Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: frage

Mitglied inaktiv

Meine Damen und Herren! Ich bin rum?scher Staatsangeh?keit und Ich lebe Hamburg.Ich bin in Deutschland im Januar 2010.Ich habe keine stabile Adresse.Ich bin mit zwei Kindern. ein M?hen von 15 Jahren und ein Junge von 12 Jahren.Ich bin nicht mit Dokumenten arbeiten.Ich arbeite zwei oder drei Tage f?ebensmittel.Ich kann Kindergeld????? Wenn ja was soll ich tun.Bitte entschuldigen weil ich nicht wei?richtig zu schreiben. Vielen Dank!!!!!!


Mitglied inaktiv

Hallo Du bist sozusagen obdachlos in Deutschland und arbeitest schwarz ( ohne angemeldet zu sein ohne Papiere ) und willst Kindergeld haben ? Laut Gesetz is es so : Kindergeld/ Ausländer Ausländer haben einen Anspruch auf das Kindergeld, wenn sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2, den §§ 31,37,38 des Aufenthaltsgestzes oder Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Deutschen zu einer von den Nummern 1 bis 3 erfassten Person sind. Erhält ein Ausländer kein Kindergeld, so hat er trotzdem einen Anspruch auf Gewährung des Kinderfreibetrags. Sind Ausländer nur vorübergehend zur Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt worden oder Saisonarbeitnehmer bzw. Werksvertragsarbeitnehmer, so haben sie auch dann keinen Anspruch auf das Kindergeld, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind. Quelle : http://www.valuenet.de/php/lexContent.php?type=22&objid=588944


Mitglied inaktiv

Hallo Vielen Dank für Ihre Antwort.Ich verstand nicht,für meine Situation, wenn ja oder nein.Römer wissen, dass sie in meiner Situation und erhalten Kindergeld. Vielen Dank


Mitglied inaktiv

Ok, einfache Frage, um die Grundlage zu klären : Hast Du eine Aufenthaltserlaubnis ? WO bist Du angemeldet ? Hast Du eine Wohnung in der Du mit Deinen Kindern lebst ?


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