Kattti
Guten Tag Wir haben ein Kind und ich befinde mich bis Januar in Elternzeit und bekomme genauso lange Elterngeld. Dann habe ich ursprünglich ohne Elterngeld Elternzeit bis Mai in Teilzeit mit 30std geplant. Wir wünschen uns ein zweites Kind und überlegen welche Lösung finanziell die beste ist. Sollte ich jetzt schwanger werden, kann ich dann die Elternzeit und das Elterngeld beenden. (Bekomme in meinem Job sofortiges Berufsverbot) Gehe dann ins Berufsverbot und bekomme wieder mein Durchschnittsgehalt von vor der 1. Schwangerschaft? Oder bekomme ich weiter Elterngeld bis Januar und dann bis zum nächsten Mutterschutz nichts? Normalerweise kann Man doch dann die Elternzeit erst zum Mutterschutz beenden oder? Oder bekomme ich dann ab Januar Berufsverbot und nur Teilzeitgehalt? Wäre dem so, würde ich mit der nächsten Schwangerschaft warten bis die Elternzeit rum ist. Wie lange muss ich dann Vollzeit arbeiten um wieder das volle Elterngeld zu bekommen? Das wäre nur doof für meinen AG denn dann wäre meine Vertretung weg, ich wenn es gut klappt zeitig wieder schwanger und sofort raus. Besser wäre es vor der Rückkehr schwanger zu werden und meine Vertretung kann einfach bleiben. Ich hoffe das war verständlich Vielen Dank schon mal für die Antwort
Hallo, Nein, einer vorzeitigen Beendigung müsste der Arbeitgeber zustimmen und das wird er nicht tun. Hinzu kommt die Frage, ob dies nicht eine Benachteiligung der Krankenkasse darstellt, die er dann eintrittspflichtig wäre. Sobald sie schwanger werden, bleiben sie weiter in Elternzeit. Wenn die Elternzeit endet, ist durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob sie ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dann bekommen Sie das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Wesentlich ist, dass Sie nur für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen, tatsächlich auch Lohn erhalten. Dies vor dem Hintergrund, dass Ihr Arbeitgeber Sie ja umsetzen kann. Liebe Grüße NB
Felica
Nein deine Überlegungen gehen so nicht. Zumal der AG zustimmen muss wenn du die EZ verkürzen willst. Ausser zum Mutterschutz. Das ist aber auch alles unnötig. Den für das nächste EG werden sie 12 Monate vorher wieder herangezogen. Wobei bis zu 14 Monate EG und die Monate vo Mutterschaftsgeld bezogen wurde, ausgeklammert werden, sprich also durch vorherige monate ersetzt werden. Du schreibst zwar nicht wann rier Kind geboren wurde, aber durch deine Beschreibung gehen ich davon aus das du Basis-EG bekommst und das Kind dieses Jahr geboren wurde. Damit würdest du, sofern du bereits schwanger wärst bzw jetzt sofort werden würdest, in etwa das gleiche EG bekommen wenn du zB die letzten beiden Basismonate in EG Plus wandeln würdest. Dann würden bei dir statt 12 Monate nämlich die vollen 14 ausgeklammert werden. Damit wärst du schon (fast) im nächsten Mutterschutz je nach ET. Selbst mit 1-2 TZ-Monaten dabei würde das EG nicht zu sehr abfallen da es auch noch Geschwisterbonus gibt. Und wenn du in der EZ TZ vereinbart hast, fließt das TZ-Gehalt ja auch rein. Übrigens muss ein BV nicht sicher sein. Zudem brauchs du eine Kinderbetreuung für ein BV. Den um das zu bekommen, musst du auch arbeitsfähig sein. Sollte es das aber geben, bekommst du das was du auch ohne dieses bekommen würdest. Wenn als für die EZ fest vereinbart war in TZ zu arbeiten, dann kannst du ein BV für diese bekommen. Erst sobald die EZ endet würde dann das BV für VZ greifen. Wäre also erst ab Mai. Mein Rat wäre, sichere kinderbetreuung ab Januar organisieren, TZ untervdach und Fach bringen, 2 Basismonate in EG Plus wandeln und dann loslegen mit Kindern zwei. Egal wann es klappt, du hättest im schlechtesten Fall gerade man damit 2 Monate mit TZ-Gehalt in der Berechnung. Wenn das nicht nur Minijob ist sondern so 20-30 Std TZ, wird das nicht so viel ausmachen. Und ab Mai wäre dann ja wieder VZ.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich bin angestellte Tierärztin, schwanger und seit ich erfahren habe, dass ich schwanger bin, im Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt wir mein Arbeitgeber wieder ein Beschäftigungsverbot ausstellen sollte es mit dem Stillen klappen, erhalte also mein Gehalt weiter wie bisher. Nun meine Fragen, 1. da es mit dem Stillen nicht s ...
Hallo, Ich war bis zum 1.11.2017 in Elternzeit, bin im Juli 2017 erneut schwanger geworden und habe darauf hin am 4.8.17 ein Berufsverbot erteilt bekommen. Mein Arbeitgeber hat mir natürlich meine elternzeit nicht vorher beendet, also habe ich ab dem 1.11. meinen „Lohn“ erhalten. Jetzt habe ich aber bei euch gelesen, dass man die elternzeit vorze ...
Sehr geehrte Frau Bader, Im September 2018 habe ich meinen wunderbaren ersten Sohn geboren. Für ihn habe ich bis Mitte November 2019 Elternzeit beantragt (insgesamt 13 Monate). Nun hat es mit dem geplanten Geschwisterkind doch schneller geklappt als gedacht hatte und ich bin aktuell in der 5. SSW. (Termin Ende November 2019). Nun meine Frage: rei ...
Hallo Frau Bader , Ich habe vor noch ein weiteres Jahr Elternzeit zu beantragen und in diesem Rahmen wieder arbeiten zu gehen. Wie würde es sich verhalten, wenn ich in dieser Zeit wieder schwanger werden würde? In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Berufsverbot ausgesprochen. Würde dieses auch während der Elternzeit in Kraft tr ...
Ich beende meine reguläre Elternzeit im Sept, bin erneut schwanger und gehe ins Berufsverbot. Muss ich dafür 1 Tag auf der Arbeit erscheinen oder geht das in einem über von Elternzeit ins Berufsverbot.
Hallo, aktuell befinde ich mich noch bis zum 05.08.2020 in Elternzeit für meine dann 2 Jährige Tochter und bin nun wieder schwanger (Entbindungstermin Anfang Dezember). Da ich in der ersten Schwangerschaft bei Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt ein Berufsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich nun davon aus,das ich nach Beendigung der la ...
Guten Tag, ich arbeite in Elternzeit-Teilzeit. Im Januar müsste ich mitteilen, ob ich zurück in Vollzeit arbeiten möchte oder meine EZ-TZ verlängern werde. Nun meine Fragen: 1)Wenn ich vor Januar erneut schwanger werden würde und ins Berufsverbot gehe (bei meiner Tätigkeit gibt es ein Berufsverbot), welches Gehalt würde mir ausgezahlt werden ...
Guten Tag, meine Zwillinge sind mittlerweile 4,5 Jahre alt. Nach der Geburt der Kinder habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Danach habe ich wieder Teilzeit gearbeitet. Nun möchte ich gerne nochmals Elternzeit nehmen. Allerdings möchten wir auch ein drittes Kind bekommen. Meine Fragen dazu sind folgende: 1.) wenn ich beispielsweise 12 Monate ...
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer Arbeitgeber, Beschäftigungsverbot
- Kita fällt aus - welche Rechte habe ich?
- Resturlaub nehmen in Elternzeit bei Minijob
- Gem. Sorgerecht, Vater will das Kind bei sich wohng
- Höhe AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Kindesunterhalt bei neuer Ehe
- Verpflichtende Sprachstanderhebung
- Mit dem Kind in ein anderes Bundesland umziehen nach Trennung
- Elternzeit, Teilzeitarbeit und wieder schwanger. Hilfe!
- Aussetzung Kita Beitrag bei einem Monat Abwesenheit