Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Sweden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Sweden

Nektarica

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Non-EU Bürgerin, aber wohne und arbeite in Deutschland. Ich bin seit ein Monat verheiratet mit einem swedischen Bürger. Kann ich zwei Aufenthaltsorte haben? Falls ich schwanger werde, kann ich beide behalten und Mutterschutzgeld und Elterngeld beziehen? Kann ich während Beschäftigungsverbot in Sweden wohnen? z.B. ich behalte Mietwohnung in Deutschland, Arbeitsvertrag läuft noch, ich bin schwanger, aber persönlich wohne in Sweden? Oder bin in Elternzeit, aber wohne in Sweden. Adresse in DE ist behaltet. Geht das überhaupt? LG, Ada


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, alleine eine Adresse in Deutschland zu haben genügt nicht, um Elterngeld zu erhalten. Beim Mutterschaftsgeld hingegen ist es nicht von Bedeutung. Liebe Grüße NB


mellomania

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warum beschäftigungsverbot? du bist doch gar nicht schwanger, was redest du jetzt schon von beschäftigungsverbot? du kannst nicht auf ein bv hoffen wenn du schwanger bist und dich dauerhat in schweden aufhalten und weiter lohn erhalten ohne arbeiten falls du das meinst. sorry wenn ich direkt auf diese frage als erstes eingehe. beschäftigungsverbot erhält man, wenn es gründe dafür gibt. jetzt werd erstmal schwanger und dann plane die nächsten schritte.


Mitglied inaktiv

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Für da Geld zu bekommen, sollte man ja grundsätzlich arbeiten können. Wie willst da das von Schweden aus machen. Dein AG muss den Arbeitsplatz nach Gefährdungen untersuchen und dir einen Ersatz Arbeitsplatz geben. Die Bedingungen für ein BV haben sich zum Glück verschärft. Ein BV bekommt man nicht mehr nach geschmissen.


HeyDu!

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Und wieder wird aufs BV eingegangen aber nicht auf die eigentlichen Fragen :-/ Du kannst in Deiner Elternzeit leben wo Du möchtest, bekommst dann aber kein Elterngeld von Deutschland. Um Elterngeld zu erhalten, musst Du in Deutschland deinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nur eine Adresse reicht nicht... Handelt es sich um ein evtl. Beschäftigungsverbot vom Arzt oder dem Arbeitgeber?


mellomania

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wegen sochen fragen von frauen geht mir das messer im sack auf. ehrlich. vorher schon fragen, wie man ohne arbeit am meisten geld bekommt. sie ist nichtmal schwanger, daher kannst du doch keine beratung zum thema bv machen. und deine aussage sie bekäme kein elterngeld stimmt NICHT. ich lebte drei jahre in ungarn und habe ALLES bekommen. elterngeld, kindergeld, mutterschaftsgeld. es kommt drauf an! wir hatten auch nur eine adresse in D :-) daher muss man unterscheiden, ob es mit einer A1 Bescheinigung so ist, dass sie in Schweden lebt oder nicht. wenn Sie nur einfach in Schweden bei ihrem mann lebt und hier nur eine adresse hat, erhält sie nix. wenn der mann aber in D arbeitet und nach schweden ins heimatland entsendet wird von der firma und sie dann da lebt und er für die firma dort arbeitet erhält sie alles normal. daher , abwarten! sie macht es sich zu einfach. bv steht ohne schwangerschaft überhaupt nicht zur debatte, das bekommt sie niemals einfach so weil sie wegwill. das wird sie schon merken :-)


HeyDu!

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Ich gehe auf genau die Fakten ein, die Fragende preisgeben :-) Da steht nix davon, ob der Mann entsendet wird :-D Sie hat eine Wohnung D und wird sich nicht in dieser Aufhalten. Und es ist auch gestattet eine rein theoretische Frage zu stellen. Sie muss nicht schwanger sein um diese Frage stellen zu dürfen. Und zum Thema mach mal langsam... sag ich nur: Hui, Dein Ton.


cube

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Egal ob BV oder Elternzeit: dein Hauptwohnsitz und Aufenthalt muss in Deutschland sein. Während der EZ darfst du gerne Urlaub in Schweden machen, sicher auch länger als 3 Wochen - aber nicht dort hauptsächlich wohnen.


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