Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung, Elternzeitverlängerung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Krankenversicherung, Elternzeitverlängerung?

Schteffi

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Hallo, ich habe folgende Frage Meine Elternzeit geht noch bis August diesen Jahres, danach wollte ich eigentlich nun wieder Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten. Nun ist es aber so, dass ich aus gesundheitlichen Gründen den Teilzeitjob nicht ausüben kann. Zusätzlich habe ich noch einen Minijob, den ich je nach Befinden noch gelegentlich ausüben möchte. Kann ich meine Elternzeit evtl. verlängern um weiterhin krankenversichert zu sein oder müssen wir (ich und unsere 2 Kinder) bei meinem Mann mit in die Familienversicherung (freiwillig versichert) aufgenommen? Leider weiß ich momentan nicht an welche Stelle wir uns melden können, da mir meine Krankenkasse leider auch nicht unbedingt weiterhelfen kann.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie eigentlich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit haben,können Sie die EZ verlängern. Wenn es urspr. mind. 2 Jahre waren, ohen, sdonst mit Zustimmung vom AG liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Solange er nicht privat versichert ist geht das. Ob Verlängerung geht ist entscheidend wie lang Deine Elternzeit war. Bei einem Jahr kann der AG ablehnen, bei 2 Jahren kannst Du das 3. anhängen. 7 Wochen vorher melden.


Mitglied inaktiv

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Mhh, verstehe ich nicht so ganz... Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, dann wird man entsprechend "krankgeschrieben". Eben dann ab dem ersten Arbeitstag, und damit mit laufender "Krankenversicherung". Ist langfristig abzusehen das es gesundheitlich nicht mehr klappt, dürfte die Kündigung drohen. Damit dürfte man dann ein Fall für Arbeitslosengeld sein, und eben Krankenversicherung, oder Reha. Elternzeit verlängern geht nur, wenn noch nicht alle 3 Jahre ausgeschöpft worden sind. Ist dabei weniger als 2 Jahre Elternzeit genommen worden, dann muß der AG eh zustimmen. Ob der das dann macht? Wobei es auch wo die Frage ist, warum beendet man die Elternzeit, wenn man eh vor hat Teilzeit zu arbeiten? Das eine schließt das andere ja nicht aus, innerhalb der Elternzeit darf ja bis zu 30 Std gearbeitet werden. da würde ich doch immer eh erst die volle Elternzeit ausnutzen, schon wegen des Kündigungsschutzes. Weiterhin woanders arbeiten, obwohl man eigentlich beim AG wieder anfangen muß - da wird der wohl eher was dagegen haben. Mein Rat wäre, mal dringend einen Termin beim Arbeitsamt ausmachen - eben um auch langfristig die "Arbeitskraft" zu erhalten. Und mit dem Chef sprechen wo der denn "mitmachen" würde. Weil, ohne seine Zustimmung dürfte eh nicht wirklich was gehen - so oder so.


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