Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesumgang

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesumgang

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Wir haben mit dem Jugendamt und dem Kinderschutzbund eine außergerichtliche Vereinabrung wegen Umgang. Betreutes Umgangsrecht alle 6-8 Wochen. Kinderschutzbund und Jugendamt werden den Umgang absetzten, weil der KV nur noch Sonntags kann. Dieses Jahr sind nur 2 Treffen zustande gekommen. Alle Termine hat er verschoben oder abgesagt. Ich denke das er jetzt vor Gericht gehen wird wegen Umgang. Meine Frage ist kann ich dazu verpflichtet werden beim Umgang anwesend sein zu müssen? Meine Tochter wird im Nov. 3 Jahre. Ich möchte mit disem Herr nichts mehr zu tun haben, er bedroht mich und meine Familie immer wieder, wenn keine Zeugen da sind. Er hat mich auch sexuel Belästigt, obwohl er gegangen ist. Wenn ich bei solchen Treffen anwesend sein muß, gibt es eine möglichkeit mich und meine Tochter zu schützen? Danke im voraus für ihre Antwort


Liebes Lieslein, normalerweise findet das Umgangsrecht ohne den anderen Teil statt. Hier kann eine Ausnahme zum Schutze des Kindes gemacht werden. Wenn Sie aber selber in Gefahr geraten, muss wieder eine Regelung mit dem Jugendamt getroffen werden. Bei den meisten Jas gibt es auch die möglichkeit, sich dort zu treffen. Oder bei Freunden/ Verwandten/ Eltern? Gruß, NB


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