Maria Fischer
Hallo , ich war schwanger und in der 12 ss wurde festgestellt das kein Herzschlag mehr schlägt jetzt wurde ich in der 13 ss oberiert Meine Frage zählt man als nicht mehr schwanger bei der Feststellung oder nach der ausscherbung? Mein Problem gerade ist das ich eine woche später angefangen habe zu arbeite Und jetzt nach einer Woche arbeit aufeinmal eine Kündigung bekomme Hab ich nicht 4 Monate Kündigungsschutz nach einer fehlgeburt weil ich hab gelesen wenn sowas nach der 12 ss woche passiert hat man Kündigungsschutz noch.... nur weiß ich nicht ob damit die festtellung einer fehlgeburt oder die ausscherbung als fehlgeburt gezählt wird
Hallo, das tut mir sehr leid. Hierzu regelt das Gesetz: § 17 Kündigungsverbot MuSchG (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig 1. ..... 2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche Liebe Grüße NB
Ani123
Im Internet habe ich folgende Informationen dazu gefunden: "Auch wenn die Leibesfrucht nicht mehr lebte unterlag sie noch immer dem MuschG." (Rechtsanwältin Sandra Flämig) Danach endet die Schwangerschaft erst mit der Ausschabung. "Das Arbeitsrecht sieht für Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz vor, der gemäß§17 MuschG während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt greift. Dies gilt im Übrigen auch für die Probezeit und seit 2018 auch für Frauen, die nach der 12.Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben. Dabei ist es entscheidend, dass der Arbeotgeber sowohl Kenntnis von der Schwangerschaft als auch vom Entbindungstermin hatte." (rechtsanwälte.de) Da du in der 13.SSW warst hast du vier Monate Kündigungsschutz. Welcher Kündigungsgrund wurde angegeben? Ich frage es, wenn du z. B. etwas gestohlen hast, dann gilt die Kündigung trotz Kündigungsschutz. Danach klingt es bei dir nicht, denn du schreibst nicht, dass es eine fristlose Kündigung ist, was das Beispiel zur Folge haben kann. Geh auf jeden Fall damit zum Anwalt. Du hast 3 Wochen Zeit nach Erhalt der Kündigung dagegen anzugehen. Und da du Kündigungsschutz hattest ist die Kündigung unwirksam.
Maria Fischer
Nein geklaut habe ich gar nix wurde bei einer neuen Firma sogar eingesetzt dort eine Woche gearbeitet und dann gesten die Kündigung fristgemäs zum 17.06.21 steht da Gründe gibt es keine steht nur das wenn die gründe wissen will stehen sie zur Verfügung jedoch als ich mich da gemeldet habe sofort war die Chefin nicht zu sprechen
Felica
Aber zum Anwalt.
peekaboo
Der Redaktion los hen... LG Heike
KielSprotte
War da nicht kürzlich schon was (gekürzter Lohn)?
MamaausM
Das mit der Lohnkürzung war eine Mich...Fischer Die AP hat hier schon mal https://m.rund-ums-baby.de/recht/Nach-fehlgeburt-wieder-arbeite_223854.htm
Maria Fischer
Nein lohnkürzung nicht aber wollten mich erst in eine Firma stecken wo ich viel weniger als davor verdient habe da hab ich auch gesagt das könnt ihr nicht machen nur weil ich jetzt nicht mehr schwanger fang ich nicht von null an ... und dann haben die mich jetzt doch in eine neue firma gesteckt aber unter der gleichen Bezahlung wie davor
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