TaTiiii
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind kam am 14.7.19 zur Welt, habe bisher vergessen meine Elternzeit offiziell zu beantragen. Meinen vorläufigen Antrag mit voraussichtlichem ET bekam mein AG bereits schon Monate vor der Geburt. Wie verfahre ich nun? Ab wann beginnt meine Elternzeit? Werde morgen den Antrag persönlich bei meinem AG abgeben. Mit freundlichen Grüßen!
Hallo, die Antragsfrist, so weit man von einem Antrag sprechen kann, ist lange abgelaufen. Auch der vorläufige Antrag ist für mich nicht hinreichend bestimmt. Gleichwohl würde ich zum Arbeitgeber gehen und mich auf den alten Antrag berufen und die genauen Geburtsdaten mit einer Kopie der Geburtsurkunde nennen. Was anderes bleibt ihnen ja jetzt nicht mehr übrig. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Da bist Du vermutlich auf die Gutmütigkeit des AG angewiesen. Sofern keine Meldung (7-Wochen-Frist) erfolgte, darfst Du nach den 8 oder 12 Wochen Mutterschutz wieder auf Arbeit gehen. Ansonsten droht die Kündigung. Ich kenne den Rechtscharakter eines vorläufigen Antrages nicht. Mündlich? Schriftlich? Genauer Wortlaut? Die erste Meldung ist theoretisch bindend. Worum es sich bei deinem "Antrag" handelt, kann man aus der Ferne nicht einschätzen. Das Wort Antrag ist übrigens falsch, denn es ist kein Antrag. Der AG hat kein Ablehnungsrecht bei der ersten Meldung. Fraglich ist also, um was handelt es sich bei Meldung 1? Wäre diese Meldung noch aktuell oder gibt es jetzt Änderungswünsche? BG
KielSprotte
Die Meldung über die Inanspruchnahme der Elternzeit und deren Zeitraum muss 7 Wochen vor Beginn beim AG vorliegen. In der Regel also innerhalb der ersten Lebenswoche des Kindes – das hast du also mehr als verpennt. Jetzt hilft eigentlich nur noch „Bitte, Bitte“ beim AG, ansonsten kann er darauf bestehen, dass du nach Ablauf des Mutterschutzes zumindest vorerst wieder die Arbeit aufnimmst (also in ca. 2 Wochen). Dann kannst du erst 7 Wochen nach Bekanntgabe (also morgen + 7 Wochen) in EZ gehen. Viel Glück!
Strudelteigteilchen
Ich sehe das nicht ganz so negativ. Wenn "vorläufiger Antrag" heißt, daß bis auf den tatsächlichen Geburtstermin alles ordnungsgemäß drin stand, dann wurde die Elternzeit gemeldet, denn "beantragen" muß man ja eh nix, wie schon völlig richtig geschrieben wurde. Ich würde nicht zu Kreuze kriechen, sondern einfach hingehen mit den genauen Daten - ausgehend vom tatsächlichen ET - und sagen: "Hier ist die Meldung nochmal mit den exakten Daten, der Form halber, aber mit der ersten Meldung war ja eh alles klar!"
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