Katja1986
Ich habe meine Elternzeit vorzeitig beendet und bin nun im Bezug von ALG 1. Meine Arbeitsvermittlerin im Jobcenter meinte es langt wenn der Kindergartenplatz reserviert ist. Nun habe ich von der Arbeitsagentur durch das ALG 1 eine neue bekommen. Diese meinte es langt nicht, sie muss von jemand anders betreut werden. Meine Tochter geht nun seit 1. März fest 3 Stunden jeden Tag in den Kindergarten. Die Arbeitsvermittlerin meinte, ich hätte erst Anspruch auf das Geld wenn Sie rein geht und müsste mich nun neu Arbeitsuchend melden, obwohl ich ihr einen Brief vom Kiga vorgelegt habe das sie rein geht. Wie muss ich das verstehen. Ich habe für meinen ALG 1 Bescheid nicht einmal einen Aufhebungsbescheid erhalten. Da kann ich mich doch nicht neu Arbeitssuchend melden.
Hallo, Sie gelten als arbeitssuchend, wenn das Kind betreut wird u Sie es nachweisen können. Wenn das Kind bis mittags in den KiGA geht, stehen Sie für diese Zeit zur verfügung u bekommen dann evtl,. anteilig Arbgeld 1 Liebe Grüsse, NB
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