Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenhausaufenthalt Kind Begleitperso, danach Kinderkrankengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenhausaufenthalt Kind Begleitperso, danach Kinderkrankengeld

tschambl

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Hallo eine Frage, meine 3-jährige Tochter war für 4 Tage stationär nach einem zweimaligen Fieberkrampf im KH, ich war als Begleitperson mit aufgenommen. Eine Bescheinigung vom KH habe ich erhalten. (KH Mittwoch bis Samstag) Heute (Montag) haben wir vom Kinderarzt eine Kinder-AU für mich für die ganze kommende Woche (Mo-Fr) erhalten, weil meine Tochter noch nicht fit ist und noch nicht wieder in den KiGA gehen darf. Meine Frage ist und nur damit ich richtig liege: Die KH-Tage werden NICHT auf die 10 Tage Kinderkrankengeld angerechnet und ich bekomme den vollen Verdienstausfall von der KK des Kindes, richtig? Die AU-Tage der KInder-AU werden auf die 10 Tage Kinderkrankengeld angerechnet oder nicht? Da es sich ja noch um die selbe Erkrankung handelt. Muss ich beide Bescheinigungen bei der KK einreichen und was muss ich beachten? Danke für die Antwort LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist so, wie meine Vorrednerrinnen sagen. Die notwendige Begleitung im Krankenhaus (muss bescheinigt werden) zählt nicht zu den Kinderkranktagen. Liebe Grüße NB


mellomania

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es wird alles angerechnet. du musst die bescheinigung vom kh bei deinem kinderarzt abgeben, dass der eben für diese tage auch die kindkrankbescheinigung ausstellt. dies darf das kh nicht. so war es bei uns. daher hast du, kommt drauf an welchte tage du arbeitest, mittwoch bis freitag, 2 tage und 5 tage die woche drauf. sind 7. dies gibst du beim AG und bei der kk ab. dann erhälst du für diese tage den verminderten lohn. du bekommst nicht das volle gehalt weiter für die kh tage. außer du nimmst nachträglich urlaub oder freischicht.. so wurde es bei uns gehandhabt vor zwei jahren


Jana287

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Der Aufenthalt als Begleitperson im Krankenhaus zählt nicht als Kind krank! Die Bescheinigung vom Krankenhaus bekommt die Krankenkasse, Kopie an den Arbeitgeber. Die AU vom Kinderarzt zählt in die 10 Tage kindkrank. Du hattest das schon richtig im Kopf, lass Dich nicht verunsichern. Gute Besserung.


Sundancer

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Die Barmer regelt es wie Jana unten schreibt. Kh als Begleitung wird nicht bei den 10 Tagen angerechnet und die bekommst auch 100%von deinem verdienstausfall bezahlt. Hatten wir erst im Januar. Die au vom Kia zählt dann als kindkrank. Da ich noch eine Tochter habe, damals 4, bekam mein Mann verdienstausfall, - 10 Euro pro Tag Zuzahlung, als Haushaltshilfe bezahlt, da er die Betreuung von ihr übernahm und seine Dienstzeiten nicht mit der des Kindergartens kompatibel waren. Aber das mit der kh Begleitung ist, glaub ich zumindest, abhängig von der Krankenkasse und Kulanz. Kann wohl jede Kasse anders regeln. Also am besten direkt nachfragen LG


Sundancer

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Sorry vergessen: wichtig ist, dass in der Bescheinigung vom kh steht, dass eine mitaufnahme medizinisch erforderlich war, zb aufgrund des Alters......


Colien07022004

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Die erste Antwort kannst du überlesen, denn da ist es falsch geschildert. Die KH-Tage als medizinisch bescheinigte Begleitperson, werden nichz auf die Kimdkranktage angerechnet und man erhält 100% Lohnersatz. Ich hatte im letzen Jahr etwa 100 Tage als Begleitperson. Wenn der Kinderarzt eine Bescheinigung ausstellt, dann zählt es zu den 10 Tagen (bist du alleinerziehend hast du 20 Tage, ansonsten dein Partner auch noch einmal 10 Tage). Lg


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