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Hallo, mein Sohn soll eine feste Zahnspange bekommen. Die KK hat es genehmigt, das nötigste eben. Ich möchte keine vergoldeten Bracets, jedoch werden vielen Zusatzleistungen angeboten, von denen ich z. B. elastische Dräthe, die die Zeit des Tragens um 1/2 Jahr verkürzen können, sinnvoll finde. In wie weit muss sich der Vater überhaupt beteiligen? Vielen Dank, Erna
Hallo, Bei Zahnspangen wird eine Vorleistung des Versicherten verlangt, die aber nach abgeschlossener Behandlung zurückgezahlt wird, um damit zu gewährleisten, dass die Behandlung auch bis zum Ende durchgehalten wird. Auch für feste Spangen gibt es neben teuren Kieferorthopäden auch Praxen, die mit Kassen Verträge abgeschlossen haben, so dass keine Eigenkosten entstehen. Damit sind Zahnspangenkosten vermeidbar und kein Zahlungsgrund für Unterhaltsverpflichtete Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
gar nicht. lt information des jugendamtes münchen nur bei unvorhersehbaren ausgaben in astronomischen höhen. trifft auf die spange nicht zu, denn die kieferfehlstellung ist ja schon bekannt. zudem scheinen 2500€ keine hohe summe zu sein :-(
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wie meine vorrednerin schon schreibt,er muss sich nicht beteiligen,aber du kannst ihn ja trotzdem mal fragen! und ist es nicht so das man den betrag nach abschluss der behandlung wieder bekommt? oder hat sich da was geändert.
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...werden NICHT von der kasse ersetzt. kleinere brackets zb, professionelle reinigung etc.
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ok
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das alles gilt nur bei medizinischer indikation. bei einer kosmetischen zahlt die kasse wenig bis gar nichts dazu und auch nicht danach.....
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