Elterngeld mit vollen Bezügen und dann noch 4 Monate Elterngeld Plus.


Mitglied inaktiv

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Kind 1 kommt während der ersten 14 Monate zur Welt - gleiches Elterngeld wie Kind 1 Du machst dein Elterngeld so, dass du 14 Monate Elterngeld bekommst, Kind 2 kommt z.b. im 16. Lebensmonat, gleiches Elterngeld wie jetzt Kind 2 kommt erst später, dann mindert jeder Monat später das neue Elterngeld außer du arbeitest dann. Begründung. Es werden längstens 14 Monate Elterngeld ausgeklammert plus die Monate mit Mutterschaftsgeld zusätzlich gibt es den Geschwisterbonus


Julido

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Vielen Dank für die Antworten! Macht es für den Bezug von Eltern-/Mutterschaftsgeld für ein potentielles zweites Kind einen Unterschied, ob ich für Kind 1 12 Monate Basis Elterngeld oder 8 Monate Basis Elterngeld plus 4 Monate Elterngeld plus beziehe; sprich ggf keine Bezüge in den Lebensmonaten 13 und 14 von Kind 1 habe? Vielen Dank!


Mitglied inaktiv

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Wenn in Monat 13 und 14 kein Lohn ist, der Monat aber noch im Bemessungszeitraum liegt, mindert das das neue Elterngeld. Außer Kind 2 kommt zeitnah


Julido

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Wenn ich in dem Zeitraum aber noch ElterngeldPlus beziehe, hat das keinen Einfluss auf den Berechnungszeitraum für das Elterngeld von Kind 2? Vielen Dank für die Hilfe!


Mitglied inaktiv

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Du kannst 14 Elterngeld Monate ausklammern lassen, egal ob Basis oder egplus plus eben die Monate mit Mutterschaftsgeld


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