Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Genehmigung Teilzeitarbeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Genehmigung Teilzeitarbeit in Elternzeit

Nacho88

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie, mir folgende Frage zu beantworten: Muss mein Arbeitgeber meinem Wunsch nach Teilzeitarbeit in der Elternzeit entsprechen oder kann er diesen ablehnen? Bevor ich in Mutterschutz ging, habe ich mehrfach das Gespräch mit meiner Chefin gesucht und meine Absicht nach der Babypause vorübergehend in Teilzeit zu arbeiten zum Ausdruck gebracht. Dies wurde rundheraus abgelehnt. Man kommt entweder ganz oder gar nicht wieder. Meine Nachfragen in der Personaldienststelle führten zu nichts. Die Rechtslage war dort angeblich unbekannt, über Teilzeitarbeit entscheidet einzig der Abteilungsleiter (in diesem Fall meine Chefin). Einen Betriebsrat gibt es trotz 500 Mitarbeitern nicht. Da es keine Verwandten o.ä in der Nähe gibt und ich meine Arbeit grundsätzlich liebe, möchte ich die Teilzeit nun über die Elternzeit "erzwingen". Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich Elternzeit für 2 Jahre beantrage? Zunächst 12 Monate komplett zu Hause und anschließend weitere 12 Monate 50% Beschäftigung (Mo-Fr, 4h am vormittag) Kann meine Chefin dies ablehnen? Mir die Beschäftigung im 2. Jahr verweigern? Mehr Stunden anordnen? Eine andere Verteilung der Wochenarbeitszeit z.b. 3 Tage in der Woche 8h festlegen? Ich möchte an dieser Stelle erklären, dass es aus meiner Sicht keinerlei betriebliche Belange gibt, die von meiner Teilzeitbeschäftigung betroffen wären. Wir arbeiten auch jetzt von Mo-Fr, es gibt keine Schichten. Gute Absprachen mit den Kollegen und ggf. die Anstellung einer weiteren Teilzeitkraft wären die einzigen denkbaren Anforderungen. Ich bedanke mich herzlich für Ihren Rat! Mit freundlichen Grüßen, Nacho88


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in Ihrem Fall kann der Arbeitgeber dem Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe genannt werden. Anders sieht es mit der Arbeitszeitverteilung aus. Hier sollen zwar private Belange berücksichtigt werden, es gibt aber keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Liebe Grüße NB


mellomania

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wieviele beschäftigte habt ihr? wenn es weniger als 15 sind kann sie ablehnen. habt ihr mehr kann sie deine wunschzeiten ablehnen. denen muss sie nämlich nicht entsprechen. und wenn ich ds schon so lese gehe ich davon aus, dass die erwartet, dass du nachmittags arbeitest. und wenn du es nicht kannst ist das nicht ihr problem, da kinderbetreuung nicht AG sache ist. war bei mir auch so. ich habe dann die genehmigung erhalten, woanders tz in der ez zu arbeiten, da passten meine wunschzeiten, dann habe ich beim eigentlichen AG gekündigt und gut war. ein recht auf tz hast du zwar, aber sie kann es eben umgehen in dem sie dich mittags einsetzt. dein wunsch ist da aber entsprechen muss sie diesem, die zeiten betreffend, nicht.


drosera

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Hi, Was der Arbeitgeber m.W. nicht machen kann, ist dir die Teilzeit in Elternzeit zu verweigern UND dir zu verweigern, in der Elternzeit woanders zu arbeiten. Wie du oben siehst, schneidet sich so mancher AG ins eigene Fleisch.


cube

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Ja, kann sie mit betrieblichen/organisatorischen Gründen. Was sie nicht kann, ist dir dann die Arbeit während EZ bei einem anderen AG verbieten (außer, es ist die Konkurrenz). Sollte sie dennoch zustimmen, hast du aber auch keinen Anspruch auf Wunschzeiten - sie könnte dich also auch am Nachmittag einsetzen. Das sollte dir bewusst sein, wenn du nochmal einen Versuch startest, deinen TZ-Antrag zu besprechen.


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